III, q. 89 a. 4
Ob tugendhafte Werke, die in der Liebe getan wurden, ertötet werden können?
Quaestio 89 · Von der Wiedererlangung der Tugend durch die Buße
Einwand 1: Es scheint, dass tugendhafte Werke, die in der Liebe getan wurden, nicht ertötet werden können. Denn das, was nicht ist, kann nicht verändert werden. Aber ertötet zu werden bedeutet, vom Leben zum Tod verändert zu werden. Da also tugendhafte Werke, nachdem sie getan wurden, nicht mehr sind, scheint es, dass sie danach nicht ertötet werden können.
Einwand 2: Ferner verdient der Mensch durch tugendhafte Werke, die in der Liebe getan wurden, das ewige Leben. Aber demjenigen den Lohn zu nehmen, der ihn verdient hat, ist eine Ungerechtigkeit, die Gott nicht zugeschrieben werden kann. Daher ist es nicht möglich, dass tugendhafte Werke, die in der Liebe getan wurden, durch eine nachfolgende Sünde ertötet werden.
Einwand 3: Ferner wird das Starke nicht durch das Schwache verdorben. Nun sind Werke der Liebe stärker als alle Sünden, weil, wie geschrieben steht (Spr 10,12), „die Liebe alle Sünden zudeckt“. Daher scheint es, dass Taten, die in der Liebe getan wurden, nicht durch eine nachfolgende Todsünde ertötet werden können.
Dagegen spricht, Es steht geschrieben (Ez 18,24): „Wenn der Gerechte sich von seiner Gerechtigkeit abwendet ... an alle seine Gerechtigkeiten, die er getan hat, soll nicht gedacht werden.“
Ich antworte darauf, Ein lebendiges Ding hört durch das Sterben auf, lebenswichtige Operationen zu haben: weshalb durch eine Art Metapher ein Ding als ertötet bezeichnet wird, wenn es daran gehindert wird, seine eigene Wirkung oder Operation hervorzubringen.
Nun ist die Wirkung tugendhafter Werke, die in der Liebe getan werden, den Menschen zum ewigen Leben zu bringen; und dies wird durch eine nachfolgende Todsünde gehindert, insofern sie die Gnade wegnimmt. Deshalb werden Taten, die in der Liebe getan wurden, als durch eine nachfolgende Todsünde ertötet bezeichnet.
Antwort auf Einwand 1: So wie sündhafte Taten hinsichtlich des Aktes vergehen, aber hinsichtlich der Schuld bleiben, so bleiben Taten, die in der Liebe getan wurden, nachdem sie hinsichtlich des Aktes vergangen sind, hinsichtlich des Verdienstes, insofern sie Gott wohlgefällig sind. In dieser Hinsicht werden sie ertötet, insofern der Mensch daran gehindert wird, seinen Lohn zu empfangen.
Antwort auf Einwand 2: Es ist keine Ungerechtigkeit, demjenigen den Lohn zu entziehen, der ihn verdient hat, wenn er sich durch seine nachfolgende Schuld unwürdig gemacht hat, da ein Mensch zuweilen durch seine eigene Schuld sogar das gerecht verwirkt, was er bereits empfangen hat.
Antwort auf Einwand 3: Nicht wegen der Stärke sündhafter Taten werden Taten, die zuvor in der Liebe getan wurden, ertötet, sondern wegen der Freiheit des Willens, der sich vom Guten zum Bösen abwenden kann.