Suppl., q. 66 a. 5
Ob es für einen Bigamisten zulässig ist, eine Dispens zu erhalten?
Quaestio 66 · Von der Bigamie und der dadurch zugezogenen Irregularität
Einwand 1: Es scheint unzulässig, dass einem Bigamisten eine Dispens gewährt wird. Denn es heißt (Extra, De bigamis, cap. Nuper): „Es ist nicht zulässig, Klerikern eine Dispens zu gewähren, die, soweit sie es konnten, sich eine zweite Frau genommen haben.“
Einwand 2: Ferner ist es nicht zulässig, eine Dispens vom göttlichen Gesetz zu gewähren. Nun gehört alles, was in den kanonischen Schriften steht, zum göttlichen Gesetz. Da nun der Apostel in der kanonischen Schrift sagt (1 Tim 3,2): „Es geziemt sich ..., dass ein Bischof ... der Mann einer einzigen Frau sei“, scheint es, dass in dieser Angelegenheit keine Dispens gewährt werden kann.
Einwand 3: Ferner kann niemand eine Dispens in dem erhalten, was wesentlich für ein Sakrament ist. Aber es ist wesentlich für das Weihesakrament, dass der Empfänger nicht irregulär ist, da die Bezeichnung, die wesentlich für ein Sakrament ist, bei einem Irregulären fehlt. Also kann ihm hierin keine Dispens gewährt werden.
Einwand 4: Ferner kann das, was vernünftigerweise getan wird, nicht vernünftigerweise ungeschehen gemacht werden. Wenn daher ein Bigamist rechtmäßig eine Dispens erhalten kann, war es unvernünftig, dass er irregulär war: was unzulässig ist.
Dagegen spricht, dass Papst Lucius dem Bischof von Palermo, der ein Bigamist war, eine Dispens gewährte, wie in der Glosse zu can. Lector, dist. 34, dargelegt ist.
Ferner sagt Papst Martin [*Martinus von Braga: cap. XLIII]: „Wenn ein Lektor eine Witwe heiratet, soll er Lektor bleiben, oder wenn Bedarf besteht, mag er das Subdiakonat empfangen, aber keine höhere Weihe: und dasselbe gilt, wenn er ein Bigamist sein sollte.“ Also kann er zumindest bis zum Subdiakonat eine Dispens erhalten.
Ich antworte darauf: Irregularität haftet der Bigamie nicht durch natürliches, sondern durch positives Recht an; noch gehört es zu den Wesensmerkmalen der Weihe, dass ein Mann kein Bigamist ist, was daraus ersichtlich ist, dass, wenn ein Bigamist sich zu den Weihen präsentiert, er das Merkmal [character] empfängt. Weshalb der Papst gänzlich von einer solchen Irregularität dispensieren kann; ein Bischof aber nur hinsichtlich der niederen Weihen, obwohl einige sagen, dass er, um religiöses Umherschweifen im Ausland zu verhindern, davon auch hinsichtlich der höheren Weihen bei jenen dispensieren kann, die Gott im Ordensstand dienen wollen.
Antwort auf Einwand 1: Diese Dekretale zeigt, dass dieselbe Schwierigkeit gegen die Gewährung einer Dispens bei jenen besteht, die mehrere Frauen der Tat nach geheiratet haben, als wenn sie sie dem Rechte nach geheiratet hätten; aber sie beweist nicht, dass der Papst keine Macht hat, in solchen Fällen eine Dispens zu gewähren.
Antwort auf Einwand 2: Dies ist wahr hinsichtlich der Dinge, die zum Naturgesetz gehören, und jener, die wesentlich für die Sakramente und für den Glauben sind. Aber in jenen Dingen, die ihre Einsetzung den Aposteln verdanken, kann die Kirche, da sie jetzt dieselbe Macht hat wie damals, aufzustellen und abzusetzen, durch denjenigen, der den Primat innehat, eine Dispens gewähren.
Antwort auf Einwand 3: Nicht jede Bezeichnung ist wesentlich für ein Sakrament, sondern nur jene, die zum sakramentalen Effekt gehört, und diese wird durch Irregularität nicht aufgehoben.
Antwort auf Einwand 4: In Einzelfällen gibt es keinen Grund [ratio], der für alle gleichermaßen gilt, wegen ihrer Verschiedenheit. Daher kann das, was vernünftigerweise für alle festgesetzt ist, in Anbetracht dessen, was in der Mehrzahl der Fälle geschieht, mit gleichem Grund in einem bestimmten definierten Fall aufgehoben werden.