Suppl., q. 2 a. 4
Ob ein Mensch verpflichtet ist, Zerknirschung für seine zukünftigen Sünden zu haben?
Quaestio 2 · Vom Gegenstand der Reue
Einwand 1: Es scheint, dass ein Mensch verpflichtet ist, auch für seine zukünftigen Sünden Zerknirschung zu haben. Denn Zerknirschung ist ein Akt des freien Willens: und der freie Wille erstreckt sich eher auf die Zukunft als auf die Vergangenheit, da die Wahl, welche ein Akt des freien Willens ist, sich auf zukünftige Zufälligkeiten (futura contingentia) bezieht, wie in Ethic. iii dargelegt. Also bezieht sich die Zerknirschung eher auf zukünftige Sünden als auf vergangene Sünden.
Einwand 2: Ferner wird die Sünde durch das Ergebnis, das aus ihr folgt, erschwert: weshalb Hieronymus sagt [*St. Basilius behauptet dies implizit in De Vera Virgin.], dass die Strafe des Arius noch nicht beendet ist, denn es ist noch möglich, dass einige durch seine Häresie ins Verderben gestürzt werden, aufgrund deren Verderben seine Strafe vermehrt würde: und dasselbe gilt für einen Mann, der des Mordes schuldig gesprochen wird, wenn er einen mörderischen Angriff begangen hat, selbst bevor sein Opfer stirbt. Nun sollte der Sünder während dieser Zwischenzeit zerknirscht sein. Also sollte der Grad seiner Zerknirschung nicht nur seiner vergangenen Handlung angemessen sein, sondern auch ihrem eventuellen Ergebnis: und folglich betrachtet die Zerknirschung die Zukunft.
Dagegen spricht: Zerknirschung ist ein Teil der Buße. Die Buße aber bezieht sich immer auf die Vergangenheit: und daher tut dies auch die Zerknirschung, und folglich ist sie nicht für eine zukünftige Sünde.
Ich antworte darauf: In jeder Reihe von bewegenden und bewegten Dingen, die aufeinander hingeordnet sind, finden wir, dass der untergeordnete Beweger seine eigene Bewegung hat, und außer dieser folgt er in gewisser Hinsicht der Bewegung des übergeordneten Bewegers: dies sieht man in der Bewegung der Planeten, die zusätzlich zu ihren eigenen Bewegungen der Bewegung des ersten Himmels folgen. Nun ist in allen moralischen Tugenden der erste Beweger die Klugheit, welche die Wagenlenkerin der Tugenden genannt wird. Folglich hat jede moralische Tugend zusätzlich zu ihrer eigenen Bewegung etwas von der Bewegung der Klugheit: und daher, da die Buße eine moralische Tugend ist, insofern sie ein Teil der Gerechtigkeit ist, erwirbt sie zusätzlich zu ihrem eigenen Akt die Bewegung der Klugheit. Nun ist ihre eigene Bewegung auf ihren eigenen Gegenstand gerichtet, welcher eine begangene Sünde ist. Weshalb ihr eigener und vornehmster Akt, nämlich die Zerknirschung, wesentlich allein vergangene Sünden betrachtet; aber insofern sie etwas vom Akt der Klugheit erwirbt, betrachtet sie indirekt zukünftige Sünden, obwohl sie nicht wesentlich auf jene zukünftigen Sünden hinbewegt wird. Aus diesem Grund ist derjenige, der zerknirscht ist, betrübt über seine vergangenen Sünden und ist vorsichtig bezüglich zukünftiger Sünden. Doch sprechen wir nicht von Zerknirschung für zukünftige Sünden, sondern von Vorsicht, welche ein Teil der Klugheit ist, der mit der Buße verbunden ist.
Antwort auf Einwand 1: Vom freien Willen wird gesagt, dass er zukünftige Zufälligkeiten betrachtet, insofern er mit Handlungen befasst ist, aber nicht mit dem Gegenstand der Handlungen: weil ein Mensch aus seinem eigenen freien Willen über vergangene und notwendige Dinge nachdenken kann, und doch ist der Akt des Denkens selbst, insofern er dem freien Willen unterworfen ist, eine zukünftige Zufälligkeit. Daher ist auch der Akt der Zerknirschung eine zukünftige Zufälligkeit, insofern er dem freien Willen unterworfen ist; und doch kann sein Gegenstand etwas Vergangenes sein.
Antwort auf Einwand 2: Das folgende Ergebnis, welches eine Sünde erschwert, war bereits in der Handlung als in seiner Ursache präsent; weshalb, als die Sünde begangen wurde, ihr Schweregrad bereits vollständig war, und ihr keine weitere Schuld zuwuchs, als das Ergebnis eintrat. Dennoch wächst ihr eine gewisse akzidentelle Strafe zu, in deren Hinsicht die Verdammten umso mehr Motive des Bedauerns haben werden, je mehr Übel aus ihren Sünden resultiert sind. In diesem Sinne spricht Hieronymus [*Basilius]. Daher besteht keine Notwendigkeit, dass die Zerknirschung für anderes als für vergangene Sünden sei.