II-II, q. 66 a. 4
Ob Diebstahl und Raub Sünden verschiedener Art sind?
Quaestio 66 · Vom Diebstahl und Raub
Einwand 1: Es scheint, dass Diebstahl und Raub keine Sünden verschiedener Art sind. Denn Diebstahl und Raub unterscheiden sich wie „heimlich“ und „offenkundig“: weil Diebstahl das heimliche Nehmen von etwas ist, während Raub bedeutet, etwas gewaltsam und offen zu nehmen. Nun unterscheiden sich bei den anderen Arten von Sünden das Heimliche und das Offenkundige nicht der Art nach. Also sind Diebstahl und Raub keine verschiedenen Arten von Sünde.
Einwand 2: Ferner erhalten moralische Handlungen ihre Art vom Ziel, wie oben dargelegt (FS, Quaestio 1, Artikel 3; Quaestio 18, Artikel 6). Nun sind Diebstahl und Raub auf dasselbe Ziel gerichtet, nämlich den Besitz fremden Eigentums. Also unterscheiden sie sich nicht der Art nach.
Einwand 3: Ferner, so wie eine Sache um des Besitzes willen mit Gewalt genommen wird, so wird eine Frau um der Lust willen mit Gewalt genommen: weshalb Isidor sagt (Etym. x), dass „wer eine Notzucht begeht, ein Verderber genannt wird, und das Opfer der Notzucht als verdorben gilt“. Nun ist es ein Fall von Notzucht, ob die Frau öffentlich oder heimlich entführt wird. Also wird die angeeignete Sache als mit Gewalt genommen bezeichnet, ob es nun heimlich oder öffentlich geschieht. Also unterscheiden sich Diebstahl und Raub nicht.
Dagegen spricht, dass der Philosoph (Ethic. v, 2) Diebstahl von Raub unterscheidet und feststellt, dass Diebstahl im Geheimen geschieht, Raub aber offen.
Ich antworte darauf, dass Diebstahl und Raub Laster gegen die Gerechtigkeit sind, insofern ein Mensch einem anderen Unrecht tut. Nun „erleidet kein Mensch freiwillig Unrecht“, wie in Ethic. v, 9 dargelegt wird. Weshalb Diebstahl und Raub ihre sündhafte Natur dadurch erhalten, dass das Nehmen seitens der Person, der etwas genommen wird, unfreiwillig ist. Nun ist das Unfreiwillige zweifach, nämlich durch Gewalt und durch Unwissenheit, wie in Ethic. iii, 1 dargelegt wird. Daher unterscheidet sich der sündhafte Aspekt des Raubes von dem des Diebstahls: und folglich unterscheiden sie sich der Art nach.
Antwort auf den 1. Einwand: Bei den anderen Arten von Sünde leitet sich die sündhafte Natur nicht von etwas Unfreiwilligem ab, wie bei den Sünden, die der Gerechtigkeit entgegengesetzt sind: und wo es also eine andere Art von Unfreiwilligkeit gibt, gibt es eine andere Art von Sünde.
Antwort auf den 2. Einwand: Das ferne Ziel von Raub und Diebstahl ist dasselbe. Aber dies reicht nicht für die Identität der Art aus, weil es einen Unterschied in den nahen Zielen gibt, da der Räuber eine Sache durch seine eigene Macht nehmen will, der Dieb aber durch List.
Antwort auf den 3. Einwand: Der Raub einer Frau kann seitens der Frau, die genommen wird, nicht heimlich sein: weshalb, selbst wenn er hinsichtlich der anderen, denen sie weggenommen wird, heimlich ist, die Natur des Raubes seitens der Frau, der Gewalt angetan wird, bestehen bleibt.