I-II, q. 1 a. 2
Ob es der vernunftbegabten Natur eigen ist, um eines Zweckes willen zu handeln?
Quaestio 1 · Vom letzten Ziel des Menschen
Einwand 1: Es scheint, dass es der vernunftbegabten Natur eigen ist, um eines Zweckes willen zu handeln. Denn der Mensch, dem es zukommt, um eines Zweckes willen zu handeln, handelt niemals für einen unbekannten Zweck. Andererseits gibt es viele Dinge, die keine Kenntnis von einem Zweck haben; entweder weil sie gänzlich ohne Erkenntnis sind, wie die empfindungslosen Geschöpfe, oder weil sie den Begriff des Zweckes als solchen nicht erfassen, wie die vernunftlosen Tiere. Daher scheint es der vernunftbegabten Natur eigen zu sein, um eines Zweckes willen zu handeln.
Einwand 2: Ferner heißt um eines Zweckes willen zu handeln, seine Handlung auf einen Zweck hin zu ordnen. Dies aber ist das Werk der Vernunft. Also kommt es Dingen, denen die Vernunft fehlt, nicht zu.
Einwand 3: Ferner ist das Gute und der Zweck das Objekt des Willens. Aber „der Wille ist in der Vernunft“ (De Anima iii, 9). Also kommt es keiner anderen als einer vernunftbegabten Natur zu, um eines Zweckes willen zu handeln.
Dagegen spricht: Der Philosoph beweist (Phys. ii, 5), dass „nicht nur der Geist, sondern auch die Natur um eines Zweckes willen handelt.“
Ich antworte darauf: Jeder Handelnde handelt notwendigerweise um eines Zweckes willen. Denn wenn in einer Reihe von Ursachen, die aufeinander hingeordnet sind, die erste entfernt wird, müssen notwendigerweise auch die anderen entfernt werden. Nun ist die erste aller Ursachen die Zweckursache. Der Grund dafür ist, dass die Materie die Form nicht empfängt, außer insofern sie von einem Handelnden bewegt wird; denn nichts bringt sich selbst von der Potenz in den Akt. Ein Handelnder aber bewegt nicht, außer aus der Intention auf einen Zweck hin. Denn wenn der Handelnde nicht auf irgendeinen bestimmten Effekt hin bestimmt wäre, würde er nicht eher das eine als das andere tun: Folglich muss er, um einen bestimmten Effekt hervorzubringen, notwendigerweise auf etwas Bestimmtes festgelegt sein, was die Natur eines Zweckes hat. Und so wie diese Bestimmung in der vernunftbegabten Natur durch das „vernünftige Begehren“, welches Wille genannt wird, bewirkt wird; so wird sie in anderen Dingen durch ihre natürliche Neigung verursacht, welche „natürliches Begehren“ genannt wird.
Dennoch muss beachtet werden, dass ein Ding auf zweifache Weise durch seine Handlung oder Bewegung zu einem Zweck tendiert: erstens als ein Ding, das sich selbst zum Zweck bewegt, wie der Mensch; zweitens als ein Ding, das von einem anderen zum Zweck bewegt wird, wie ein Pfeil zu einem bestimmten Ziel tendiert, indem er vom Schützen bewegt wird, der seine Handlung auf das Ziel richtet. Daher bewegen sich jene Dinge, die Vernunft besitzen, selbst zu einem Zweck; weil sie Herrschaft über ihre Handlungen haben durch ihren freien Willen, welcher das „Vermögen von Wille und Vernunft“ ist. Jene Dinge aber, denen die Vernunft fehlt, tendieren durch natürliche Neigung zu einem Zweck, als von einem anderen bewegt und nicht von sich selbst; da sie die Natur eines Zweckes als solchen nicht kennen und folglich nichts auf einen Zweck hin ordnen können, sondern nur von einem anderen auf einen Zweck hin geordnet werden können. Denn die gesamte vernunftlose Natur verhält sich zu Gott wie ein Werkzeug zum Haupturheber, wie oben dargelegt (FP, Frage [22], Artikel [2], ad 4; FP, Frage [103], Artikel [1], ad 3). Folglich ist es der vernunftbegabten Natur eigen, zu einem Zweck zu tendieren, als sich selbst zum Zweck lenkend und führend: wohingegen es der vernunftlosen Natur eigen ist, zu einem Zweck zu tendieren, als von einem anderen gelenkt oder geführt, sei es, dass sie den Zweck wahrnimmt, wie die vernunftlosen Tiere, oder ihn nicht wahrnimmt, wie es bei jenen Dingen der Fall ist, die gänzlich ohne Erkenntnis sind.
Antwort auf Einwand 1: Wenn ein Mensch aus sich selbst heraus um eines Zweckes willen handelt, kennt er den Zweck: aber wenn er von einem anderen gelenkt oder geführt wird, zum Beispiel wenn er auf Befehl eines anderen handelt oder wenn er unter dem Zwang eines anderen bewegt wird, ist es nicht notwendig, dass er den Zweck kennt. Und so verhält es sich mit den vernunftlosen Geschöpfen.
Antwort auf Einwand 2: Auf einen Zweck hin zu ordnen kommt dem zu, der sich selbst zu einem Zweck lenkt: wohingegen auf einen Zweck hin geordnet zu werden dem zukommt, der von einem anderen zu einem Zweck gelenkt wird. Und dies kann einer vernunftlosen Natur zukommen, jedoch aufgrund von jemandem, der Vernunft besitzt.
Antwort auf Einwand 3: Das Objekt des Willens ist der Zweck und das Gute im Allgemeinen. Folglich kann es keinen Willen in jenen Dingen geben, denen Vernunft und Intellekt fehlen, da sie das Allgemeine nicht erfassen können; aber sie haben ein natürliches Begehren oder ein sinnliches Begehren, das auf irgendein bestimmtes Gut festgelegt ist. Nun ist es klar, dass partikulare Ursachen von einer universalen Ursache bewegt werden: so bewegt der Herrscher einer Stadt, der das Gemeinwohl beabsichtigt, durch seinen Befehl alle einzelnen Abteilungen der Stadt. Folglich werden alle Dinge, denen die Vernunft fehlt, notwendigerweise zu ihren partikularen Zwecken von einem vernünftigen Willen bewegt, der sich auf das universale Gute erstreckt, nämlich vom göttlichen Willen.