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Einwand 1: Es scheint, dass eine lässliche Sünde eine Todsünde werden kann. Denn Augustinus sagt bei der Erklärung der Worte von Joh 3,36: „Wer nicht an den Sohn glaubt, wird das Leben nicht sehen“ (Tract. xii in Joan.): „Die geringsten“, d.h. lässlichen, „Sünden töten, wenn wir sie geringachten.“ Nun wird eine Sünde tödlich genannt, weil sie den geistlichen Tod der Seele verursacht. Daher kann eine lässliche Sünde tödlich werden.
Einwand 2: Ferner ist eine Regung in der Sinnlichkeit vor der Zustimmung der Vernunft eine lässliche Sünde, aber nach der Zustimmung ist sie eine Todsünde, wie oben dargelegt (Quaestio [74], Artikel [8], ad 2). Daher kann eine lässliche Sünde eine Todsünde werden.
Einwand 3: Ferner unterscheiden sich lässliche und Todsünde wie heilbare und unheilbare Krankheit, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Aber eine heilbare Krankheit kann unheilbar werden. Daher kann eine lässliche Sünde tödlich werden.
Einwand 4: Ferner kann eine Disposition zu einer Gewohnheit werden. Nun ist die lässliche Sünde eine Disposition zur Todsünde, wie dargelegt (Artikel [3]). Daher kann eine lässliche Sünde tödlich werden.
Dagegen spricht: Dinge, die sich unendlich voneinander unterscheiden, können sich nicht ineinander verwandeln. Nun unterscheiden sich die Todsünde und die lässliche Sünde in dieser Weise voneinander, wie oben dargelegt wurde. Folglich kann eine lässliche Sünde nicht zu einer Todsünde werden.
Ich antworte darauf, dass die Tatsache, dass eine lässliche Sünde zu einer Todsünde wird, auf drei Weisen verstanden werden kann. Erstens so, dass derselbe identische Akt zuerst eine lässliche und dann eine Todsünde ist. Dies ist unmöglich: weil eine Sünde, wie jeder moralische Akt, hauptsächlich in einem Akt des Willens besteht: so dass ein Akt moralisch nicht einer ist, wenn der Wille geändert wird, obwohl der Akt physisch kontinuierlich ist. Wenn jedoch der Wille nicht geändert wird, ist es nicht möglich, dass eine lässliche Sünde tödlich wird.
Zweitens kann dies so verstanden werden, dass eine der Art nach lässliche Sünde tödlich wird. Dies ist möglich, insofern jemand sein Ziel in jener lässlichen Sünde festsetzen oder sie auf irgendeine Todsünde als Ziel hinordnen kann, wie oben dargelegt (Artikel [2]).
Drittens kann dies im Sinne vieler lässlicher Sünden verstanden werden, die eine Todsünde bilden. Wenn dies so verstanden wird, dass viele lässliche Sünden zusammengenommen eine Todsünde ausmachen, ist es falsch, weil alle lässlichen Sünden der Welt keine Strafschuld nach sich ziehen können, die der einer einzigen Todsünde gleichkommt. Dies ist offensichtlich in Bezug auf die Dauer der Strafe, da die Todsünde eine Schuld ewiger Strafe nach sich zieht, während die lässliche Sünde eine Schuld zeitlicher Strafe nach sich zieht, wie oben dargelegt (Quaestio [87], Artikel [3],5). Es ist auch offensichtlich in Bezug auf die Strafe des Verlustes, weil Todsünden verdienen, durch den Entzug der Schau Gottes bestraft zu werden, womit keine andere Strafe vergleichbar ist, wie Chrysostomus feststellt (Hom. xxiv in Matth.). Es ist auch offensichtlich in Bezug auf die Sinnenstrafe, was den Gewissensbiss betrifft; obwohl in Bezug auf die Feuerstrafe die Strafen vielleicht nicht unproportioniert zueinander sind.
Wenn dies jedoch so verstanden wird, dass viele lässliche Sünden dispositiv eine Todsünde ausmachen, ist es wahr, wie oben gezeigt wurde (Artikel [3]) in Bezug auf die zwei verschiedenen Weisen der Disposition, wodurch die lässliche Sünde zur Todsünde disponiert.
Antwort auf Einwand 1: Augustinus bezieht sich auf die Tatsache, dass viele lässliche Sünden dispositiv eine Todsünde ausmachen.
Antwort auf Einwand 2: Dieselbe Regung der Sinnlichkeit, die der Zustimmung der Vernunft vorausging, kann niemals eine Todsünde werden; aber die Bewegung der Vernunft im Zustimmen ist eine Todsünde.
Antwort auf Einwand 3: Krankheit des Körpers ist kein Akt, sondern eine bleibende Disposition; weshalb sie, während sie dieselbe Krankheit bleibt, eine Veränderung erfahren kann. Andererseits ist die lässliche Sünde ein vorübergehender Akt, der nicht wieder aufgenommen werden kann: so dass in dieser Hinsicht der Vergleich hinkt.
Antwort auf Einwand 4: Eine Disposition, die zu einer Gewohnheit wird, ist wie eine unvollkommene Sache in derselben Spezies; so wird unvollkommenes Wissen, indem es vervollkommnet wird, zu einer Gewohnheit (Habitus). Andererseits ist die lässliche Sünde eine Disposition zu etwas, das sich der Art nach unterscheidet, so wie ein Akzidens, das zu einer substantiellen Form disponiert, in welche es niemals verwandelt wird.
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