Suppl., q. 99 a. 1
Ob den Sündern nach göttlicher Gerechtigkeit eine ewige Strafe auferlegt wird?
Quaestio 99 · Von der Barmherzigkeit und Gerechtigkeit Gottes gegenüber den Verdammten.
Einwand 1: Es scheint, dass den Sündern nach göttlicher Gerechtigkeit keine ewige Strafe auferlegt wird. Denn die Strafe darf die Schuld nicht übersteigen: „Nach dem Maß der Sünde soll auch das Maß der Schläge sein“ (Dtn 25,2). Nun ist die Schuld zeitlich. Also darf die Strafe nicht ewig sein.
Einwand 2: Ferner ist von zwei Todsünden die eine schwerer als die andere, und deshalb sollte die eine eine größere Strafe erhalten als die andere. Aber keine Strafe ist größer als die ewige Strafe, da sie unendlich ist. Also gebührt nicht jeder Sünde die ewige Strafe; und wenn sie der einen nicht gebührt, dann keiner, da sie nicht unendlich weit voneinander entfernt sind.
Einwand 3: Ferner straft ein gerechter Richter nur, um zu bessern, weshalb es heißt (Ethic. ii, 3), dass „Strafen eine Art Heilmittel sind“. Nun führt die ewige Bestrafung der Bösen weder zu ihrer Besserung noch zu der anderer, da es in Zukunft niemanden mehr geben wird, der dadurch gebessert werden könnte. Also wird die ewige Strafe für Sünden nicht nach göttlicher Gerechtigkeit verhängt.
Einwand 4: Ferner wünscht niemand das, was nicht um seiner selbst willen erstrebenswert ist, außer wegen irgendeines Nutzens. Nun will Gott die Strafe nicht um ihrer selbst willen, denn Er freut sich nicht an Strafen. Da also aus der Dauerhaftigkeit der Strafe kein Nutzen entstehen kann, scheint es, dass Er eine solche Strafe für die Sünde nicht verhängen sollte.
Einwand 5: Ferner währt „nichts Zufälliges ewig“ (De Coelo et Mundo i). Aber die Strafe gehört zu den Dingen, die zufällig geschehen, da sie wider die Natur ist. Also kann sie nicht ewig sein.
Einwand 6: Ferner scheint die Gerechtigkeit Gottes zu verlangen, dass die Sünder vernichtet werden: denn wegen Undankbarkeit verdient eine Person, alle Wohltaten zu verlieren. Und unter anderen Wohltaten Gottes ist das „Sein“ selbst. Deshalb scheint es gerecht, dass der Sünder, der Gott gegenüber undankbar war, sein Sein verliert. Wenn aber die Sünder vernichtet werden, kann ihre Strafe nicht ewig sein. Also scheint es nicht im Einklang mit der göttlichen Gerechtigkeit zu stehen, dass Sünder ewig bestraft werden.
Dagegen spricht, was geschrieben steht (Mt 25,46): „Diese“, nämlich die Bösen, „werden in die ewige Pein gehen.“
Ferner verhält sich die Strafe zur Schuld wie der Lohn zum Verdienst. Nun gebührt nach göttlicher Gerechtigkeit dem zeitlichen Verdienst ein ewiger Lohn: „Jeder, der den Sohn sieht und an Ihn glaubt, hat das ewige Leben.“ Also gebührt nach göttlicher Gerechtigkeit der zeitlichen Schuld eine ewige Strafe.
Ferner wird nach dem Philosophen (Ethic. v, 5) die Strafe gemäß der Würde der Person bemessen, gegen die gesündigt wurde, so dass jemand, der eine Person in Autorität schlägt, eine größere Strafe erhält als jemand, der irgendeinen anderen schlägt. Nun sündigt jeder, der eine Todsünde begeht, gegen Gott, dessen Gebote er bricht und dessen Ehre er einem anderen gibt, indem er sein Ziel in jemanden anderen als Gott setzt. Aber Gottes Majestät ist unendlich. Also verdient jeder, der eine Todsünde begeht, eine unendliche Strafe; und folglich scheint es gerecht, dass ein Mensch für eine Todsünde ewig bestraft wird.
Ich antworte darauf, dass, da die Strafe auf zwei Arten bemessen wird, nämlich nach dem Grad ihrer Schwere und nach ihrer Zeitdauer, das Maß der Strafe dem Maß der Schuld hinsichtlich des Grades der Schwere entspricht, so dass jemand umso schwerer bestraft wird, je schwerer er sündigt: „Wieviel sie sich verherrlicht und in Üppigkeit gelebt hat, so viel Qual und Trauer gebt ihr“ (Offb 18,7). Die Dauer der Strafe entspricht jedoch nicht der Dauer der Schuld, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xxi, 11), denn Ehebruch, der in kurzer Zeit begangen wird, wird selbst nach menschlichen Gesetzen nicht mit einer augenblicklichen Strafe geahndet. Sondern die Dauer der Strafe betrifft die Disposition des Sünders: denn manchmal wird eine Person, die ein Vergehen in einer Stadt begeht, durch eben dieses Vergehen würdig, gänzlich von der Gemeinschaft der Bürger abgeschnitten zu werden, entweder durch ewiges Exil oder sogar durch den Tod; wohingegen sie manchmal nicht würdig wird, gänzlich von der Gemeinschaft der Bürger abgeschnitten zu werden. Weshalb, damit sie ein passendes Mitglied des Staates werde, ihre Strafe verlängert oder verkürzt wird, je nachdem, wie es für ihre Besserung dienlich ist, damit sie in der Stadt auf geziemende und friedliche Weise leben möge. So macht auch nach göttlicher Gerechtigkeit die Sünde eine Person würdig, gänzlich von der Gemeinschaft der Stadt Gottes abgeschnitten zu werden, und dies ist die Wirkung jeder Sünde, die gegen die Liebe (Caritas) begangen wird, welche das Band ist, das diese Stadt zusammenhält. Folglich wird eine Person für eine Todsünde, die der Liebe entgegengesetzt ist, für immer aus der Gemeinschaft der Heiligen ausgestoßen und zur ewigen Strafe verurteilt, weil, wie Augustinus sagt (De Civ. Dei xxi, 11), „wie Menschen durch die Strafe des ersten Todes von dieser vergänglichen Stadt abgeschnitten werden, so werden sie durch die Strafe des zweiten Todes von jener unvergänglichen Stadt ausgeschlossen.“ Dass die vom irdischen Staat verhängte Strafe nicht als ewig angesehen wird, ist zufällig, entweder weil der Mensch nicht ewig währt oder weil der Staat selbst ein Ende nimmt. Wenn der Mensch also ewig lebte, würde die Strafe des Exils oder der Sklaverei, die durch menschliches Gesetz ausgesprochen wird, ewig in ihm bleiben. Andererseits, was jene betrifft, die so sündigen, dass sie nicht verdienen, gänzlich von der Gemeinschaft der Heiligen abgeschnitten zu werden, wie jene, die lässlich sündigen, so wird ihre Strafe umso kürzer oder länger sein, je mehr oder weniger sie geeignet sind, gereinigt zu werden, da die Sünde mehr oder weniger an ihnen haftet: dies wird bei den Strafen dieser Welt und des Fegefeuers nach göttlicher Gerechtigkeit beobachtet.
Wir finden auch andere Gründe bei den Heiligen, warum einige gerecht für eine zeitliche Sünde zu ewiger Strafe verurteilt werden. Einer ist, weil sie gegen ein ewiges Gut gesündigt haben, indem sie das ewige Leben verachteten. Dies wird von Augustinus erwähnt (De Civ. Dei xii, 12): „Der ist des ewigen Übels würdig geworden, der in sich ein Gut zerstörte, das ewig sein konnte.“ Ein anderer Grund ist, weil der Mensch in seiner eigenen Ewigkeit gesündigt hat; weshalb Gregor sagt (Dial. iv), es gehöre zur großen Gerechtigkeit des Richters, dass jene niemals aufhören sollten bestraft zu werden, die in diesem Leben niemals aufhörten, die Sünde zu begehren. Und wenn eingewandt wird, dass einige, die tödlich sündigen, sich vornehmen, ihr Leben irgendwann zu bessern, und dass diese dementsprechend scheinbar keine ewige Strafe verdienen, so muss nach einigen geantwortet werden, dass Gregor von dem Willen spricht, der durch die Tat offenbar wird. Denn wer aus eigenem Willen in eine Todsünde fällt, versetzt sich in einen Zustand, aus dem er nicht gerettet werden kann, es sei denn, Gott helfe ihm: weshalb er allein durch die Tatsache, dass er willens ist zu sündigen, willens ist, ewig in der Sünde zu bleiben. Denn der Mensch ist „ein Hauch, der fährt“, nämlich zur Sünde, „und nicht aus eigener Kraft zurückkehrt“ (Ps 77,39). Wenn also ein Mensch sich in eine Grube werfen würde, aus der er ohne Hilfe nicht herauskommen könnte, könnte man sagen, dass er dort für immer bleiben wollte, was auch immer er selbst gedacht haben mag. Eine andere und bessere Antwort ist, dass er allein durch die Tatsache, dass er eine Todsünde begeht, sein Ziel in ein Geschöpf setzt; und da das ganze Leben auf sein Ziel ausgerichtet ist, folgt daraus, dass er aus eben diesem Grund sein ganzes Leben auf jene Sünde ausrichtet und willens ist, ewig in der Sünde zu bleiben, wenn er dies ungestraft tun könnte. Das ist es, was Gregor zu Hiob 41,23 sagt: „Er meint, die Flut werde alt“ (Moral. xxxiv): „Die Bösen setzen dem Sündigen nur deshalb ein Ende, weil ihr Leben ein Ende nahm: sie hätten in der Tat gewünscht, ewig zu leben, damit sie ewig in der Sünde fortfahren könnten, denn sie begehren eher zu sündigen als zu leben.“ Noch ein weiterer Grund kann angegeben werden, warum die Strafe der Todsünde ewig ist: weil man dadurch Gott beleidigt, Der unendlich ist. Da nun die Strafe nicht unendlich in der Intensität sein kann, weil das Geschöpf keiner unendlichen Qualität fähig ist, muss sie zumindest in der Dauer unendlich sein. Und wiederum gibt es einen vierten Grund für dasselbe: weil die Schuld ewig bleibt, da sie ohne Gnade nicht erlassen werden kann und Menschen nach dem Tod keine Gnade empfangen können; noch sollte die Strafe aufhören, solange die Schuld bleibt.
Antwort auf Einwand 1: Die Strafe muss der Schuld nicht hinsichtlich des Ausmaßes der Dauer gleich sein, wie es auch bei menschlichen Gesetzen der Fall ist. Wir können auch mit Gregor (Dial. xliv) antworten, dass, obwohl die Sünde der Tat nach zeitlich ist, sie dem Willen nach ewig ist.
Antwort auf Einwand 2: Der Grad der Intensität in der Strafe entspricht dem Grad der Schwere in der Sünde; weshalb Todsünden von ungleicher Schwere eine Strafe von ungleicher Intensität, aber gleicher Dauer erhalten werden.
Antwort auf Einwand 3: Die Strafen, die jenen auferlegt werden, die nicht gänzlich aus der Gesellschaft ihrer Mitbürger ausgestoßen werden, sind zu ihrer Besserung bestimmt: wohingegen jene Strafen, durch die bestimmte Personen gänzlich aus der Gesellschaft ihrer Mitbürger verbannt werden, nicht zu ihrer Besserung bestimmt sind; obwohl sie zur Besserung und Ruhe der anderen bestimmt sein mögen, die im Staat verbleiben. Dementsprechend dient die Verdammnis der Bösen zur Besserung derer, die jetzt in der Kirche sind; denn Strafen sind zur Besserung bestimmt, nicht nur wenn sie vollzogen werden, sondern auch wenn sie angedroht werden.
Antwort auf Einwand 4: Die ewige Strafe der Bösen wird nicht gänzlich nutzlos sein. Denn sie ist für zwei Zwecke nützlich. Erstens, weil dadurch die göttliche Gerechtigkeit gewahrt wird, die Gott um ihrer selbst willen wohlgefällig ist. Daher sagt Gregor (Dial. iv): „Der allmächtige Gott freut sich aufgrund seiner Güte nicht an den Qualen der Unglücklichen, sondern aufgrund seiner Gerechtigkeit. Er ist durch die Bestrafung der Bösen auf ewig unversöhnt.“ Zweitens ist sie nützlich, weil die Auserwählten sich darüber freuen, wenn sie Gottes Gerechtigkeit in ihnen sehen und erkennen, dass sie ihnen entkommen sind. Daher steht geschrieben (Ps 57,11): „Der Gerechte wird sich freuen, wenn er die Rache sieht“, usw., und (Jes 66,24): „Sie“, nämlich die Bösen, „werden ein Abscheu für alles Fleisch sein“, nämlich für die Heiligen, wie eine Glosse sagt. Gregor drückt sich im gleichen Sinne aus (Dial. iv): „Die Bösen sind alle zur ewigen Strafe verurteilt und werden für ihre eigene Bosheit bestraft. Doch werden sie zu einem Zweck brennen, nämlich damit die Gerechten in Gott sowohl die Freuden sehen, die sie empfangen, als auch in jenen die Qualen wahrnehmen, denen sie entkommen sind: aus welchem Grund sie sich für immer als Schuldner der göttlichen Gnade bekennen werden, umso mehr, als sie sehen werden, wie die Übel, die sie durch deren Beistand überwunden haben, ewig bestraft werden.“
Antwort auf Einwand 5: Obwohl sich die Strafe akzidentell auf die Seele bezieht, bezieht sie sich essentiell auf die mit Schuld infizierte Seele. Und da die Schuld ewig in der Seele bleiben wird, wird auch ihre Strafe ewig sein.
Antwort auf Einwand 6: Strafe entspricht der Schuld, eigentlich gesprochen, hinsichtlich der Ungeordnetheit in der Schuld und nicht hinsichtlich der Würde der beleidigten Person: denn wäre letzteres der Fall, würde jeder Sünde eine Strafe von unendlicher Intensität entsprechen. Dementsprechend, obwohl ein Mensch verdient, sein Sein zu verlieren, aufgrund der Tatsache, dass er gegen Gott, den Urheber seines Seins, gesündigt hat, gebührt ihm doch im Hinblick auf die Ungeordnetheit der Tat selbst der Verlust des Seins nicht, da das Sein dem Verdienst und dem Missverdienst vorausgesetzt ist, noch wird das Sein durch die Ungeordnetheit der Sünde verloren oder korrumpiert: und folglich kann die Beraubung des Seins nicht die Strafe sein, die irgendeiner Sünde gebührt.