Suppl., q. 8 a. 3
Ob jemand, der kein Priester ist, außerhalb des Notfalls die Beichte lässlicher Sünden hören darf?
Quaestio 8 · Vom Spender der Beichte
Einwand 1: Es scheint, dass außerhalb eines Notfalls niemand außer einem Priester die Beichte lässlicher Sünden hören darf. Denn die Spendung eines Sakraments wird einem Laien aufgrund von Notwendigkeit übertragen. Aber die Beichte lässlicher Sünden ist nicht notwendig. Also wird sie keinem Laien übertragen.
Einwand 2: Ferner ist die Letzte Ölung gegen die lässliche Sünde hingeordnet, ebenso wie die Buße. Aber erstere darf nicht von einem Laien gegeben werden, wie aus Jakobus 5,14 hervorgeht. Also kann auch die Beichte lässlicher Sünden nicht bei einem Laien abgelegt werden.
Dagegen spricht: Die Autorität Bedas (zu Jakobus 5,16, „Bekennt ... einander“), zitiert im Text (Sent. iv, D, 17).
Ich antworte darauf: Durch die lässliche Sünde wird der Mensch weder von Gott noch von den Sakramenten der Kirche getrennt: daher braucht er keine weitere Gnade für die Vergebung einer solchen Sünde zu empfangen, noch muss er mit der Kirche versöhnt werden. Folglich braucht ein Mensch seine lässlichen Sünden nicht einem Priester zu beichten. Und da die Beichte, die bei einem Laien abgelegt wird, ein Sakramentale ist, obwohl sie kein vollkommenes Sakrament ist, und da sie aus der Liebe hervorgeht, hat sie eine natürliche Eignung, Sünden zu vergeben, ebenso wie das Schlagen an die Brust oder das Besprengen mit Weihwasser (vgl. TP, Frage [87], Artikel [3]).
Dies genügt für die Antwort auf den ersten Einwand, weil es keine Notwendigkeit gibt, ein Sakrament zur Vergebung lässlicher Sünden zu empfangen, und ein Sakramentale, wie Weihwasser oder dergleichen, für diesen Zweck genügt.
Antwort auf Einwand 2: Die Letzte Ölung wird nicht direkt als Heilmittel für lässliche Sünde gegeben, noch irgendein anderes Sakrament.