Suppl., q. 19 a. 6
Ob jene, die Schismatiker, Häretiker, Exkommunizierte, Suspendierte oder Degradierte sind, den Gebrauch der Schlüssel haben?
Quaestio 19 · Vom Diener der Schlüssel
Einwand 1: Es scheint, dass jene, die Schismatiker, Häretiker, Exkommunizierte, Suspendierte oder Degradierte sind, den Gebrauch der Schlüssel haben. Denn so wie die Schlüsselgewalt aus der Weihe folgt, so auch die Vollmacht der Wandlung. Aber die Vorgenannten können den Gebrauch der Wandlungsvollmacht nicht verlieren, da, wenn sie wandeln, es gültig ist, obwohl sie sündigen, indem sie es tun. Also können sie auch den Gebrauch der Schlüssel nicht verlieren.
Einwand 2: Ferner kann jede aktive geistliche Gewalt in einem, der den Gebrauch seines freien Willens hat, von ihm ausgeübt werden, wenn er will. Nun bleibt die Schlüsselgewalt in den Vorgenannten, denn da sie nur mit der Weihe verliehen wird, müssten sie neu geweiht werden, wenn sie zur Kirche zurückkehren. Also können sie sie, da es eine aktive Gewalt ist, ausüben, wenn sie wollen.
Einwand 3: Ferner wird die geistliche Gnade mehr durch Schuld als durch Strafe gehindert. Nun sind Exkommunikation, Suspension und Degradierung Strafen. Da also ein Mensch den Gebrauch der Schlüssel nicht wegen der Schuld verliert, scheint es, dass er ihn nicht wegen der Vorgenannten verliert.
Dagegen spricht: Augustinus sagt (Tract. cxxi in Joan.), dass die „Liebe der Kirche Sünden vergibt.“ Nun ist es die Liebe der Kirche, die ihre Glieder vereint. Da also die Vorgenannten von der Kirche getrennt sind, scheint es, dass sie den Gebrauch der Schlüssel beim Sündenerlass nicht haben.
Ferner wird kein Mensch durch Sündigen von der Sünde losgesprochen. Nun ist es eine Sünde für jeden, die Absolution seiner Sünden von den Vorgenannten zu suchen, denn er ist der Kirche ungehorsam, indem er dies tut. Also kann er von ihnen nicht absolviert werden: und so folgt dieselbe Schlussfolgerung.
Ich antworte darauf: In all den Vorgenannten bleibt die Schlüsselgewalt dem Wesen nach, aber ihr Gebrauch ist gehindert wegen des Mangels an Materie. Denn da der Gebrauch der Schlüssel im Benutzer Autorität über die Person erfordert, an der sie gebraucht werden, wie oben gesagt wurde (Frage [17], Artikel [2], ad 2), ist die eigentliche Materie, an der man den Gebrauch der Schlüssel ausüben kann, ein Mensch, der unter der eigenen Autorität steht. Und da es durch Anordnung der Kirche geschieht, dass ein Mensch Autorität über einen anderen hat, so kann ein Mensch seiner Autorität über einen anderen durch seine kirchlichen Oberen beraubt werden. Folglich, da die Kirche Häretiker, Schismatiker und dergleichen beraubt, indem sie ihre Untergebenen entweder ganz oder in gewisser Hinsicht von ihnen abzieht, können sie, insofern sie so beraubt sind, den Gebrauch der Schlüssel nicht haben.
Antwort auf Einwand 1: Die Materie des Sakraments der Eucharistie, an der der Priester seine Gewalt ausübt, ist kein Mensch, sondern Weizenbrot, und bei der Taufe ist die Materie einfach ein Mensch. Weshalb, so wie ein Häretiker, wenn er ohne Weizenbrot wäre, nicht wandeln könnte, so kann auch ein Prälat nicht absolvieren, wenn er seiner Autorität beraubt ist, doch kann er taufen und wandeln, wenngleich zu seiner eigenen Verdammnis.
Antwort auf Einwand 2: Die Behauptung ist wahr, vorausgesetzt, die Materie fehlt nicht, wie es im vorliegenden Fall ist.
Antwort auf Einwand 3: Sünde an sich entfernt nicht die Materie, wie es gewisse Strafen tun: so dass die Strafe nicht deshalb ein Hindernis ist, weil sie der Wirkung entgegengesetzt ist, sondern aus dem genannten Grund.