Suppl., q. 56 a. 5
Ob die geistliche Verwandtschaft auf die leiblichen Kinder des Paten übergeht?
Quaestio 56 · Vom Hindernis der geistlichen Verwandtschaft
Einwand 1: Es scheint, dass die geistliche Verwandtschaft nicht auf die leiblichen Kinder des Paten übergeht. Denn der geistlichen Verwandtschaft werden keine Grade zugewiesen. Doch gäbe es Grade, wenn sie vom Vater auf den Sohn überginge, da die gezeugte Person einen Wechsel des Grades mit sich bringt, wie oben dargelegt (Quaestio [55], Artikel [5]). Also geht sie nicht auf die leiblichen Söhne des Paten über.
Einwand 2: Ferner sind Vater und Sohn im gleichen Grad verwandt wie Bruder und Bruder. Wenn also geistliche Verwandtschaft vom Vater auf den Sohn übergeht, wird sie gleichermaßen von Bruder zu Bruder übergehen: und dies ist falsch.
Dagegen spricht, Dies wird durch die im Text (Sent. iv, D, 42) zitierte Autorität bewiesen.
Ich antworte darauf, Ein Sohn ist etwas von seinem Vater und nicht umgekehrt (Ethic. viii, 12): weshalb geistliche Verwandtschaft vom Vater auf seinen leiblichen Sohn übergeht und nicht umgekehrt. So ist es klar, dass es drei geistliche Verwandtschaften gibt: eine, die geistliche Vaterschaft genannt wird, zwischen Pate und Patenkind; eine andere, die Gevatterschaft (compaternitas) genannt wird, zwischen dem Paten und dem leiblichen Elternteil derselben Person; und die dritte wird geistliche Brüderschaft genannt, zwischen dem Patenkind und den leiblichen Kindern desselben Elternteils [d.h. des Paten]. Jede von diesen hindert das Eingehen der Ehe und macht den Vertrag ungültig.
Antwort auf Einwand 1: Das Hinzukommen einer Person durch fleischliche Zeugung bringt einen Grad mit sich in Bezug auf eine Person, die durch dieselbe Art von Verwandtschaft verbunden ist, aber nicht in Bezug auf eine, die durch eine andere Art von Verwandtschaft verbunden ist. So ist ein Sohn mit der Frau seines Vaters im gleichen Grad verbunden wie sein Vater, aber durch eine andere Art von Verwandtschaft. Nun unterscheidet sich die geistliche Verwandtschaft der Art nach von der fleischlichen. Weshalb ein Patensohn mit dem leiblichen Sohn seines Paten nicht im gleichen Grad verwandt ist, wie dessen Vater mit ihm verwandt ist, durch den die geistliche Verwandtschaft begründet wird. Folglich folgt daraus nicht, dass die geistliche Verwandtschaft Grade zulässt.
Antwort auf Einwand 2: Ein Mann ist nicht Teil seines Bruders, wie ein Sohn Teil seines Vaters ist. Aber eine Frau ist Teil ihres Mannes, da sie mit ihm im Leibe eins gemacht ist. Folglich geht die Verwandtschaft nicht von Bruder zu Bruder über, ob der Bruder nun vor oder nach der geistlichen Brüderschaft geboren wurde.