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Über den Charakter, das Malzeichen des Antichrist, gibt es auch zwei oder drei Meinungen. Die erste findet sich bei den Ketzern dieser Zeit, welche lehren, der Charakter des Antichrist sei ein Zeichen des Gehorsams und der Verbindung mit dem römischen Papste. Sie erklären jedoch nicht auf dieselbe Weise, was jenes Zeichen sei. Heinrich Bullinger (Serm. 61. in Apocalypsim) behauptet, es bestehe in der Salbung mit dem Chrisma, womit alle unter dem römischen Papste stehenden Christen an der Stirn gezeichnet werden. Theodor Bibliander sagt (Chronic., tab. 10.), das Mal des Antichrist bestehe in dem Bekenntnisse des römischen Glaubens, so dass derjenige, welcher sich nicht für einen Anhänger der römischen Kirche bekennt, nicht für einen wahren Bekenner des christlichen Glaubens gehalten werde. David Chyträus fügt zu diesen zwei Zeichen noch den Eid der Treue, welchen viele dem römischen Papste zu leisten gezwungen werden. Auch die priesterliche Salbung, welche man an Scheitel und Hand empfängt und welche, nach dem Geschrei der Papisten, wie er sagt, einen unauslöschlichen Charakter eindrückt. Endlich das Niederfallen vor Bildern und geweihtem Brot und die Beiwohnung bei Totenmessen.
Und nicht unähnlich ist dasjenige, was Sebastian Meyer und die anderen bei Augustinus Marloratus (In h. Apocalypsis) lehren. Aber dieses nichtige Geschwätz lässt sich leicht widerlegen, teils darum, weil es mit den Worten des Textes nicht übereinstimmt, teils auch darum, weil alle jene Zeichen in der katholischen Kirche dagewesen, ehe der Antichrist, nach der Ansicht jener Leute, erschien.
Zuvörderst entnehmen wir nun aus dem Texte, dass nur ein Malzeichen, nicht viele vorhanden sein werden. Immer redet nämlich die Schrift in der Einzahl, sowohl in Betreff des Malzeichens als des Namens und der Zahl des Namens des Antichrist. Der Antichrist wird also ein Malzeichen, einen Eigennamen und eine Namenszahl haben. Die Gegner verraten demnach selbst, dass sie nicht wissen, wer der sei, von dem Johannes redet, indem sie so viele Malzeichen häufen.
Zweitens wird jenes Malzeichen allen Menschen im Reiche des Antichrist gemeinsam eigen sein, wie aus jenen Worten erhellt (Off 13, 16): „Es wird machen, dass alle, Klein und Groß, Reich und Arm, Freie und Knechte, ein Malzeichen tragen.“ Aber der Eid des Gehorsams und die priesterliche Salbung kommen wenigen zu.
Drittens gibt die Schrift an, das Malzeichen werde der Art sein, dass man es ohne Unterschied auf der rechten Hand oder an der Stirn tragen kann. Es heißt nämlich in der Schrift: „Es wird machen, dass alle ein Malzeichen auf ihrer rechten Hand oder an ihrer Stirn tragen.“ Nichts von dem, was die Gegner anführen, ist aber der Art. Denn die Salbung mit dem Chrisma kann man an der rechten Hand nicht empfangen. Das Bekenntnis des römischen Glaubens hat man weder an der Hand noch an der Stirne, sondern im Mund, insofern man es ablegt, und im Herzen, insofern man es glaubt. Den Eid der Treue leistet man mit Hand und Mund; aber auf der Stirne kann man ihn auf keine Weise tragen. Die priesterliche Salbung empfängt man eigentlich weder an der rechten Hand noch an der Stirne, sondern über dem Haupte und an den Fingern beider Hände. Endlich sind die Beiwohnung bei Totenmessen, das Niederknien vor Bildern und der Eucharistie nicht Verrichtungen der Stirn oder Hände, sondern des ganzen Leibes und werden vorzugsweise an den Knien sichtbar.
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Viertens sagt gleichfalls die Schrift (Off 13, 17), „es werde machen, dass niemand kaufen oder verkaufen wird können, als der das Malzeichen habe oder den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namen“. Aber wie viele kaufen und verkaufen im Gebiet des römischen Papstes, welche nicht mit dem Chrisma gesalbt sind und den Eid der Treue nicht geleistet haben und keine Priester sind? Treiben nicht in der Stadt Rom selbst, wo der römische Papst seinen Sitz hat, sehr viele Juden öffentliche Geschäfte, kaufen und verkaufen, obgleich sie keines von jenen Zeichen haben?
Nun wollen wir zum zweiten Beweise schreiten und dartun, dass alle jene Zeichen älter sind als der Antichrist. Der Antichrist kam nach der Ansicht der Gegner nicht vor dem Jahre des Herrn 606. Aber Tertullianus blühte ums Jahr 200 und gedenkt gleichwohl des Chrisma (Lib. de resurrectione carnis). „Das Fleisch“, sagt er, „wird abgewaschen, damit die Seele gereinigt werde: das Fleisch wird gesalbt, damit die Seele geheiligt werde.“ Cyprianus blühte ums Jahr 250 und gedenkt des Chrisma (Lib. 1. epist. 12.). „Derjenige“, sagt er, „welcher getauft worden, muss gesalbt werden, damit er nach dem Empfange des Chrisma, d. h. nach der Salbung, ein Gesalbter Gottes sein und die Gnade Christi in sich haben kann.“ Augustinus blühte ums Jahr 420 und sagt gleichwohl (Tract. in Joannem 118.): „Was gibt es für ein allbekanntes, anderes Zeichen Christi als das Kreuz? Welches andere Zeichen wird auf die Stirnen der Gläubigen gezeichnet oder über das Wasser selbst, durch welches sie wiedergeboren werden, gemacht oder über das Öl, mit dem sie, als dem Chrisma, gesalbt, oder über das Opfer, mit dem sie genährt werden? Nichts davon wird ohne Anwendung des Kreuzeszeichen gehörig vollbracht.“
Ebenso war es vor dem Jahre des Herrn 600 Zeichen und Charakter des wahrhaften Katholiken der römischen Kirche anzuhängen. Augustinus (Epist. 162.) schreibt von Caecilianus, welcher ums Jahr des Herrn 300 blühte. „Er könnte sich um die Menge der verschworenen Feinde nicht bekümmern, da er sich durch die literae communicatoriae sowohl mit der römischen Kirche, in welcher immer der Prinzipat des apostolischen Stuhles geblüht, als mit den übrigen Ländern, woher das Evangelium nach Afrika selbst gekommen, verbunden sähe.“ Ambrosius, welcher ums Jahr des Herrn 390 gelebt, sagt in einer Rede über den Hingang seines Bruders Satyrus: „Er fragte den Bischof, ob er mit den katholischen Bischöfen, d. h., ob er mit der römischen Kirche gleicher Ansicht wäre.“
Victor von Utica, welcher ums Jahr des Herrn 490 blühte, schreibt (Lib. 1. de persecutione Vandalica), ein arianischer Priester habe den König überreden wollen, einen Katholiken nicht zu töten, und dabei sich folgender Worte bedient: „Wenn du ihn mit dem Schwerte tötest, so werden die Römischen ihn als einen Märtyrer zu preisen anfangen.“ Hier werden mit den Römischen die afrikanischen Katholiken bezeichnet, welche ohne Zweifel aus keinem anderen Grunde von den Arianern die Römischen genannt werden, als weil sie sich an den Glauben der römischen Kirche, nicht an die arianische Treulosigkeit hielten.
Der Eid des Gehorsams, welcher dem römischen Papste geleistet wird, findet sich zur Zeit des hl. Gregorius (Lib. 10. epist. S. Gregorii, epist. 31.) und sofort vor dem Jahre des Herrn 606. Denn der hl. Gregorius erreichte dieses Jahr nicht mehr.
Über die priesterliche Salbung finden wir ein Zeugnis bei Gregor von Nazianz, welcher ums Jahr 380 blühte. Er sagt nämlich (Apologeticus) nach seiner Ernennung zum Bischof: „Über mich kommt wiederum die Salbung und der Geist: und wiederum gehe ich trauernd und düster einher.“ Hier gedenkt er einer doppelten Salbung, derjenigen, welche ehemals stattgehabt, als er zum Priester erwählt wurde, und einer zweiten, welche damals bei der bischöflichen Ordination statthaben sollte. Auch in der ersten Rede vom Frieden sagt er bei Gelegenheit, wo er von Basilius spricht, der nach seiner Erwählung zum Bischof das Amt ablehnte: „Er zögert noch, nach seiner Weisheit, das Vorsteheramt anzunehmen, obgleich ihm der Geist und die Talente und die Leitung der Herde gegeben und er mit dem Öle des Priestertums und der Vollendung gesalbt worden ist.“
In Betreff der Totenmessen wird weiter das Zeugnis des Augustinus hier hinreichen. Er sagt (Lib. de haeresi, cap. 53.), es sei ein eigener Lehrsatz des Ketzerhauptes Aerius gewesen: Man dürfe für die Toten kein Opfer bringen.
In Betreff der Verehrung der Bilder wird schon Hieronymus, der um das Jahr 400 blühte, uns genügen. Er sagt (Vita Paulae): „Sie betete vor dem Kreuze liegend, als ob sie den Herrn am Kreuze hängen sähe.“ In Betreff der Anbetung der Eucharistie darf der hl. Ambrosius mit Recht hinreichen. Er sagt (Lib. 3. de Spiritu sancto, cap. 12.) bei Erklärung jener Worte Fallet nieder vor dem Schemel seiner Füße: „Unter dem Schemel wird also die Erde verstanden, unter der Erde das Fleisch Christi, vor dem wir auch heute in den Mysterien niederfallen und vor dem die Apostel in dem Herrn Jesus, wie wir oben gesagt, niederfielen.“ Ganz dasselbe sagt Augustinus (Explicat. Psal. 98.) fast mit denselben Worten.
Da nun alle die Dinge, welche die Gegner für Malzeichen des Antichrist ausgeben, viele Jahre vor der Geburt des Antichrist im Gebrauche der katholischen Kirche gewesen, so muss entweder der Antichrist jene Dinge von der Kirche gelernt haben – und dies heißt den Antichrist mit Christus vermengen – oder nichts davon gehört unter die Malzeichen des Antichrist. Und dies behaupten wir. So viel ist nun hinreichend in Betreff jener vermessenen und überaus ungereimten Ansicht der Gegner, welche von ihnen durch keine Gewährsmänner und keine Vernunftgründe erwiesen ist.
Zur zweiten Ansicht bekennen sich einige Katholiken. Sie glauben, das Malzeichen des Antichrist bestehe in den Buchstaben, womit der Name des Antichrist geschrieben wird. So Primasius, Beda und Rupertus, welche durch die Lesart „Als wenn er das Malzeichen hat des Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens“ getäuscht worden zu sein scheinen. Aber Johannes sagt nicht so, sondern „Als wenn er das Malzeichen hat oder den Namen des Tieres oder die Zahl seines Namens“. Und der griechische Text stimmt damit überein: εἰ μὴ ὁ ἔχων τὸ χάραγμα τὸ ὄνομα τοῦ θηρίου ἢ τὸν ἀριθμὸν τοῦ ὀνόματος αὐτοῦ.
Die dritte Ansicht ist die des Märtyrers Hippolyt (Oratio de consummatione mundi) und einiger anderer. Danach besteht das Zeichen des Tieres darin, das Kreuzeszeichen nicht zu gebrauchen, sondern dasselbe zu verfluchen und wegzuschaffen. Darin sind die Calvinisten vortreffliche Vorläufer des Antichrist. Ich für meinen Teil möchte nun glauben, der Antichrist müsse auch ein positives Malzeichen ersinnen, so wie Christus das allen bekannte Zeichen des Kreuzes hat, aber das Zeichen selbst bleibe unbekannt, bis der Antichrist komme, wie wir in Betreff des Namens gesagt.
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