Suppl., q. 66 a. 4
Ob Bigamie durch die Taufe aufgehoben wird?
Quaestio 66 · Von der Bigamie und der dadurch zugezogenen Irregularität
Einwand 1: Es scheint, dass Bigamie durch die Taufe aufgehoben wird. Denn Hieronymus sagt in seinem Kommentar zum Brief an Titus (1,6, „der Mann einer einzigen Frau“), dass, wenn ein Mann mehrere Frauen vor dem Empfang der Taufe hatte, oder eine davor und eine andere nach der Taufe, er kein Bigamist ist. Also wird Bigamie durch die Taufe aufgehoben.
Einwand 2: Ferner, wer das Größere tut, tut das Kleinere. Nun nimmt die Taufe alle Sünde hinweg, und Sünde ist etwas Größeres als Irregularität. Also nimmt sie die Irregularität hinweg.
Einwand 3: Ferner nimmt die Taufe alle Strafe hinweg, die aus einer Tat resultiert. Nun ist die Irregularität der Bigamie eine solche. Also usw.
Einwand 4: Ferner ist ein Bigamist irregulär, weil es ihm an der Repräsentation Christi mangelt. Nun werden wir durch die Taufe Christus vollkommen gleichgestaltet. Also wird diese Irregularität aufgehoben.
Einwand 5: Ferner sind die Sakramente des Neuen Gesetzes wirksamer als die Sakramente des Alten Gesetzes. Aber die Sakramente des Alten Gesetzes hoben Irregularitäten auf, gemäß der Aussage des Magisters (Sent. IV). Also hebt auch die Taufe, da sie das wirksamste der Sakramente des Neuen Gesetzes ist, die aus der Bigamie folgende Irregularität auf.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt (De Bono Conjug. XVIII): „Jene verstehen die Frage richtiger, die behaupten, dass ein Mann, der eine zweite Frau geheiratet hat, auch wenn er zu der Zeit Katechumene oder sogar Heide war, nicht geweiht werden kann, weil es eine Frage des Sakraments ist, nicht der Sünde.“
Ferner kann gemäß derselben Autorität (De Bono Conjug. XVIII) „eine Frau, die als Katechumene oder Heidin entjungfert wurde, nach der Taufe nicht unter die Jungfrauen Gottes geweiht werden.“ Also kann in gleicher Weise einer, der vor der Taufe Bigamist war, nicht geweiht werden.
Ich antworte darauf: Die Taufe nimmt die Sünde hinweg, löst aber nicht die Ehe auf. Da also Irregularität aus der Ehe resultiert, kann sie nicht durch die Taufe aufgehoben werden, wie Augustinus sagt (De Bono Conjug. XVIII).
Antwort auf Einwand 1: In diesem Fall wird der Meinung des Hieronymus nicht gefolgt: es sei denn, er wollte vielleicht erklären, dass er meint, eine Dispens sollte leichter gewährt werden.
Antwort auf Einwand 2: Es folgt nicht, dass das, was eine größere Sache tut, eine geringere tut, es sei denn, es ist auf letztere ausgerichtet. Dies ist im vorliegenden Fall nicht so, weil die Taufe nicht auf die Aufhebung einer Irregularität ausgerichtet ist.
Antwort auf Einwand 3: Dies muss von Strafen verstanden werden, die auf die aktuelle Sünde folgen, welche auferlegt sind oder noch auferlegt werden sollen: denn man erlangt durch die Taufe weder die Jungfräulichkeit noch die Ungeteiltheit des Fleisches zurück.
Antwort auf Einwand 4: Die Taufe gestaltet den Menschen Christus gleich hinsichtlich der Tugend des Geistes, aber nicht hinsichtlich des Zustands des Leibes, welcher durch Jungfräulichkeit oder Teilung des Fleisches bewirkt wird.
Antwort auf Einwand 5: Jene Irregularitäten wurden durch geringfügige und zeitweilige Ursachen zugezogen, und folglich konnten sie durch jene Sakramente aufgehoben werden. Überdies waren letztere zu diesem Zweck verordnet, wohingegen die Taufe dies nicht ist.