Suppl., q. 19 a. 1
Ob die Priester des Gesetzes die Schlüssel hatten?
Quaestio 19 · Vom Diener der Schlüssel
Einwand 1: Es scheint, dass die Priester des Gesetzes die Schlüssel hatten. Denn der Besitz der Schlüssel folgt aus dem Besitz der Weihegewalt (Ordo). Sie hatten aber die Weihe, da sie Priester genannt wurden. Also hatten die Priester des Gesetzes die Schlüssel.
Einwand 2: Ferner sagt der Magister (Sent. iv, D, 18), dass es zwei Schlüssel gibt: die Erkenntnis der Unterscheidung und die Macht des Urteilens. Die Priester des Gesetzes hatten aber die Autorität für beides: also hatten sie die Schlüssel.
Einwand 3: Ferner hatten die Priester des Gesetzes eine gewisse Gewalt über das übrige Volk, welche keine zeitliche Gewalt war, sonst hätte sich die königliche Gewalt nicht von der priesterlichen unterschieden. Also war es eine geistliche Gewalt; und dies ist der Schlüssel. Also hatten sie den Schlüssel.
Dagegen spricht: Die Schlüssel sind dazu bestimmt, das Himmelreich zu öffnen, welches vor dem Leiden Christi nicht geöffnet werden konnte. Also hatte der Priester des Gesetzes die Schlüssel nicht. Ferner verliehen die Sakramente des alten Gesetzes keine Gnade. Nun konnte aber die Pforte des Himmelreichs nicht anders als durch die Gnade geöffnet werden. Also konnte sie nicht durch jene Sakramente geöffnet werden, so dass die Priester, die sie spendeten, die Schlüssel des Himmelreichs nicht hatten.
Ich antworte darauf: Einige haben behauptet, dass unter dem Alten Gesetz die Schlüssel des Reiches in den Händen der Priester waren, weil ihnen das Recht übertragen war, Strafe für Sünde aufzuerlegen, wie in Lev. 5 berichtet wird, welches Recht zu den Schlüsseln zu gehören scheint; dass aber diese Schlüssel damals unvollständig waren, während sie nun vollständig sind, wie sie von Christus den Priestern des Neuen Gesetzes verliehen wurden.
Aber dies scheint der Absicht des Apostels im Hebräerbrief (Hebr 9,11-12) zu widersprechen. Denn dort wird dem Priestertum Christi der Vorzug vor dem Priestertum des Gesetzes gegeben, insofern Christus als „Hoherpriester der zukünftigen Güter“ kam und uns „durch sein eigenes Blut“ in ein nicht mit Händen gemachtes Zelt brachte, wohin das Priestertum des Alten Gesetzes die Menschen „durch das Blut von Böcken und Kälbern“ brachte. Daher ist es klar, dass die Macht jenes Priestertums nicht bis zu den himmlischen Dingen reichte, sondern nur bis zum Schatten der himmlischen Dinge: und so müssen wir mit anderen sagen, dass sie die Schlüssel nicht hatten, sondern dass die Schlüssel in ihnen vorausgebildet waren.
Antwort auf Einwand 1: Die Schlüssel des Reiches gehören zu dem Priestertum, durch welches der Mensch in das Himmelreich gebracht wird; ein solches war aber nicht das Priestertum Levis; daher hatte es die Schlüssel nicht zum Himmel, sondern zu einem irdischen Zelt.
Antwort auf Einwand 2: Die Priester des Alten Gesetzes hatten die Vollmacht zu unterscheiden und zu richten, aber nicht, um die, welche sie richteten, in den Himmel einzulassen, sondern nur in den Schatten der himmlischen Dinge.
Antwort auf Einwand 3: Sie hatten keine geistliche Gewalt, da sie durch die Sakramente des Gesetzes die Menschen nicht von ihren Sünden reinigten, sondern von Unregelmäßigkeiten, so dass jene, die durch sie gereinigt waren, in ein Zelt eintreten konnten, das „mit Händen gemacht“ war.