III, q. 27 a. 1
Ob die selige Jungfrau vor ihrer Geburt aus dem Mutterleib geheiligt wurde?
Quaestio 27 · Über die Heiligung der seligen Jungfrau
Einwand 1: Es scheint, dass die selige Jungfrau nicht vor ihrer Geburt aus dem Mutterleib geheiligt wurde. Denn der Apostel sagt (1 Kor 15,46): „Nicht das Geistige ist das Erste, sondern das Natürliche; danach das Geistige.“ Durch die heiligende Gnade aber wird der Mensch geistigerweise als Kind Gottes geboren, gemäß Joh 1,13: „Die aus Gott geboren sind.“ Die Geburt aus dem Mutterleib aber ist eine natürliche Geburt. Also wurde die selige Jungfrau nicht vor ihrer Geburt aus dem Mutterleib geheiligt.
Einwand 2: Ferner sagt Augustinus (Ep. ad Dardan.): „Die Heiligung, durch die wir Tempel Gottes werden, geschieht nur an denen, die wiedergeboren sind.“ Niemand aber wird wiedergeboren, der nicht zuvor geboren wurde. Also wurde die selige Jungfrau nicht vor ihrer Geburt aus dem Mutterleib geheiligt.
Einwand 3: Ferner, wer immer durch die Gnade geheiligt wird, wird von der Sünde gereinigt, sowohl von der Erbsünde als auch von der wirklichen Sünde. Wenn also die selige Jungfrau vor ihrer Geburt aus dem Mutterleib geheiligt wurde, folgt daraus, dass sie damals von der Erbsünde gereinigt wurde. Nun konnte sie nichts außer der Erbsünde daran hindern, in das himmlische Königreich einzugehen. Wenn sie also damals gestorben wäre, scheint es, dass sie durch die Pforten des Himmels eingetreten wäre. Dies war aber vor dem Leiden Christi nicht möglich, gemäß dem Apostel (Hebr 10,19): „Wir haben also die Zuversicht, durch das Blut Jesu in das Heiligtum einzutreten.“ Es scheint also, dass die selige Jungfrau nicht vor ihrer Geburt aus dem Mutterleib geheiligt wurde.
Einwand 4: Ferner wird die Erbsünde durch den Ursprung zugezogen, so wie die wirkliche Sünde durch eine Tat zugezogen wird. Solange aber jemand im Akt des Sündigens ist, kann er nicht von der wirklichen Sünde gereinigt werden. Also konnte auch die selige Jungfrau nicht von der Erbsünde gereinigt werden, solange sie im Akt des Ursprungs war, durch das Dasein im Mutterleib.
Dagegen spricht, dass die Kirche das Fest der Geburt unserer Herrin feiert. Nun feiert die Kirche aber keine Feste außer von denen, die heilig sind. Also war die selige Jungfrau schon bei ihrer Geburt heilig. Folglich wurde sie im Mutterleib geheiligt.
Ich antworte darauf, dass in den kanonischen Schriften nichts über die Heiligung der seligen Maria überliefert ist, was ihre Heiligung im Mutterleib betrifft; ja, sie erwähnen nicht einmal ihre Geburt. Aber wie Augustinus in seinem Traktat über die Aufnahme der Jungfrau mit Vernunft argumentiert: Da ihr Leib in den Himmel aufgenommen wurde, und die Schrift dies dennoch nicht berichtet, so kann vernünftigerweise argumentiert werden, dass sie im Mutterleib geheiligt wurde. Denn es ist vernünftig zu glauben, dass sie, die den „Eingeborenen des Vaters voll der Gnade und Wahrheit“ hervorbrachte, größere Gnadenvorrechte empfing als alle anderen: daher lesen wir (Lk 1,28), dass der Engel sie mit den Worten ansprach: „Sei gegrüßt, voll der Gnade!“
Überdies ist zu beachten, dass es anderen als Vorrecht gewährt wurde, im Mutterleib geheiligt zu werden; zum Beispiel Jeremias, zu dem gesagt wurde (Jer 1,5): „Ehe du aus dem Mutterschoß hervorkamst, habe ich dich geheiligt“; und wiederum Johannes dem Täufer, von dem geschrieben steht (Lk 1,15): „Er wird schon im Mutterleib mit dem Heiligen Geist erfüllt sein.“ Es ist daher begründet, dass wir glauben, die selige Jungfrau sei vor ihrer Geburt aus dem Mutterleib geheiligt worden.
Antwort auf Einwand 1: Auch bei der seligen Jungfrau war zuerst das Natürliche und danach das Geistige: denn sie wurde zuerst im Fleisch empfangen und danach im Geist geheiligt.
Antwort auf Einwand 2: Augustinus spricht gemäß dem allgemeinen Gesetz, aufgrund dessen niemand durch die Sakramente wiedergeboren wird, außer jenen, die zuvor geboren sind. Gott aber hat seine Macht nicht so an das Gesetz der Sakramente gebunden, dass er nicht einigen durch besonderes Vorrecht seine Gnade verleihen könnte, bevor sie aus dem Mutterleib geboren werden.
Antwort auf Einwand 3: Die selige Jungfrau wurde im Mutterleib von der Erbsünde geheiligt, was den persönlichen Makel betrifft; aber sie wurde nicht von der Schuld befreit, der die ganze Natur unterworfen ist, so dass sie anders als durch das Opfer Christi in das Paradies hätte eingehen können; dasselbe ist auch von den heiligen Vätern zu sagen, die vor Christus lebten.
Antwort auf Einwand 4: Die Erbsünde wird durch den Ursprung übertragen, insofern durch den Ursprung die menschliche Natur übertragen wird, und die Erbsünde betrifft eigentlich die Natur. Und dies geschieht, wenn die empfangene Nachkommenschaft beseelt wird. Daher hindert nichts daran, dass die empfangene Nachkommenschaft nach der Beseelung geheiligt wird: denn danach verbleibt sie nicht im Mutterleib, um die menschliche Natur zu empfangen, sondern zu einer gewissen Vervollkommnung dessen, was sie bereits empfangen hat.