I-II, q. 4 a. 6
Ob die Vollkommenheit des Leibes zur Glückseligkeit notwendig ist?
Quaestio 4 · Von dem, was zur Glückseligkeit erforderlich ist.
Einwand 1: Es scheint, dass die Vollkommenheit des Leibes für die vollkommene Glückseligkeit des Menschen nicht notwendig ist. Denn die Vollkommenheit des Leibes ist ein körperliches Gut. Aber es wurde oben gezeigt (Frage [2]), dass die Glückseligkeit nicht in körperlichen Gütern besteht. Daher ist keine vollkommene Disposition des Leibes für die Glückseligkeit des Menschen notwendig.
Einwand 2: Ferner besteht die Glückseligkeit des Menschen in der Schau des göttlichen Wesens, wie oben gezeigt (Frage [3], Artikel [8]). Aber der Leib hat keinen Anteil an dieser Tätigkeit, wie oben gezeigt (Artikel [5]). Daher ist keine Disposition des Leibes für die Glückseligkeit notwendig.
Einwand 3: Ferner, je mehr der Verstand vom Leib abstrahiert ist, desto vollkommener versteht er. Aber die Glückseligkeit besteht in der vollkommensten Tätigkeit des Verstandes. Daher sollte die Seele in jeder Weise vom Leib abstrahiert sein. Daher ist eine Disposition des Leibes in keiner Weise für die Glückseligkeit notwendig.
Dagegen spricht, dass die Glückseligkeit der Lohn der Tugend ist; weshalb geschrieben steht (Joh 13,17): „Selig werdet ihr sein, wenn ihr dies tut.“ Aber der den Heiligen versprochene Lohn ist nicht nur, dass sie Gott sehen und genießen werden, sondern auch, dass ihre Leiber wohlgeordnet sein werden; denn es steht geschrieben (Jes 66,14): „Ihr werdet es sehen und euer Herz wird sich freuen, und eure Gebeine werden sprossen wie Gras.“ Daher ist eine gute Disposition des Leibes notwendig für die Glückseligkeit.
Ich antworte darauf, Wenn wir von jener Glückseligkeit sprechen, die der Mensch in diesem Leben erwerben kann, ist es offensichtlich, dass ein wohlgeordneter Leib notwendigerweise dafür erforderlich ist. Denn diese Glückseligkeit besteht gemäß dem Philosophen (Ethic. i, 13) in „einer Tätigkeit gemäß der vollkommenen Tugend“; und es ist klar, dass der Mensch durch eine Indisposition des Leibes an jeder Tätigkeit der Tugend gehindert werden kann.
Aber in Bezug auf die vollkommene Glückseligkeit haben einige behauptet, dass keine Disposition des Leibes für die Glückseligkeit notwendig sei; ja sogar, dass es notwendig sei, dass die Seele gänzlich vom Leib getrennt werde. Daher zitiert Augustinus (De Civ. Dei xxii, 26) die Worte des Porphyrius, der sagte, dass „damit die Seele glückselig sei, sie von allem Körperlichen getrennt werden müsse“. Aber dies ist unvernünftig. Denn da es der Seele natürlich ist, mit dem Leib vereint zu sein, ist es nicht möglich, dass die Vollkommenheit der Seele ihre natürliche Vollkommenheit ausschließt.
Folglich müssen wir sagen, dass die vollkommene Disposition des Leibes sowohl vorausgehend als auch nachfolgend für jene Glückseligkeit notwendig ist, die in jeder Weise vollkommen ist. Vorausgehend, weil, wie Augustinus sagt (Gen. ad lit. xii, 35), „wenn der Leib so beschaffen ist, dass seine Verwaltung schwierig und beschwerlich ist, gleich dem Fleisch, das verweslich ist und die Seele beschwert, der Geist von jener Schau des höchsten Himmels abgewandt wird.“ Woraus er schließt, dass, „wenn dieser Leib nicht mehr 'natürlich', sondern 'geistig' sein wird, dann wird er den Engeln gleichgestellt sein, und das wird seine Herrlichkeit sein, was ehedem seine Last war.“ Folglich, weil von der Glückseligkeit der Seele ein Überfluss auf den Leib übergehen wird, so dass auch dieser seine Vollkommenheit erlangen wird. Daher sagt Augustinus (Ep. ad Dioscor.), dass „Gott der Seele eine so mächtige Natur gab, dass aus ihrer überströmenden Fülle der Glückseligkeit die Kraft der Unverweslichkeit in die niedrigere Natur überfließt.“
Antwort auf Einwand 1: Die Glückseligkeit besteht nicht im körperlichen Gut als ihrem Objekt: aber das körperliche Gut kann der Glückseligkeit einen gewissen Reiz und eine Vollkommenheit hinzufügen.
Antwort auf Einwand 2: Obwohl der Leib keinen Anteil an jener Tätigkeit des Verstandes hat, durch welche das Wesen Gottes gesehen wird, könnte er sich doch als Hindernis dafür erweisen. Folglich ist die Vollkommenheit des Leibes notwendig, damit er den Geist nicht daran hindert, emporgehoben zu werden.
Antwort auf Einwand 3: Die vollkommene Tätigkeit des Verstandes erfordert zwar, dass der Verstand von diesem verweslichen Leib abstrahiert sei, der die Seele beschwert; aber nicht vom geistigen Leib, der dem Geist gänzlich unterworfen sein wird. Über diesen Punkt werden wir im Dritten Teil dieses Werkes handeln (Supplement, Frage [82], ff.).