III, q. 3 a. 1
Ob es einer göttlichen Person zukommt, anzunehmen?
Quaestio 3 · Von der Art der Vereinigung von seiten der annehmenden Person
Einwand 1: Es scheint, dass es einer göttlichen Person nicht zukommt, eine geschaffene Natur anzunehmen. Denn eine göttliche Person bezeichnet etwas höchst Vollkommenes. Nun kann aber dem Vollkommenen nichts hinzugefügt werden. Da also annehmen bedeutet, etwas zu sich zu nehmen, und folglich das Angenommene demjenigen hinzugefügt wird, der annimmt, scheint es einer göttlichen Person nicht zuzukommen, eine geschaffene Natur anzunehmen.
Einwand 2: Ferner wird das, wozu etwas angenommen wird, in gewissem Grade dem mitgeteilt, was dazu angenommen wird, so wie eine Würde demjenigen mitgeteilt wird, der zu einer Würde angenommen wird. Es gehört aber zur Natur einer Person, unmitteilbar zu sein, wie oben gesagt wurde (FP, Frage [29], Artikel [1]). Daher kommt es einer göttlichen Person nicht zu, anzunehmen, d.h. zu sich zu nehmen.
Einwand 3: Ferner wird die Person durch die Natur konstituiert. Es ist aber widersinnig, dass das Konstituierte das Konstituierende annimmt, da die Wirkung nicht auf ihre Ursache einwirkt. Daher kommt es einer Person nicht zu, eine Natur anzunehmen.
Dagegen spricht, dass Augustinus [*Fulgentius] sagt (De Fide ad Petrum ii): „Dieser Gott, d.h. der Eingeborene, nahm die Gestalt“, d.h. die Natur, „eines Knechtes zu seiner eigenen Person an.“ Aber der eingeborene Gott ist eine Person. Also kommt es einer Person zu, zu nehmen, d.h. eine Natur anzunehmen.
Ich antworte darauf, dass im Wort „Annahme“ (assumptio) zwei Dinge impliziert sind, nämlich das Prinzip und der Terminus des Aktes; denn annehmen heißt, etwas zu sich zu nehmen. Nun ist bei dieser Annahme eine Person sowohl das Prinzip als auch der Terminus. Das Prinzip – weil es einer Person eigentlich zukommt zu handeln, und diese Annahme des Fleisches durch göttliches Handeln geschah. Ebenso ist eine Person der Terminus dieser Annahme, weil, wie oben gesagt wurde (Frage [2], Artikel [1], 2), die Vereinigung in der Person stattfand und nicht in der Natur. Daher ist es offensichtlich, dass das Annehmen einer Natur im eigentlichsten Sinne einer Person zukommt.
Antwort auf Einwand 1: Da die göttliche Person unendlich ist, kann ihr nichts hinzugefügt werden. Daher sagt Cyrill [*Konzil von Ephesus, Teil I, Kap. 26]: „Wir fassen die Art der Verbindung nicht als Hinzufügung auf“; so wie bei der Vereinigung des Menschen mit Gott durch die Gnade der Adoption Gott nichts hinzugefügt wird, sondern das Göttliche mit dem Menschen vereint wird; daher wird nicht Gott, sondern der Mensch vervollkommnet.
Antwort auf Einwand 2: Eine göttliche Person wird insofern als unmitteilbar bezeichnet, als sie nicht von mehreren Supposita ausgesagt werden kann; aber nichts hindert daran, dass mehrere Dinge von der Person ausgesagt werden. Daher steht es nicht im Widerspruch zur Natur der Person, so mitgeteilt zu werden, dass sie in mehreren Naturen subsistiert; denn auch in einer geschaffenen Person können mehrere Naturen akzidentell zusammentreffen, wie wir in der Person eines Menschen Quantität und Qualität finden. Dies aber ist einer göttlichen Person aufgrund ihrer Unendlichkeit eigen, dass in ihr ein Zusammentreffen von Naturen stattfindet, nicht akzidentell, sondern in der Subsistenz.
Antwort auf Einwand 3: Wie oben gesagt wurde (Frage [2], Artikel [1]), konstituiert die menschliche Natur eine göttliche Person nicht schlechthin, sondern insofern die Person nach einer solchen Natur benannt wird. Denn die menschliche Natur bewirkt nicht, dass der Menschensohn schlechthin ist, da er von Ewigkeit her war, sondern nur, dass er Mensch ist. Durch die göttliche Natur wird eine göttliche Person schlechthin konstituiert. Daher wird von der göttlichen Person nicht gesagt, dass sie die göttliche Natur annimmt, sondern dass sie die menschliche Natur annimmt.