III, q. 86 a. 6
Ob die Vergebung der Schuld eine Wirkung der Buße ist?
Quaestio 86 · Von der Wirkung der Buße hinsichtlich der Vergebung der Todsünde.
Einwand 1: Es scheint, dass die Vergebung der Schuld keine Wirkung der Buße als Tugend ist. Denn die Buße wird insofern eine Tugend genannt, als sie ein Prinzip einer menschlichen Handlung ist. Aber menschliche Handlung trägt nichts zur Vergebung der Schuld bei, da dies eine Wirkung der wirkenden Gnade ist. Daher ist die Vergebung der Schuld keine Wirkung der Buße als Tugend.
Einwand 2: Ferner sind gewisse andere Tugenden vorzüglicher als die Buße. Aber die Vergebung der Sünde wird nicht als Wirkung irgendeiner anderen Tugend bezeichnet. Daher ist sie auch nicht die Wirkung der Buße als Tugend.
Einwand 3: Ferner gibt es keine Vergebung der Sünde außer durch die Kraft des Leidens Christi, gemäß Hebr 9,22: „Ohne Blutvergießen geschieht keine Vergebung.“ Nun bringt die Buße als Sakrament ihre Wirkung durch die Kraft des Leidens Christi hervor, so wie es die anderen Sakramente tun, wie oben gezeigt wurde (Frage [62], Artikel [4], 5). Daher ist die Vergebung der Sünde die Wirkung der Buße, nicht als Tugend, sondern als Sakrament.
Dagegen spricht, dass im eigentlichen Sinne die Ursache eines Dinges das ist, ohne das es nicht sein kann, da jeder Mangel von seiner Ursache abhängt. Nun kann die Vergebung der Sünde von Gott ohne das Sakrament der Buße kommen, aber nicht ohne die Tugend der Buße, wie oben festgestellt (Frage [84], Artikel [5], ad 3; Frage [85], Artikel [2]); so dass Gott, sogar bevor die Sakramente des Neuen Gesetzes eingesetzt waren, die Sünden der Bußfertigen vergab. Daher ist die Vergebung der Sünde hauptsächlich die Wirkung der Buße als Tugend.
Ich antworte darauf, dass die Buße insofern eine Tugend ist, als sie ein Prinzip gewisser menschlicher Handlungen ist. Nun sind die menschlichen Handlungen, die vom Sünder vollzogen werden, das materielle Element im Sakrament der Buße. Überdies bringt jedes Sakrament seine Wirkung hervor, nicht nur kraft seiner Form, sondern auch kraft seiner Materie, weil beide zusammen das eine Sakrament ausmachen, wie oben festgestellt (Frage [60], Artikel [6], ad 2, Artikel [7]). Daher wird in der Taufe die Vergebung der Sünde bewirkt, nicht nur kraft der Form (sondern auch kraft der Materie, nämlich des Wassers, obgleich hauptsächlich kraft der Form) [*Die Worte in Klammern fehlen in der Leonina-Ausgabe], von welcher das Wasser seine Kraft empfängt – und in ähnlicher Weise ist die Vergebung der Sünde die Wirkung der Buße, hauptsächlich durch die Schlüsselgewalt, die den Dienern übertragen ist, welche den formalen Teil des Sakraments bereitstellen, wie oben festgestellt (Frage [84], Artikel [3]), und sekundär durch die Instrumentalität jener Handlungen des Büßers, die zur Tugend der Buße gehören, aber nur insofern solche Handlungen in irgendeiner Weise der Schlüsselgewalt der Kirche untergeordnet sind. Dementsprechend ist es offensichtlich, dass die Vergebung der Sünde die Wirkung der Buße als Tugend ist, aber noch mehr der Buße als Sakrament.
Antwort auf Einwand 1: Die Wirkung der wirkenden Gnade ist die Rechtfertigung des Gottlosen (wie in der Prima Secundae, Frage [113] festgestellt), worin, wie dort festgestellt wurde (Artikel [1], 2, 3), nicht nur die Eingießung der Gnade und die Vergebung der Sünde liegt, sondern auch eine Bewegung des freien Willens auf Gott hin, welche ein Akt des durch die Liebe belebten Glaubens ist, und eine Bewegung des freien Willens gegen die Sünde, welche der Akt der Buße ist. Doch sind diese menschlichen Handlungen dort als Wirkungen der wirkenden Gnade und werden zur gleichen Zeit wie die Vergebung der Sünde hervorgebracht. Folglich findet die Vergebung der Sünde nicht ohne einen Akt der Tugend der Buße statt, obwohl sie die Wirkung der wirkenden Gnade ist.
Antwort auf Einwand 2: In der Rechtfertigung des Gottlosen gibt es nicht nur einen Akt der Buße, sondern auch einen Akt des Glaubens, wie oben festgestellt (ad 1: Prima Secundae, Frage [113], Artikel [4]). Weshalb die Vergebung der Sünde nicht nur als Wirkung der Tugend der Buße angesehen wird, sondern auch, und zwar hauptsächlich, des Glaubens und der Liebe.
Antwort auf Einwand 3: Der Akt der Tugend der Buße ist dem Leiden Christi untergeordnet, sowohl durch den Glauben als auch durch seine Beziehung zu den Schlüsseln der Kirche; und so verursacht er auf beide Weisen die Vergebung der Sünde durch die Kraft des Leidens Christi.
Auf das im gegenteiligen Sinne vorgebrachte Argument antworten wir, dass der Akt der Tugend der Buße für die Vergebung der Sünde notwendig ist, da er eine untrennbare Wirkung der Gnade ist, durch welche hauptsächlich die Sünde vergeben wird und welche ihre Wirkung in allen Sakramenten hervorbringt. Folglich folgt daraus nur, dass die Gnade eine höhere Ursache der Vergebung der Sünde ist als das Sakrament der Buße. Überdies muss beachtet werden, dass es unter dem Alten Gesetz und dem Naturgesetz gewissermaßen ein Sakrament der Buße gab, wie oben festgestellt (Frage [84], Artikel [7], ad 2).