III, q. 55 a. 1
Ob die Auferstehung Christi allen hätte offenbart werden müssen?
Quaestio 55 · Von der Kundmachung der Auferstehung
Einwand 1: Es scheint, dass die Auferstehung Christi allen hätte offenbart werden müssen. Denn wie für eine öffentliche Sünde eine öffentliche Strafe gebührt, gemäß 1 Tim 5,20: „Die da sündigen, weise zurecht vor allen“, so gebührt für ein öffentliches Verdienst ein öffentlicher Lohn. Nun ist aber, wie Augustinus sagt (Tract. civ in Joan.), „die Herrlichkeit der Auferstehung der Lohn für die Demut des Leidens“. Da also das Leiden Christi allen offenbart wurde, während er öffentlich litt, scheint es, dass auch die Herrlichkeit der Auferstehung allen hätte offenbart werden müssen.
Einwand 2: Ferner ist die Auferstehung Christi ebenso auf unser Heil hingeordnet wie sein Leiden, gemäß Röm 4,25: „Er ist auferstanden zu unserer Rechtfertigung.“ Was aber das Gemeinwohl betrifft, muss allen offenbart werden. Deshalb hätte die Auferstehung Christi allen offenbart werden müssen und nicht einigen im Besonderen.
Einwand 3: Ferner waren jene, denen sie offenbart wurde, Zeugen der Auferstehung; daher heißt es (Apg 3,15): „Den Gott von den Toten auferweckt hat, dessen sind wir Zeugen.“ Nun legten sie Zeugnis ab durch öffentliches Predigen; dies aber ziemt sich nicht für Frauen, gemäß 1 Kor 14,34: „Die Frauen sollen in den Versammlungen schweigen“, und 1 Tim 2,12: „Einer Frau gestatte ich nicht, dass sie lehre.“ Deshalb scheint es nicht angemessen, dass die Auferstehung Christi zuerst den Frauen und danach der Allgemeinheit offenbart wurde.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Apg 10,40): „Diesen hat Gott auferweckt am dritten Tage und hat ihn offenbar werden lassen, nicht dem ganzen Volk, sondern den von Gott vorherbestimmten Zeugen.“
Ich antworte darauf, dass einiges zu unserer Kenntnis gelangt durch das allgemeine Gesetz der Natur, anderes durch eine besondere Gunst der Gnade, wie die göttlich offenbarten Dinge. Nun ist, wie Dionysius sagt (Coel. Hier. iv), das göttlich festgesetzte Gesetz solcher Dinge, dass sie unmittelbar von Gott den höheren Personen offenbart werden, durch die sie den anderen mitgeteilt werden, wie es in der Ordnung der himmlischen Geister ersichtlich ist. Jene Dinge aber, die die zukünftige Herrlichkeit betreffen, übersteigen das allgemeine Fassungsvermögen der Menschen, gemäß Jes 64,4: „Das Auge hat es nicht gesehen, o Gott, außer dir, was du denen bereitet hast, die auf dich harren.“ Folglich werden solche Dinge vom Menschen nicht erkannt, außer durch göttliche Offenbarung, wie der Apostel sagt (1 Kor 2,10): „Uns hat es Gott offenbart durch seinen Geist.“ Da also Christus durch eine glorreiche Auferstehung auferstand, wurde seine Auferstehung folglich nicht jedermann offenbart, sondern einigen, durch deren Zeugnis sie zur Kenntnis der anderen gebracht werden konnte.
Antwort auf Einwand 1: Das Leiden Christi wurde vollzogen in einem Leib, der noch eine leidensfähige Natur hatte, was allen durch allgemeine Gesetze bekannt ist; folglich konnte sein Leiden unmittelbar allen offenbart werden. Aber die Auferstehung wurde vollbracht „durch die Herrlichkeit des Vaters“, wie der Apostel sagt (Röm 6,4). Deshalb wurde sie unmittelbar einigen offenbart, aber nicht allen.
Dass aber öffentlichen Sündern eine öffentliche Buße auferlegt wird, ist von der Strafe dieses gegenwärtigen Lebens zu verstehen. Und in gleicher Weise sollten öffentliche Verdienste öffentlich belohnt werden, damit andere zur Nachahmung angeregt werden. Aber die Strafen und Belohnungen des zukünftigen Lebens werden nicht öffentlich allen offenbart, sondern jenen im Besonderen, die von Gott dazu vorherbestimmt sind.
Antwort auf Einwand 2: So wie die Auferstehung Christi zum allgemeinen Heil aller dient, so gelangte sie zur Kenntnis aller; jedoch nicht so, dass sie unmittelbar allen offenbart wurde, sondern nur einigen, durch deren Zeugnis sie zur Kenntnis aller gebracht werden konnte.
Antwort auf Einwand 3: Einer Frau ist es nicht erlaubt, öffentlich in der Kirche zu lehren; aber es kann ihr gestattet werden, einigen privat vertraute Unterweisung zu geben. Und deshalb sagt Ambrosius zu Lk 24,22: „Die Frau wird zu denen gesandt, die zu ihrem Hausstand gehören“, aber nicht zum Volk, um Zeugnis von der Auferstehung abzulegen. Dass aber Christus zuerst der Frau erschien, geschah aus diesem Grund: Da eine Frau die erste war, die dem Menschen den Ursprung des Todes brachte, so sollte sie auch die erste sein, die die Morgenröte der glorreichen Auferstehung Christi verkündet. Daher sagt Cyrill zu Joh 20,17: „Die Frau, die früher Dienerin des Todes war, ist die erste, die das anbetungswürdige Geheimnis der Auferstehung sieht und verkündet: So hat das weibliche Geschlecht die Lossprechung von der Schmach und die Aufhebung des Fluches erlangt.“ Hierdurch wird überdies gezeigt, dass, was den Stand der Herrlichkeit betrifft, das weibliche Geschlecht keinen Schaden erleiden wird; sondern wenn Frauen in größerer Liebe brennen, werden sie auch größere Herrlichkeit aus der göttlichen Schau erlangen: Denn die Frauen, deren Liebe zu unserem Herrn beharrlicher war – so sehr, dass sie, „als selbst die Jünger sich vom Grab entfernten, nicht weichen wollten“ [*Gregor, Hom. xxv in Evang.] –, waren die ersten, die ihn in Herrlichkeit auferstehen sahen.