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Aber es ist notwendig, ihre Einwürfe zu widerlegen. Der erste lautet: die dritte allgemeine Synode verbot jede Änderung an dem Symbol, denn es steht am Ende des Conciliums: „Die hl. Synode setzte fest, dass es niemanden erlaubt sei, einen anderen Glauben vorzutragen oder schriftlich zu verfassen, außer demjenigen, welcher von den heiligen, bei der Stadt Nicäa im heiligen Geiste versammelten Vätern festgesetzt worden. Diejenigen, welche es wagen, einen anderen Glauben zu ersinnen oder zu verbreiten oder denen vorzutragen, welche sich zur Erkenntnis der Wahrheit vom Heiden- oder Judentume oder auch von irgendeiner Ketzerei bekehren wollen, haben, wenn sie die Bischofs- oder Priesterwürde besitzen, diese Würde verwirkt, wenn sie aber Laien sind, den Bann auf sich geladen.“
Die Unseren antworten, durch diesen Beschluss wurde Erklärung und Änderung des Symbols, was die Worte anlange, nicht verboten, sondern die Verfälschung durch Zusätze und Verstümmelungen, welche den Sinn ändern. Dies erweisen sie auf viererlei Art. Erstens lassen sich auf diese Weise die Worte des Paulus (Gal 1, 8 f.) fassen, wo er diejenigen verflucht, welche etwas lehren außer dem, was er lehrte. Denn er selbst lehrte nachher noch vieles andere und Johannes schrieb noch das ganze Evangelium, wo vieles ist, was sich in Paulus nicht findet. Paulus verbietet also nicht den Zusatz einer Lehre, sondern den Zusatz von etwas dem Früheren Entgegengesetzten.
Zweitens wäre das konstantinopolitanischen Symbol bereits außer Geltung, wenn das ephesische Concilium von jeder beliebigen Änderung spräche. Denn das konstantinopolitanische Symbol fügte zum nicänischen unter anderem auch den Teil „Der vom Vater ausgeht“ bei. Und gleichwohl bedienten sich die Griechen immer des konstantinopolitanischen und nicht des nicänischen Symbols.
Drittens riefen auf dem Concilium zu Chalcedon, wo viele von denjenigen Bischöfen gewesen zu sein scheinen, welche auf dem Concilium zu Ephesus waren, die Bischöfe (act. 5.), als es darauf ankam, den Glauben schriftlich abzufassen, man solle zum Symbol fügen: „Die heilige Maria sei Gottesgebärerin.“ Und bei dieser Verhandlung wurde wirklich ein neues Symbol abgefasst, mit vielen Änderungen, Zusätzen und Wegnahmen an den Teilen des nicänischen und konstantinopolitanischen Symbols. Und am Schlusse wurde jenes Verbot beigefügt: „Die hl. Synode setzte fest, dass niemand“, etc., wie im ephesischen Concilium. Daraus ergibt sich die Erklärung des Beschlusses deutlich. Wir müssten nur sagen, das 4. Concilium streite mit dem und alle Bischöfe des 4. Conciliums seien verdammt, was bisher noch niemand gesagt hat.
Zudem war den Griechen einst diese Ansicht der Lateiner nicht unbekannt. Hormisda schrieb nämlich in einem Briefe an den Kaiser Justinianus deutlich, dass der Geist vom Vater und vom Sohne ausgehe. Sie wussten vom Zusatze und schwiegen gleichwohl ungefähr 300 Jahre und veranlassten keine Trennung, wie aus dem Umstande erhellt, dass der Zusatz um das Jahr 600 gemacht und unter gemeinsamer Übereinstimmung der Griechen und Lateiner drei allgemeine Concilien, das 6., 7. und 8. gefeiert worden. Nachher kam es ihnen endlich in den Sinn, uns den ephesischen Beschluss entgegenzuhalten. Warum machten sie den Einwurf nicht vorher, außer weil sie ihre Schwäche einsahen? Die Griechen antworten, das ephesische Concilium habe jede Änderung am Symbol verboten, sowohl in Betreff der Sache als der Worte.
Artikel, die auf diesen Text verweisen — für Kontext, vorangehende Schritte und verwandte Einwände.
Auf unseren Einwurf in Betreff des Zusatzes des konstantinopolitanischen Symbols antworten sie, das ephesische Concilium habe das nicänische und konstantinopolitanische für ein und dasselbe Symbol genommen und eine Änderung an dem nicänischen Symbol verboten, wie es von der konstantinopolitanische Synode erklärt worden.
Auf unseren Einwurf aus dem chalcedonischen Concilium antworten sie aber, das Concilium von Chalcedon habe zwar ein anderes Glaubensbekenntnis herausgegeben, aber kein anderes Symbol zum Gebrauch in der Kirche und zum Unterricht der Lehrlinge abgefasst. Und von einem solchen Symbol habe das ephesische Concilium geredet. Die Veranlassung dieses Symbols bildete nämlich der Umstand, dass viele Symbole schrieben und diese Symbole Ununterrichteten beibrachten und bisweilen Irrtümer beimischten.
Dagegen werfen aber die Unsrigen Folgendes ein. Wenn das nicänische und konstantinopolitanische Symbol für ein und dasselbe Symbol genommen werden, weil sie in der Sache übereinkommen, so kann man dasselbe auch in Betreff der anderen sagen, welche in der Sache übereinkommen.
Übrigens entnehmen die Unsrigen gerade daraus, dass das chalcedonische Concilium kein Symbol zum Gebrauch in der Kirche abfasste und dessen ungeachtet jenes Anhängsel beifügte, dass niemand einen anderen Glauben schriftlich zu verfassen oder mündlich den Glaubenslehrlingen vorzutragen wagen sollte – entnehmen daraus, dass jenes Verbot nicht von einer Änderung des Symbols in Betreff der Worte, sondern in Betreff der Sache verstanden werden müsse. Dies ist die allgemeine und befriedigende Lösung. Aber vielleicht könnte man den Griechen auch noch auf eine andere Weise den Mund schließen. Denn gesetzt dem Fall, dass das ephesische Concilium auch von den Worten des Symbols spräche und weder einen Zusatz noch eine Wegnahme darin für erlaubt wissen wollte, so könnte dieses Verbot nur auf die einzelnen Bischöfe und Kleriker oder Laien, nicht auf Concilien von Bischöfen ausgedehnt werden. Denn die Worte des Canons erwähnen dieser Personen, nämlich der Bischöfe, Kleriker und Laien. Bekanntlich bestehen aber die Concilien nicht aus Klerikern und Laien, sondern bloß aus Bischöfen. Und der Anlass zur Abfassung dieses Canons ist eine Bestätigung dafür. Der Canon ist nämlich abgefasst worden, weil sehr viele damals angefangen hatten, ihre Symbole zu schreiben, nicht bloß Bischöfe und Kleriker, sondern auch Laien.
Wie ist es sodann glaublich, dass die ephesische Synode dem Papste oder einer allgemeinen Synode eine Regel habe vorschreiben wollen? Wussten wohl jene Bischöfe nicht, dass sie ihrem Oberhaupt oder ihresgleichen kein Gesetz geben konnten? Da also jenen Teil „Und vom Sohne“ nicht ein einzelner Bischof, Kleriker oder Laie ans Symbol gefügt hat, sondern der Oberhirt der ganzen Kirche und drei allgemeine Concilien dasselbe gebilligt haben, so kann es nicht zweifelhaft sein, dass es mit Recht geschehen sei.
Aber wiederum werfen einige ein: es sei den Lateinern zwar erlaubt gewesen, durch jenen Zusatz das Symbol zu erklären, gleichwohl scheine es, als ob die Erklärung selbst dem Symbol nicht hätte angehängt werden dürfen. Denn so alle das Symbol betreffende Bestimmungen dem Symbol selbst anzufügen wären, hätte man vieles andere anfügen müssen, z. B., dass die Jungfrau Gottesgebärerin, Christi Leib wahrhaft in der Eucharistie sei, obgleich er in den Himmel gestiegen und anderes.
Ich antworte, man dürfe nicht alles ins Symbol setzen, dieses Teilchen sei aber mit Recht hineingesetzt worden wegen zweier Ursachen. Erstens, weil, nach Entstehung der Ketzerei, das Symbol selbst ohne diesen Zusatz Veranlassung zum Irrtum gab. Zweitens, weil der Zusatz leicht ohne Hinzufügung eines neuen Artikels oder ohne merkliche Veränderung des Symbols selbst gemacht werden konnte. Diese Gründe finden bei anderen Zusätzen nicht statt. Wir leugnen jedoch nicht, dass man auch einen anderen Teil zur weiteren Erklärung hinzufügen könne, wenn dies dem Papste oder einem Concilium des Erdkreises nützlich scheinen sollte.
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