I-II, q. 1 a. 1
Ob es dem Menschen zukommt, um eines Zweckes willen zu handeln?
Quaestio 1 · Vom letzten Ziel des Menschen
Einwand 1: Es scheint, dass es dem Menschen nicht zukommt, um eines Zweckes willen zu handeln. Denn eine Ursache ist von Natur aus das Erste. Ein Zweck aber impliziert schon dem Namen nach etwas Letztes. Also ist ein Zweck keine Ursache. Dasjenige aber, weswegen ein Mensch handelt, ist die Ursache seiner Handlung; denn diese Präposition „um... willen“ zeigt ein Verhältnis der Ursächlichkeit an. Also kommt es dem Menschen nicht zu, um eines Zweckes willen zu handeln.
Einwand 2: Ferner ist das, was selbst der letzte Zweck ist, nicht für einen Zweck. In einigen Fällen aber ist der letzte Zweck eine Handlung, wie der Philosoph feststellt (Ethic. i, 1). Also tut der Mensch nicht alles um eines Zweckes willen.
Einwand 3: Ferner scheint ein Mensch dann um eines Zweckes willen zu handeln, wenn er überlegt handelt. Der Mensch tut aber vieles ohne Überlegung, manchmal sogar ohne daran zu denken, was er tut; zum Beispiel, wenn jemand seinen Fuß oder seine Hand bewegt oder sich am Bart kratzt, während er auf etwas anderes konzentriert ist. Also tut der Mensch nicht alles um eines Zweckes willen.
Dagegen spricht: Alles, was in einer Gattung enthalten ist, leitet sich vom Prinzip dieser Gattung ab. Nun ist der Zweck das Prinzip in den menschlichen Handlungen, wie der Philosoph feststellt (Phys. ii, 9). Also kommt es dem Menschen zu, alles um eines Zweckes willen zu tun.
Ich antworte darauf: Von den Handlungen, die der Mensch verrichtet, werden nur jene eigentlich „menschlich“ genannt, die dem Menschen als Menschen eigen sind. Der Mensch unterscheidet sich nun von den vernunftlosen Lebewesen dadurch, dass er Herr seiner Handlungen ist. Daher werden nur jene Handlungen eigentlich menschlich genannt, über die der Mensch die Herrschaft hat. Der Mensch ist aber Herr seiner Handlungen durch Vernunft und Willen; weshalb auch der freie Wille definiert wird als „das Vermögen des Willens und der Vernunft“. Daher werden jene Handlungen eigentlich menschlich genannt, die aus einem überlegten Willen hervorgehen. Wenn aber andere Handlungen im Menschen gefunden werden, so können sie Handlungen „eines Menschen“ genannt werden, aber nicht eigentlich „menschliche“ Handlungen, da sie dem Menschen nicht als Menschen eigen sind. Nun ist es klar, dass alle Handlungen, die von einer Kraft ausgehen, von dieser Kraft gemäß der Natur ihres Objektes verursacht werden. Das Objekt des Willens aber ist der Zweck und das Gute. Daher müssen alle menschlichen Handlungen um eines Zweckes willen geschehen.
Antwort auf Einwand 1: Obwohl der Zweck der letzte in der Ordnung der Ausführung ist, so ist er doch der erste in der Ordnung der Intention des Handelnden. Und auf diese Weise ist er eine Ursache.
Antwort auf Einwand 2: Wenn irgendeine menschliche Handlung der letzte Zweck ist, muss sie freiwillig sein, sonst wäre sie nicht menschlich, wie oben dargelegt. Nun ist eine Handlung auf zweifache Weise freiwillig: erstens, weil sie vom Willen befohlen wird, z. B. gehen oder sprechen; zweitens, weil sie vom Willen hervorgebracht wird, zum Beispiel der Akt des Wollens selbst. Nun ist es unmöglich, dass der vom Willen hervorgebrachte Akt selbst der letzte Zweck ist. Denn das Objekt des Willens ist der Zweck, so wie das Objekt des Sehens die Farbe ist: Daher kann, so wie das erste Sichtbare nicht der Akt des Sehens sein kann, weil jeder Akt des Sehens auf ein sichtbares Objekt gerichtet ist, so auch das erste Begehrenswerte, d. h. der Zweck, nicht der Akt des Wollens selbst sein. Folglich ergibt sich, dass, wenn eine menschliche Handlung der letzte Zweck ist, sie eine vom Willen befohlene Handlung sein muss: so dass dort irgendeine Handlung des Menschen, zumindest der Akt des Wollens, für den Zweck ist. Daher ist es wahr zu sagen, dass, was immer ein Mensch tut, der Mensch um eines Zweckes willen handelt, selbst wenn er jene Handlung vollzieht, in der der letzte Zweck besteht.
Antwort auf Einwand 3: Derartige Handlungen sind nicht eigentlich menschliche Handlungen; da sie nicht aus der Überlegung der Vernunft hervorgehen, welche das eigentliche Prinzip menschlicher Handlungen ist. Daher haben sie zwar einen eingebildeten Zweck, aber keinen, der durch die Vernunft bestimmt ist.