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Die Handlungen des Menschen werden von Gott bestraft oder belohnt.
Denn zu bestrafen oder zu belohnen steht dem zu, dem es zusteht, ein Gesetz zu erlassen: die Gesetzgeber veranlassen nämlich durch Belohnungen und Strafen die Beachtung des Gesetzes. Zur göttlichen Vorsehung gehört es aber, den Menschen ein Gesetz zu erlassen, wie aus dem oben Gesagten (III 114) ersichtlich ist. Also kommt es Gott zu, die Menschen zu bestrafen oder zu belohnen.
Außerdem. Überall, wo eine pflichtgemäße Ordnung auf ein Ziel hin besteht, führt notwendig diese Ordnung zum Ziel, eine Abweichung von der Ordnung aber verhindert das Ziel: denn was von einem Ziel her (bestimmt) ist, erlangt seine Notwendigkeit vom Ziel her, so daß sie (erfüllt) sein muß, wenn das Ziel folgen soll; und wenn diese Voraussetzungen ohne Einschränkung vorliegen, folgt das Ziel. Gott hat aber den Handlungen der Menschen eine Ordnung mit Hinblick auf das Ziel des Guten auferlegt, wie aus dem oben Gesagten (III 115) ersichtlich ist. Also erlangen, wenn diese Ordnung recht aufgestellt ist, diejenigen, die nach dieser Ordnung vorgehen, notwendig das Ziel des Guten, d. h. sie werden belohnt: die aber durch die Sünde von dieser Ordnung abweichen, werden (notwendig) vom Ziel des Guten abgehalten, d. h. sie werden bestraft.
Zudem. Wie die Naturdinge, so unterliegen auch die menschlichen Handlungen der Ordnung der göttlichen Vorsehung, wie aus dem oben Gesagten (III 90) ersichtlich ist. Beiderseits aber kommt es vor, daß die pflichtgemäße Ordnung bewahrt oder auch außer acht gelassen wird: es besteht jedoch der Unterschied, daß die Beachtung oder Übertretung der pflichtgemäßen Ordnung in die Gewalt des menschlichen Willens gegeben ist; es liegt dagegen nicht in der Gewalt der Naturdinge, ob sie von der pflichtgemäßen Ordnung abweichen oder sie befolgen. Die Wirkungen entsprechen aber notwendig ihren Ursachen durch Übereinstimmung. Wie also den Naturdingen aus Natur-Notwendigkeit Erhaltung und Gutes in ihnen selbst folgt, wenn in ihnen die pflichtgemäße Ordnung der Prinzipien und Handlungen bewahrt wird; Zerstörung und Schlechtes aber, wenn von der pflichtgemäßen und natürlichen Ordnung abgewichen wird: so folgt notwendig auch bei den menschlichen Dingen, wenn der Mensch die Ordnung des durch göttliche Eingebung auferlegten Gesetzes bewahrt, das Gute, nicht wie aus Notwendigkeit, sondern wie von der Austeilung eines Lenkers, das Belohntwerden; und umgekehrt (folgt), wenn die Ordnung des Gesetzes außer acht gelassen worden ist, das Schlechte, das Bestraftwerden.
Weiter. Zur vollkommenen Gutheit Gottes gehört es, daß sie nichts in den Dingen ungeordnet läßt: daher sehen wir, daß unter den Naturdingen alles Schlechte in die Ordnung irgendeines Guten eingeschlossen ist; so ist das Vergehen der Luft das Werden des Feuers, und die Tötung des Schafs ist die Ernährung des Wolfs. Da also die menschlichen Handlungen wie die Naturdinge der göttlichen Vorsehung unterstellt sind, ist notwendig das Böse, das in den menschlichen Handlungen geschieht, in die Ordnung irgendeines Guten eingeschlossen. Dies geschieht sehr angemessen dadurch, daß die Sünden bestraft werden. Denn in die Ordnung der Gerechtigkeit, die zur Gleichheit zurückführt, wird das eingebunden, was den erlaubten Freiraum überschreitet. Der Mensch überschreitet aber die erlaubte Grenze seines Freiraums, wenn er seinen Willen dem göttlichen Willen vorzieht und ihn gegen Gottes Ordnung befriedigt. Diese Ungleichheit wird nun (wieder) beseitigt, wenn der Mensch, gegen seinen Willen, gemäß der göttlichen Ordnung etwas zu leiden gezwungen wird. Notwendig werden also die menschlichen Sünden durch göttliche Einwirkung bestraft: und aus demselben Grund empfangen gute Taten ihre Vergeltung.
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