Suppl., q. 56 a. 4
Ob die geistliche Verwandtschaft vom Ehemann auf die Ehefrau übergeht?
Quaestio 56 · Vom Hindernis der geistlichen Verwandtschaft
Einwand 1: Es scheint, dass die geistliche Verwandtschaft nicht vom Ehemann auf die Ehefrau übergeht. Denn geistliche und leibliche Vereinigung sind disparat und unterscheiden sich der Gattung nach. Deshalb kann die fleischliche Vereinigung, die zwischen Ehemann und Ehefrau besteht, nicht das Mittel sein, um eine geistliche Verwandtschaft zu begründen.
Einwand 2: Ferner haben der Pate und die Patin mehr gemeinsam in der geistlichen Geburt, die die Ursache der geistlichen Verwandtschaft ist, als ein Ehemann, der Pate ist, mit seiner Frau hat. Nun begründen Pate und Patin hierdurch keine geistliche Verwandtschaft. Also begründet auch eine Ehefrau keine geistliche Verwandtschaft dadurch, dass ihr Mann Pate von jemandem ist.
Einwand 3: Ferner kann es geschehen, dass der Ehemann getauft ist und seine Frau nicht, zum Beispiel wenn er vom Unglauben bekehrt wird, ohne dass seine Frau bekehrt wird. Nun kann geistliche Verwandtschaft nicht von jemandem begründet werden, der nicht getauft ist. Also geht sie nicht immer vom Ehemann auf die Ehefrau über.
Einwand 4: Ferner können Ehemann und Ehefrau zusammen eine Person aus dem heiligen Brunnen heben, da kein Gesetz dies verbietet. Wenn also geistliche Verwandtschaft vom Ehemann auf die Ehefrau überginge, würde folgen, dass jeder von ihnen zweimal Pate oder Patin desselben Individuums ist: was absurd ist.
Dagegen spricht, Geistliche Güter sind mitteilbarer als leibliche Güter. Aber die leibliche Blutsverwandtschaft des Ehemannes geht durch Schwägerschaft auf seine Frau über. Viel mehr also die geistliche Verwandtschaft.
Ich antworte darauf, A kann auf zwei Weisen Gevatter (co-parent) von B werden. Erstens durch die Handlung eines anderen (B), der A's Kind tauft oder es bei der Taufe hebt. Auf diese Weise geht die geistliche Verwandtschaft nicht vom Ehemann auf die Ehefrau über, es sei denn, es wäre das Kind seiner Frau; denn dann begründet sie direkt geistliche Verwandtschaft, ebenso wie ihr Mann. Zweitens durch seine eigene Handlung, zum Beispiel wenn er B's Kind aus dem heiligen Brunnen hebt, und so geht die geistliche Verwandtschaft auf die Frau über, wenn er sie bereits fleischlich erkannt hat, aber nicht, wenn die Ehe noch nicht vollzogen ist, da sie noch nicht ein Fleisch geworden sind: und dies geschieht nach Art einer gewissen Schwägerschaft; weshalb sie aus denselben Gründen auch auf eine Frau überzugehen scheint, die er fleischlich erkannt hat, auch wenn sie nicht seine Frau ist. Daher der Vers: "Nicht darf ich heiraten die Patin meines Kindes, noch die Mutter meines Patenkindes: aber ich darf heiraten die Patin des Kindes meiner Frau."
Antwort auf Einwand 1: Aus der Tatsache, dass leibliche und geistliche Vereinigung sich der Gattung nach unterscheiden, können wir schließen, dass die eine nicht die andere ist, aber nicht, dass die eine nicht die andere verursachen kann, da Dinge verschiedener Gattungen einander bisweilen direkt oder indirekt verursachen.
Antwort auf Einwand 2: Der Pate und die Patin derselben Person sind in der geistlichen Geburt dieser Person nur akzidentell vereint, da einer von ihnen für den Zweck ausreichen würde. Daher folgt daraus nicht, dass irgendeine geistliche Verwandtschaft zwischen ihnen entsteht, wodurch sie gehindert wären, einander zu heiraten. Daher der Vers:
"Von zwei Gevattern ist einer immer geistlich, der andere fleischlich: diese Regel ist unfehlbar."
Andererseits macht die Ehe durch sich selbst Ehemann und Ehefrau zu einem Fleisch: weshalb der Vergleich hinkt.
Antwort auf Einwand 3: Wenn die Frau nicht getauft ist, wird die geistliche Verwandtschaft sie nicht erreichen, weil sie kein geeignetes Subjekt ist, und nicht, weil geistliche Verwandtschaft nicht durch die Ehe vom Ehemann auf die Ehefrau übergehen könnte.
Antwort auf Einwand 4: Da zwischen Pate und Patin keine geistliche Verwandtschaft entsteht, hindert nichts Ehemann und Ehefrau daran, zusammen jemanden aus dem heiligen Brunnen zu heben. Auch ist es nicht absurd, dass die Frau aus verschiedenen Ursachen zweimal Patin derselben Person wird, so wie es möglich ist, dass sie mit derselben Person sowohl durch Schwägerschaft als auch durch Blutsverwandtschaft in fleischlicher Beziehung steht.