III, q. 49 a. 3
Ob die Menschen durch das Leiden Christi von der Strafe der Sünde befreit wurden?
Quaestio 49 · Von den Wirkungen des Leidens Christi
Einwand 1: Es scheint, dass die Menschen durch das Leiden Christi nicht von der Strafe der Sünde befreit wurden. Denn die Hauptstrafe der Sünde ist die ewige Verdammnis. Aber jene, die für ihre Sünden in der Hölle verdammt sind, wurden durch das Leiden Christi nicht befreit, denn „in der Hölle gibt es keine Erlösung“ [*Officium defunctorum, Resp. vii]. Es scheint daher, dass das Leiden Christi die Menschen nicht von der Strafe der Sünde befreit hat.
Einwand 2: Weiter sollte denen, die von der Strafschuld befreit sind, keine Strafe auferlegt werden. Aber den Büßenden wird eine Genugtuungsstrafe auferlegt. Folglich wurden die Menschen durch das Leiden Christi nicht von der Strafschuld befreit.
Einwand 3: Weiter ist der Tod eine Strafe der Sünde, gemäß Röm 6,23: „Der Sold der Sünde ist der Tod.“ Aber die Menschen sterben auch nach dem Leiden Christi noch. Also scheint es, dass wir nicht von der Strafschuld befreit wurden.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Jes 53,4): „Wahrlich, er hat unsere Missetaten auf sich genommen und unsere Schmerzen getragen.“
Ich antworte darauf, dass wir durch das Leiden Christi auf zweifache Weise von der Strafschuld befreit wurden. Erstens direkt – nämlich insofern das Leiden Christi eine hinreichende und überreiche Genugtuung für die Sünden des ganzen Menschengeschlechts war: wenn aber hinreichende Genugtuung geleistet wurde, dann ist die Strafschuld aufgehoben. Auf eine andere Weise – indirekt, das heißt – insofern das Leiden Christi die Ursache der Sündenvergebung ist, auf welcher die Strafschuld beruht.
Antwort auf Einwand 1: Das Leiden Christi wirkt seinen Effekt in denen, denen es angewendet wird durch Glaube und Liebe und die Sakramente des Glaubens. Und folglich können die Verlorenen in der Hölle sich seine Wirkungen nicht zunutze machen, da sie nicht auf die genannte Weise mit Christus vereint sind.
Antwort auf Einwand 2: Wie oben dargelegt (Artikel [1], zu 4 und 5), müssen wir, um die Wirkungen des Leidens Christi zu sichern, ihm gleichgestaltet werden. Nun werden wir ihm sakramental in der Taufe gleichgestaltet, gemäß Röm 6,4: „Wir sind also mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod.“ Daher wird den Menschen bei ihrer Taufe keine Genugtuungsstrafe auferlegt, da sie durch die Genugtuung Christi vollständig befreit sind. Weil aber, wie geschrieben steht (1 Petr 3,18), „Christus nur einmal für unsere Sünden gestorben ist“, kann ein Mensch nicht ein zweites Mal durch das Sakrament der Taufe dem Tod Christi gleichgestaltet werden. Daher ist es notwendig, dass jene, die nach der Taufe sündigen, dem leidenden Christus durch irgendeine Form von Strafe oder Leiden gleichgestaltet werden, die sie in ihrer eigenen Person ertragen; doch genügt durch die Mitwirkung der Genugtuung Christi eine viel leichtere Strafe als eine, die der Sünde angemessen wäre.
Antwort auf Einwand 3: Die Genugtuung Christi wirkt ihren Effekt in uns, insofern wir ihm eingegliedert sind wie die Glieder ihrem Haupt, wie oben dargelegt (Artikel [1]). Nun müssen die Glieder ihrem Haupt gleichförmig sein. Folglich, wie Christus zuerst die Gnade in seiner Seele hatte bei gleichzeitiger körperlicher Leidensfähigkeit, und durch das Leiden zur Herrlichkeit der Unsterblichkeit gelangte, so werden auch wir, die wir seine Glieder sind, durch sein Leiden von aller Strafschuld befreit, jedoch so, dass wir zuerst in unseren Seelen „den Geist der Kindschaft“ empfangen, wodurch unsere Namen für das Erbe der unsterblichen Herrlichkeit eingeschrieben werden, während wir noch einen leidensfähigen und sterblichen Körper haben: aber danach, „gleichgestaltet“ den Leiden und dem Tod Christi, werden wir in die unsterbliche Herrlichkeit geführt, gemäß dem Wort des Apostels (Röm 8,17): „Sind wir aber Kinder, dann auch Erben; Erben Gottes und Miterben Christi, wenn wir nämlich mit ihm leiden, damit wir auch mit ihm verherrlicht werden.“