III, q. 18 a. 4
Ob in Christus ein freier Wille war?
Quaestio 18 · Von der Einheit des Willens Christi
Einwand 1: Es scheint, dass in Christus kein freier Wille war. Denn Damascenus sagt (De Fide Orth. iii, 14), dass gnome, d.h. Meinung, Denken oder Überlegung, und proairesis, d.h. Wahl, „unmöglich unserem Herrn zugeschrieben werden können, wenn wir im eigentlichen Sinne sprechen wollen.“ Aber besonders in Dingen des Glaubens müssen wir im eigentlichen Sinne sprechen. Also gab es keine Wahl in Christus und folglich keinen freien Willen, dessen Akt die Wahl ist.
Einwand 2: Ferner sagt der Philosoph (Ethic. iii, 2), dass Wahl „ein Begehren von etwas nach vorangegangener Beratung“ ist. Nun scheint Beratung nicht in Christus zu sein, weil wir nicht über solche Dinge beraten, derer wir gewiss sind. Aber Christus war aller Dinge gewiss. Also gab es keine Beratung und folglich keinen freien Willen in Christus.
Einwand 3: Ferner ist der freie Wille indifferent. Aber der Wille Christi war zum Guten determiniert, da er nicht sündigen konnte; wie oben gesagt (Frage [15], Artikel [1],2). Also gab es keinen freien Willen in Christus.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Jes 7,15): „Butter und Honig wird er essen, damit er verstehe, das Böse zu verwerfen und das Gute zu wählen“, was ein Akt des freien Willens ist. Also war in Christus ein freier Wille.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Artikel [3]), in Christus ein zweifacher Willensakt war; einer, durch den er zu etwas an sich Gewolltem hingezogen wurde, was die Natur eines Ziels impliziert; der andere, durch den sein Wille zu etwas Gewolltem hingezogen wurde, weil es auf ein anderes hingeordnet ist – was zur Natur der Mittel gehört. Nun unterscheidet sich, wie der Philosoph sagt (Ethic. iii, 2), die Wahl vom Willen darin, dass der Wille an sich das Ziel betrachtet, während die Wahl die Mittel betrachtet. Und so ist der einfache Wille dasselbe wie der „Wille als Natur“; die Wahl aber ist dasselbe wie der „Wille als Vernunft“ und ist der eigentliche Akt des freien Willens, wie im ersten Teil (FP, Frage [83], Artikel [3]) gesagt wurde. Da also der „Wille als Vernunft“ in Christus angenommen wird, müssen wir auch die Wahl annehmen und folglich den freien Willen, dessen Akt die Wahl ist, wie im ersten Teil (FP, Frage [83], Artikel [3]; FS, Frage [13], Artikel [1]) gesagt wurde.
Einwand 1: Damascenus schließt die Wahl von Christus aus, insofern er der Ansicht ist, dass Zweifel im Wort Wahl impliziert ist. Dennoch ist Zweifel für die Wahl nicht notwendig, da es sogar Gott selbst zukommt zu wählen, gemäß Eph 1,4: „Er hat uns in ihm erwählt vor der Grundlegung der Welt“, obwohl in Gott kein Zweifel ist. Doch ist Zweifel der Wahl akzidentell, wenn sie in einer unwissenden Natur ist. Dasselbe können wir auch von allem anderen sagen, was in der zitierten Passage erwähnt wird.
Einwand 2: Die Wahl setzt Beratung voraus; doch folgt sie der Beratung nur als durch das Urteil bestimmt. Denn was wir als zu tun beurteilen, das wählen wir nach der Untersuchung der Beratung, wie dargelegt wird (Ethic. iii, 2,3). Wenn daher etwas als notwendig zu tun beurteilt wird, ohne irgendeinen vorhergehenden Zweifel oder eine Untersuchung, genügt dies für die Wahl. Daher ist es klar, dass Zweifel oder Untersuchung nicht wesenhaft zur Wahl gehören, sondern nur, wenn sie in einer unwissenden Natur ist.
Einwand 3: Der Wille Christi, obwohl zum Guten determiniert, ist nicht zu diesem oder jenem Guten determiniert. Daher kommt es Christus zu, ebenso wie den Seligen, mit einem im Guten gefestigten freien Willen zu wählen.