I-II, q. 3 a. 3
Ob die Glückseligkeit eine Tätigkeit des sinnlichen Teils oder nur des intellektiven Teils ist?
Quaestio 3 · Was die Glückseligkeit ist
Einwand 1: Es scheint, dass die Glückseligkeit auch in einer Tätigkeit der Sinne besteht. Denn es gibt keine vorzüglichere Tätigkeit im Menschen als die der Sinne, außer der intellektiven Tätigkeit. Aber in uns hängt die intellektive Tätigkeit von der sinnlichen ab: da „wir nicht ohne Phantasma verstehen können“ (De Anima iii, 7). Daher besteht die Glückseligkeit auch in einer Tätigkeit der Sinne.
Einwand 2: Ferner sagt Boethius (De Consol. iii), dass Glückseligkeit „ein durch die Ansammlung aller Güter vollkommener Zustand“ ist. Aber einige Güter sind sinnlich, die wir durch die Tätigkeit der Sinne erlangen. Daher scheint es, dass die Tätigkeit der Sinne für die Glückseligkeit notwendig ist.
Einwand 3: Ferner ist die Glückseligkeit das vollkommene Gut, wie wir in Ethic. i, 7 bewiesen finden: was nicht wahr wäre, wenn der Mensch dadurch nicht in all seinen Teilen vervollkommnet würde. Aber einige Teile der Seele werden durch sinnliche Tätigkeiten vervollkommnet. Daher ist die sinnliche Tätigkeit für die Glückseligkeit erforderlich.
Dagegen spricht: Vernunftlose Tiere haben die sinnliche Tätigkeit mit uns gemeinsam: aber sie haben die Glückseligkeit nicht mit uns gemeinsam. Daher besteht die Glückseligkeit nicht in einer sinnlichen Tätigkeit.
Ich antworte darauf: Eine Sache kann auf dreifache Weise zur Glückseligkeit gehören: (1) wesentlich, (2) vorausgehend (antecedenter), (3) nachfolgend (consequenter). Nun kann die Tätigkeit des Sinnes nicht wesentlich zur Glückseligkeit gehören. Denn die Glückseligkeit des Menschen besteht wesentlich in seiner Vereinigung mit dem ungeschaffenen Gut, welches sein letztes Ziel ist, wie oben gezeigt (Artikel [1]): mit welchem der Mensch nicht durch eine Tätigkeit seiner Sinne vereint werden kann. Ebenso auch deshalb, weil, wie oben gezeigt (Frage [2], Artikel [5]), die Glückseligkeit des Menschen nicht in den Gütern des Körpers besteht, welche Güter wir jedoch allein durch die Tätigkeit der Sinne erlangen.
Dennoch können die Tätigkeiten der Sinne zur Glückseligkeit gehören, sowohl vorausgehend als auch nachfolgend: vorausgehend, in Bezug auf die unvollkommene Glückseligkeit, wie sie in diesem Leben gehabt werden kann, da die Tätigkeit des Intellekts eine vorherige Tätigkeit des Sinnes verlangt; nachfolgend, in jener vollkommenen Glückseligkeit, die wir im Himmel erwarten; weil bei der Auferstehung „aus der Glückseligkeit der Seele selbst“, wie Augustinus sagt (Ep. ad Dioscor.), „der Körper und die körperlichen Sinne einen gewissen Überfluss empfangen werden, um in ihren Tätigkeiten vervollkommnet zu werden“; ein Punkt, der weiter unten erklärt wird, wenn wir von der Auferstehung handeln (SS, Fragen [82]-85). Aber dann wird die Tätigkeit, durch die der Geist des Menschen mit Gott vereint ist, nicht von den Sinnen abhängen.
Antwort auf Einwand 1: Dieser Einwand beweist, dass die Tätigkeit der Sinne vorausgehend für die unvollkommene Glückseligkeit erforderlich ist, wie sie in diesem Leben gehabt werden kann.
Antwort auf Einwand 2: Die vollkommene Glückseligkeit, wie sie die Engel haben, schließt die Ansammlung aller Güter ein, indem sie mit der universalen Quelle alles Guten vereint ist; nicht dass sie jedes einzelne Gut erfordert. Aber in dieser unvollkommenen Glückseligkeit benötigen wir die Ansammlung jener Güter, die für die vollkommenste Tätigkeit dieses Lebens ausreichen.
Antwort auf Einwand 3: In der vollkommenen Glückseligkeit wird der ganze Mensch im niederen Teil seiner Natur durch einen Überfluss aus dem höheren vervollkommnet. Aber in der unvollkommenen Glückseligkeit dieses Lebens ist es anders; wir schreiten von der Vollkommenheit des niederen Teils zur Vollkommenheit des höheren Teils fort.