III, q. 27 a. 3
Ob die selige Jungfrau von der Ansteckung des Zunders [fomes] gereinigt wurde?
Quaestio 27 · Über die Heiligung der seligen Jungfrau
Einwand 1: Es scheint, dass die selige Jungfrau nicht von der Ansteckung des Zunders gereinigt wurde. Denn so wie der Zunder, der in der Auflehnung der niederen Kräfte gegen die Vernunft besteht, eine Strafe der Erbsünde ist, so sind es auch der Tod und andere körperliche Strafen. Also wurde der Zunder nicht gänzlich von ihr genommen.
Einwand 2: Ferner steht geschrieben (2 Kor 12,9): „Die Kraft wird in der Schwachheit vollendet“, was sich auf die Schwäche des Zunders bezieht, aufgrund derer er (der Apostel) den „Stachel des Fleisches“ spürte. Aber es ziemte sich nicht, dass der seligen Jungfrau etwas genommen würde, was zur Vollkommenheit der Tugend gehört. Also war es unpassend, dass der Zunder gänzlich von ihr genommen würde.
Einwand 3: Ferner sagt Damascenus (De Fide Orth. iii), dass „der Heilige Geist über“ die selige Jungfrau „kam und sie reinigte“, bevor sie den Sohn Gottes empfing. Dies kann aber nur von der Reinigung vom Zunder verstanden werden: denn sie beging keine Sünde, wie Augustinus sagt (De Nat. et Grat. xxvi). Also wurde sie durch die Heiligung im Mutterleib nicht absolut vom Zunder gereinigt.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Hld 4,7): „Alles an dir ist schön, meine Freundin, und kein Makel ist an dir!“ Der Zunder aber impliziert einen Makel, zumindest im Fleisch. Also war der Zunder nicht in der seligen Jungfrau.
Ich antworte darauf, dass es in diesem Punkt verschiedene Meinungen gibt. Denn einige haben behauptet, dass der Zunder in jener Heiligung, durch welche die selige Jungfrau im Mutterleib geheiligt wurde, gänzlich weggenommen wurde. Andere sagen, dass er blieb, insofern er eine Schwierigkeit beim Tun des Guten verursacht, aber weggenommen wurde, insofern er eine Neigung zum Bösen verursacht. Wieder andere, dass er weggenommen wurde hinsichtlich der persönlichen Verderbnis, durch die er uns schnell zum Bösen und langsam zum Guten macht: dass er aber blieb hinsichtlich der Verderbnis der Natur, insofern er die Ursache für die Übertragung der Erbsünde auf die Nachkommenschaft ist. Schließlich sagen andere, dass in ihrer ersten Heiligung der Zunder dem Wesen nach blieb, aber gebunden wurde; und dass er, als sie den Sohn Gottes empfing, gänzlich weggenommen wurde. Um die strittige Frage zu verstehen, muss beachtet werden, dass der Zunder nichts anderes ist als eine gewisse ungeordnete, aber habituelle Begierlichkeit des sinnlichen Begehrungsvermögens; denn die aktuelle Begierlichkeit ist eine sündhafte Regung. Nun wird die sinnliche Begierlichkeit ungeordnet genannt, insofern sie gegen die Vernunft aufbegehrt; und dies tut sie, indem sie zum Bösen neigt oder vom Guten abhält. Folglich ist es wesentlich für den Zunder, zum Bösen zu neigen oder vom Guten abzuhalten. Daher bedeutet zu sagen, der Zunder sei in der seligen Jungfrau ohne eine Neigung zum Bösen gewesen, zwei widersprüchliche Aussagen zu verbinden.
In gleicher Weise scheint es einen Widerspruch zu implizieren, zu sagen, dass der Zunder hinsichtlich der Verderbnis der Natur blieb, aber nicht hinsichtlich der persönlichen Verderbnis. Denn gemäß Augustinus (De Nup. et Concup. i.) ist es die Begierde, welche die Erbsünde auf die Nachkommenschaft überträgt. Nun impliziert Begierde eine ungeordnete Begierlichkeit, die nicht gänzlich der Vernunft unterworfen ist: und deshalb, wenn der Zunder hinsichtlich der persönlichen Verderbnis gänzlich weggenommen wäre, könnte er nicht hinsichtlich der Verderbnis der Natur bleiben.
Es bleibt uns daher zu sagen, entweder dass der Zunder durch ihre erste Heiligung gänzlich von ihr weggenommen wurde oder dass er gebunden wurde. Dass der Zunder gänzlich weggenommen wurde, könnte auf diese Weise verstanden werden, dass durch die Fülle der Gnade, die der seligen Jungfrau verliehen wurde, ihr eine solche Disposition der Seelenkräfte gewährt wurde, dass die niederen Kräfte niemals ohne den Befehl ihrer Vernunft bewegt wurden: so wie wir festgestellt haben, dass es bei Christus der Fall war (Frage 15, Artikel 2), der gewiss nicht den Zunder der Sünde hatte; wie es auch bei Adam vor der Sünde der Fall war, aufgrund der ursprünglichen Gerechtigkeit: so dass in dieser Hinsicht die Gnade der Heiligung in der Jungfrau die Kraft der ursprünglichen Gerechtigkeit hatte. Und obwohl dies Teil der Würde der jungfräulichen Mutter zu sein scheint, ist es doch der Würde Christi etwas abträglich, ohne dessen Kraft niemand von dem ersten Urteil der Verdammnis befreit wurde. Und obwohl durch den Glauben an Christus einige von jener Verdammnis befreit wurden, dem Geiste nach, vor der Menschwerdung Christi, so scheint es doch nicht passend, dass jemand von jener Verdammnis befreit würde, dem Fleische nach, außer nach seiner Menschwerdung, denn damals sollte die Immunität von der Verdammnis zuerst erscheinen. Folglich, so wie vor der Unsterblichkeit des Fleisches des auferstehenden Christus niemand die Unsterblichkeit des Fleisches erlangte, so scheint es unpassend zu sagen, dass, bevor Christus in sündlosem Fleisch erschien, das Fleisch seiner jungfräulichen Mutter oder irgendeines anderen ohne den Zunder sein sollte, der „das Gesetz des Fleisches“ oder „der Glieder“ genannt wird (Röm 7,23.25).
Deshalb scheint es besser zu sagen, dass durch die Heiligung im Mutterleib die Jungfrau nicht in seinem Wesen vom Zunder befreit wurde, sondern dass er gebunden blieb: zwar nicht durch einen Akt ihrer Vernunft, wie bei heiligen Männern, da sie nicht vom ersten Augenblick ihres Daseins im Mutterleib an den Gebrauch der Vernunft hatte, denn dies war das einzigartige Vorrecht Christi: sondern aufgrund der überreichen Gnade, die ihr in ihrer Heiligung verliehen wurde, und noch vollkommener durch die göttliche Vorsehung, die ihre sinnliche Seele auf einzigartige Weise vor jeder ungeordneten Regung bewahrte. Danach jedoch, bei der Empfängnis des Fleisches Christi, in welchem zum ersten Mal die Immunität von der Sünde sichtbar werden sollte, ist zu glauben, dass die gänzliche Freiheit vom Zunder vom Kind auf die Mutter überströmte. Dies wird in der Tat bezeichnet (Ez 43,2): „Siehe, die Herrlichkeit des Gottes Israels kam auf dem Weg von Osten“, d.h. durch die selige Jungfrau, „und die Erde“, d.h. ihr Fleisch, „leuchtete von seiner“, d.h. Christi, „Majestät.“
Antwort auf Einwand 1: Tod und dergleichen Strafen neigen uns nicht von sich aus zur Sünde. Daher nahm Christus, obwohl er sie annahm, nicht den Zunder an. Folglich, damit die selige Jungfrau ihrem Sohn gleichgestaltet würde, von „dessen Fülle“ ihre Gnade abgeleitet war, wurde der Zunder zuerst gebunden und danach weggenommen: während sie nicht vom Tod und anderen dergleichen Strafen befreit wurde.
Antwort auf Einwand 2: Die „Schwachheit“ des Fleisches, die zum Zunder gehört, ist für heilige Männer zwar eine Gelegenheitsursache für vollkommene Tugend: aber nicht das „sine qua non“ der Vollkommenheit: und es ist völlig ausreichend, der seligen Jungfrau vollkommene Tugend und überreiche Gnade zuzuschreiben: noch ist es nötig, ihr jede Gelegenheitsursache der Vollkommenheit zuzuschreiben.
Antwort auf Einwand 3: Der Heilige Geist bewirkte eine zweifache Reinigung in der seligen Jungfrau. Die erste war gleichsam vorbereitend auf die Empfängnis Christi: diese reinigte sie nicht vom Makel der Sünde oder vom Zunder, sondern gab ihrem Geist vielmehr eine Einheit des Ziels und löste ihn von einer Vielzahl von Dingen (vgl. Dionysius, Div. Nom. iv), da sogar die Engel als gereinigt bezeichnet werden, in denen kein Makel ist, wie Dionysius sagt (Eccl. Hier. vi). Die zweite Reinigung, die in ihr durch den Heiligen Geist bewirkt wurde, geschah mittels der Empfängnis Christi, die das Werk des Heiligen Geistes war. Und in Bezug hierauf kann gesagt werden, dass er sie gänzlich vom Zunder reinigte.