III, q. 57 a. 5
Ist der Leib Christi über jedes geistige Geschöpf aufgefahren?
Quaestio 57 · Von der Himmelfahrt Christi
Einwand 1: Es scheint, dass der Leib Christi nicht über jedes geistige Geschöpf aufgefahren ist. Denn es kann kein angemessener Vergleich zwischen Dingen angestellt werden, die kein gemeinsames Verhältnis haben. Aber der Ort wird nicht im gleichen Verhältnis von Körpern und von geistigen Geschöpfen ausgesagt, wie aus dem ersichtlich ist, was in der FP, Quaestio [8], Artikel [2], ad 1,2; FP, Quaestio [52], Artikel [1] gesagt wurde. Daher scheint es, dass vom Leib Christi nicht gesagt werden kann, er sei über jedes geistige Geschöpf aufgefahren.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (De Vera Relig. lv), dass ein Geist immer Vorrang vor einem Körper hat. Aber der höhere Ort gebührt den höheren Dingen. Daher scheint es nicht, dass Christus über jedes geistige Geschöpf aufgefahren ist.
Einwand 3: Ferner existiert an jedem Ort ein Körper, da es so etwas wie ein Vakuum in der Natur nicht gibt. Wenn also kein Körper einen höheren Ort einnimmt als ein Geist in der Ordnung der natürlichen Körper, dann wird es keinen Ort über jedem geistigen Geschöpf geben. Folglich konnte der Leib Christi nicht über jedes geistige Geschöpf auffahren.
Dagegen spricht: Es steht geschrieben (Eph 1,21): „Gott setzte ihn über alle Fürstentümer und Gewalten und jeden Namen, der genannt wird, nicht nur in dieser Welt, sondern auch in der zukünftigen.“
Ich antworte darauf: Der erhabenere Ort gebührt dem edleren Subjekt, sei es ein Ort gemäß körperlicher Berührung, was die Körper betrifft, oder sei es im Wege geistiger Berührung, was die geistigen Substanzen betrifft; so gebührt ein himmlischer Ort, der der höchste der Orte ist, angemessenerweise den geistigen Substanzen, da sie die höchsten in der Ordnung der Substanzen sind. Aber obwohl der Leib Christi unter den geistigen Substanzen steht, wenn wir die Bedingungen seiner körperlichen Natur abwägen, übertrifft er dennoch alle geistigen Substanzen an Würde, wenn wir uns seine Würde der Einigung ins Gedächtnis rufen, wodurch er persönlich mit Gott vereint ist. Folglich gebührt ihm aufgrund eben dieser Angemessenheit ein höherer Ort über jedem geistigen Geschöpf. Daher sagt Gregor in einer Homilie über die Himmelfahrt (xxix in Evang.), dass „der, der alles gemacht hatte, durch seine eigene Kraft über alles emporgehoben wurde.“
Zu Einwand 1: Obwohl ein Ort körperlichen und geistigen Substanzen unterschiedlich zugeschrieben wird, bleibt doch in beiden Fällen dies gemeinsam, dass der höhere Ort dem Würdigeren zugewiesen wird.
Zu Einwand 2: Dieses Argument gilt für den Leib Christi gemäß den Bedingungen seiner körperlichen Natur, aber nicht gemäß seiner Formalität der Einigung.
Zu Einwand 3: Dieser Vergleich kann entweder von Seiten der Orte betrachtet werden; und so gibt es keinen Ort, der so hoch ist, dass er die Würde einer geistigen Substanz übersteigt: in diesem Sinne verläuft der Einwand. Oder er kann von Seiten der Würde der Dinge betrachtet werden, denen ein Ort zugeschrieben wird: und auf diese Weise gebührt es dem Leib Christi, über den geistigen Geschöpfen zu sein.