Suppl., q. 2 a. 5
Ob ein Mensch verpflichtet ist, Zerknirschung für die Sünde eines anderen zu haben?
Quaestio 2 · Vom Gegenstand der Reue
Einwand 1: Es scheint, dass ein Mensch verpflichtet ist, Zerknirschung für die Sünde eines anderen zu haben. Denn man sollte nicht um Vergebung für eine Sünde bitten, wenn man nicht für sie zerknirscht ist. Nun wird in Ps. 18,13 um Vergebung für die Sünde eines anderen gebeten: „Von fremden Sünden reinige deinen Knecht.“ Also sollte ein Mensch für die Sünden eines anderen zerknirscht sein.
Einwand 2: Ferner ist der Mensch aus Nächstenliebe verpflichtet, seinen Nächsten wie sich selbst zu lieben. Nun grämt er sich aus Liebe zu sich selbst sowohl über seine Übel als auch begehrt er gute Dinge. Daher scheint es, da wir verpflichtet sind, die Güter der Gnade für unseren Nächsten wie für uns selbst zu begehren, dass wir uns über seine Sünden grämen sollten, so wie über unsere eigenen. Aber Zerknirschung ist nichts anderes als Schmerz über Sünden. Also sollte der Mensch für die Sünden anderer zerknirscht sein.
Dagegen spricht: Zerknirschung ist ein Akt der Tugend der Buße. Aber niemand bereut, außer für das, was er selbst getan hat. Also ist niemand zerknirscht für die Sünden anderer.
Ich antworte darauf: Dasselbe Ding wird zerrieben [conteritur], welches bisher hart und ganz war. Daher muss die Zerknirschung für die Sünde notwendigerweise in demselben Subjekt sein, in welchem bisher die Härte der Sünde war: so dass es keine Zerknirschung für die Sünden anderer gibt.
Antwort auf Einwand 1: Der Prophet betet darum, von den Sünden anderer verschont zu bleiben, insofern ein Mensch durch die Gemeinschaft mit Sündern einen Makel durch die Zustimmung zu ihren Sünden sich zuzieht: so steht geschrieben (Ps. 17,27): „Bei den Verkehrten wirst du verkehrt sein.“
Antwort auf Einwand 2: Wir sollten uns über die Sünden anderer grämen, aber nicht Zerknirschung für sie haben, weil nicht aller Schmerz über vergangene Sünden Zerknirschung ist, wie aus dem bereits Gesagten ersichtlich ist.