Suppl., q. 99 a. 5
Ob alle, die Werke der Barmherzigkeit verrichten, ewig bestraft werden?
Quaestio 99 · Von der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit Gottes gegenüber den Verdammten.
Einwand 1: Es scheint, dass alle, die Werke der Barmherzigkeit verrichten, nicht ewig bestraft werden, sondern nur jene, die diese Werke vernachlässigen. Denn es steht geschrieben (Jak 2,13): „Gericht ohne Barmherzigkeit über den, der nicht Barmherzigkeit getan hat“; und (Mt 5,7): „Selig sind die Barmherzigen, denn sie werden Barmherzigkeit erlangen.“
Einwand 2: Ferner finden wir (Mt 25,35-46) eine Beschreibung der Diskussion unseres Herrn mit den Verdammten und den Auserwählten. Aber diese Diskussion handelt nur von Werken der Barmherzigkeit. Also wird die ewige Strafe nur solchen zuerkannt, die es unterlassen haben, Werke der Barmherzigkeit zu üben: und folglich folgt derselbe Schluss wie zuvor.
Einwand 3: Ferner steht geschrieben (Mt 6,12): „Vergib uns unsere Schulden, wie auch wir unseren Schuldigern vergeben“, und weiter unten (Mt 6,14): „Denn wenn ihr den Menschen ihre Vergehen vergebt, wird euer himmlischer Vater auch euch eure Vergehen vergeben.“ Deshalb scheint es, dass die Barmherzigen, die anderen ihre Vergehen vergeben, selbst die Vergebung ihrer Sünden erlangen werden und folglich nicht ewig bestraft werden.
Einwand 4: Ferner sagt eine Glosse des Ambrosius zu 1 Tim 4,8, „Die Frömmigkeit ist zu allen Dingen nützlich“: „Die Gesamtheit der christlichen Lebensregel besteht in Barmherzigkeit und Frömmigkeit. Ein Mensch folge diesem, und auch wenn er unter der Unbeständigkeit des Fleisches leiden sollte, wird er ohne Zweifel gezüchtigt werden, aber er wird nicht zugrunde gehen: wohingegen der, der sich keiner anderen Übung rühmen kann als der des Körpers, ewige Strafe erleiden wird.“ Deshalb werden jene, die in Werken der Barmherzigkeit verharren, auch wenn sie mit fleischlichen Sünden behaftet sind, nicht ewig bestraft werden: und so folgt derselbe Schluss wie zuvor.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (1 Kor 6,9.10): „Weder Unzüchtige ... noch Ehebrecher“, usw. „werden das Reich Gottes besitzen.“ Doch viele sind solche, die Werke der Barmherzigkeit üben. Also werden die Barmherzigen nicht alle in das ewige Reich kommen: und folglich werden einige von ihnen ewig bestraft werden.
Ferner steht geschrieben (Jak 2,10): „Wer das ganze Gesetz hält, aber in einem Punkt fehlt, ist aller schuldig geworden.“ Deshalb ist jeder, der das Gesetz hinsichtlich der Werke der Barmherzigkeit hält und andere Werke unterlässt, der Übertretung des Gesetzes schuldig und wird folglich ewig bestraft werden.
Ich antworte darauf, dass, wie Augustinus in dem oben zitierten Buch sagt (De Civ. Dei xxi, 22), einige behauptet haben, dass nicht alle, die den katholischen Glauben bekannt haben, von der ewigen Strafe befreit werden, sondern nur jene, die in Werken der Barmherzigkeit verharren, auch wenn sie anderer Verbrechen schuldig sind. Aber das kann keinen Bestand haben, weil ohne die Liebe (Caritas) nichts Gott wohlgefällig sein kann, noch irgendetwas zum ewigen Leben nützt in Abwesenheit der Liebe. Nun geschieht es, dass gewisse Personen in Werken der Barmherzigkeit verharren, ohne die Liebe zu haben. Weshalb ihnen nichts zum Verdienst des ewigen Lebens oder zur Befreiung von der ewigen Strafe nützt, wie aus 1 Kor 13,3 entnommen werden kann. Am offensichtlichsten ist dies im Fall jener, die Hand an das Eigentum anderer Leute legen, denn nachdem sie viele Dinge an sich gerissen haben, geben sie dennoch etwas für Werke der Barmherzigkeit aus. Wir müssen daher schließen, dass alle, wer auch immer in Todsünde stirbt, weder Glaube noch Werke der Barmherzigkeit von der ewigen Strafe befreien werden, nicht einmal nach irgendeiner noch so langen Zeit.
Antwort auf Einwand 1: Jene werden Barmherzigkeit erlangen, die Barmherzigkeit auf geordnete Weise erweisen. Aber jene, die, während sie barmherzig zu anderen sind, sich selbst vernachlässigen, erweisen Barmherzigkeit nicht auf geordnete Weise, vielmehr schlagen sie durch ihre bösen Taten auf sich selbst ein. Weshalb solche Personen nicht die Barmherzigkeit erlangen werden, die gänzlich befreit, selbst wenn sie jene Barmherzigkeit erlangen, die ihre geschuldete Strafe etwas mindert.
Antwort auf Einwand 2: Der Grund, warum sich die Diskussion nur auf die Werke der Barmherzigkeit bezieht, ist nicht, weil die ewige Strafe niemandem auferlegt wird außer jenen, die diese Werke unterlassen, sondern weil die ewige Strafe jenen erlassen wird, die nach dem Sündigen Vergebung durch ihre Werke der Barmherzigkeit erlangt haben, indem sie sich „Freunde am Mammon der Ungerechtigkeit“ machten (Lk 16,9).
Antwort auf Einwand 3: Unser Herr sagte dies zu jenen, die bitten, dass ihre Schuld vergeben werde, aber nicht zu jenen, die in der Sünde verharren. Weshalb die Reuigen allein durch ihre Werke der Barmherzigkeit die Vergebung erlangen werden, die sie gänzlich befreit.
Antwort auf Einwand 4: Die Glosse des Ambrosius spricht von der Unbeständigkeit, die in der lässlichen Sünde besteht, von der ein Mensch durch die Werke der Barmherzigkeit nach der Strafe des Fegefeuers befreit wird, welche er eine Züchtigung nennt. Oder, wenn er von der Unbeständigkeit der Todsünde spricht, ist der Sinn, dass jene, die, während sie noch in diesem Leben sind, durch Gebrechlichkeit in Sünden des Fleisches fallen, durch Werke der Barmherzigkeit zur Reue disponiert werden. Weshalb ein solcher nicht zugrunde gehen wird, das heißt, er wird durch jene Werke disponiert werden, nicht zugrunde zu gehen, durch die Gnade, die ihm von unserem Herrn verliehen wird, Der gepriesen ist in Ewigkeit. Amen.