Suppl., q. 56 a. 2
Ob geistliche Verwandtschaft nur durch die Taufe begründet wird?
Quaestio 56 · Vom Hindernis der geistlichen Verwandtschaft
Einwand 1: Es scheint, dass geistliche Verwandtschaft nur durch die Taufe begründet wird. Denn wie sich die leibliche Verwandtschaft zur leiblichen Geburt verhält, so verhält sich die geistliche Verwandtschaft zur geistlichen Geburt. Nun wird allein die Taufe geistliche Geburt genannt. Also wird geistliche Verwandtschaft nur durch die Taufe begründet, so wie auch nur durch die fleischliche Geburt fleischliche Verwandtschaft begründet wird.
Einwand 2: Ferner wird bei der Weihe (Ordo) ebenso ein Prägemal (character) eingedrückt wie bei der Firmung. Aber geistliche Verwandtschaft resultiert nicht aus dem Empfang der Weihe. Also resultiert sie nicht aus der Firmung, sondern nur aus der Taufe.
Einwand 3: Ferner sind Sakramente vorzüglicher als Sakramentalien. Nun resultiert geistliche Verwandtschaft nicht aus bestimmten Sakramenten, zum Beispiel nicht aus der Letzten Ölung. Viel weniger also resultiert sie aus der Katechese, wie einige behaupten.
Einwand 4: Ferner sind der Taufe neben der Katechese viele andere Sakramentalien beigefügt. Also wird geistliche Verwandtschaft durch die Katechese nicht mehr begründet als durch die anderen.
Einwand 5: Ferner ist das Gebet nicht weniger wirksam für den Fortschritt im Guten als die Unterweisung der Katechese. Aber geistliche Verwandtschaft resultiert nicht aus dem Gebet. Also resultiert sie nicht aus der Katechese.
Einwand 6: Ferner nützt die Unterweisung, die den Getauften durch Predigt gegeben wird, nicht weniger als die Predigt für jene, die noch nicht getauft sind. Aber aus der Predigt resultiert keine geistliche Verwandtschaft. Also resultiert sie auch nicht aus der Katechese.
Einwand 7: Andererseits steht geschrieben (1 Kor 4,15): "In Christus Jesus habe ich euch durch das Evangelium gezeugt." Nun bewirkt geistliche Geburt geistliche Verwandtschaft. Also resultiert geistliche Verwandtschaft aus der Predigt des Evangeliums und der Unterweisung, und nicht nur aus der Taufe.
Einwand 8: Ferner, wie die Erbsünde durch die Taufe weggenommen wird, so wird die aktuelle Sünde durch die Buße weggenommen. Also, so wie die Taufe geistliche Verwandtschaft bewirkt, so tut dies auch die Buße.
Einwand 9: Ferner bezeichnet "Vater" eine Verwandtschaft. Nun wird ein Mensch der geistliche Vater eines anderen genannt in Bezug auf Buße, Lehre, Hirtensorge und viele andere derartige Dinge. Also wird geistliche Verwandtschaft aus vielen anderen Quellen außer Taufe und Firmung begründet.
Ich antworte darauf, Es gibt drei Meinungen zu dieser Frage. Einige sagen, da die geistliche Wiedergeburt durch die siebenfältige Gnade des Heiligen Geistes geschenkt wird, werde sie durch sieben Dinge bewirkt, beginnend mit dem ersten Kosten des gesegneten Salzes und endend mit der vom Bischof gespendeten Firmung: und sie sagen, dass geistliche Verwandtschaft durch jedes dieser sieben Dinge begründet wird. Aber dies scheint nicht vernünftig, denn fleischliche Verwandtschaft wird nicht begründet außer durch einen vollkommenen Zeugungsakt. Daher wird Schwägerschaft nicht begründet, außer es findet eine Samenvermischung statt, aus der eine fleischliche Zeugung folgen kann. Nun wird die geistliche Zeugung nicht vollendet außer durch ein Sakrament: weshalb es nicht passend erscheint, dass geistliche Verwandtschaft anders als durch ein Sakrament begründet wird. Daher sagen andere, dass geistliche Verwandtschaft nur durch drei Sakramente begründet wird, nämlich Katechese, Taufe und Firmung; aber diese wissen anscheinend nicht, was sie sagen, da die Katechese kein Sakrament, sondern ein Sakramentale ist. Daher sagen andere, dass sie nur durch zwei Sakramente begründet wird, nämlich Firmung und Taufe, und dies ist die allgemeinere Meinung. Einige von diesen sagen jedoch, dass die Katechese ein schwaches Hindernis sei, da sie das Eingehen der Ehe hindere, aber den Vertrag nicht ungültig mache.
Antwort auf Einwand 1: Die fleischliche Geburt ist zweifach. Die erste ist im Mutterleib, worin das Geborene ein Schwächling ist und nicht ohne Gefahr hervorkommen kann: und dieser Geburt wird die Wiedergeburt durch die Taufe verglichen; worin ein Mensch wiedergeboren wird, als bedürfe er noch der Pflege im Schoß der Kirche. Die zweite ist die Geburt aus dem Mutterleib heraus, wenn das im Mutterleib Geborene so weit gestärkt ist, dass es ohne Gefahr der Außenwelt begegnen kann, die eine natürliche verderbliche Tendenz hat. Dieser wird die Firmung verglichen, durch die der Mensch gestärkt hinausgeht, um den Namen Christi zu bekennen. Daher wird geistliche Verwandtschaft passenderweise durch diese beiden Sakramente begründet.
Antwort auf Einwand 2: Die Wirkung des Sakraments der Weihe ist nicht Wiedergeburt, sondern die Verleihung von Vollmacht, weshalb es nicht Frauen gespendet wird, und folglich kann daraus kein Ehehindernis entstehen. Daher zählt diese Art der Verwandtschaft nicht.
Antwort auf Einwand 3: In der Katechese legt man ein Bekenntnis zur künftigen Taufe ab, so wie man bei der Verlobung ein Versprechen zur künftigen Ehe eingeht. Daher wird, so wie bei der Verlobung eine gewisse Art von Nähe begründet wird, so auch in der Katechese, wodurch die Ehe zumindest unerlaubt gemacht wird, wie einige sagen; aber nicht in den anderen Sakramenten.
Antwort auf Einwand 4: In den anderen Sakramentalien der Taufe wird kein Glaubensbekenntnis abgelegt wie in der Katechese: weshalb der Vergleich hinkt.
Dieselbe Antwort gilt für den fünften und sechsten Einwand.
Antwort auf Einwand 7: Der Apostel hatte sie im Glauben durch eine Art Katechese unterwiesen; und folglich war seine Unterweisung auf ihre geistliche Geburt ausgerichtet.
Antwort auf Einwand 8: Eigentlich gesprochen wird durch das Sakrament der Buße keine geistliche Verwandtschaft begründet. Daher kann der Sohn eines Priesters eine Frau heiraten, deren Beichte der Priester gehört hat, sonst könnte er in der ganzen Pfarrei keine Frau finden, die er heiraten könnte. Auch spielt es keine Rolle, dass durch die Buße die aktuelle Sünde weggenommen wird, denn dies ist keine Art von Geburt, sondern eine Art von Heilung. Dennoch veranlasst die Buße eine Art Band zwischen der büßenden Frau und dem Priester, das eine Ähnlichkeit mit geistlicher Verwandtschaft hat, so dass er, wenn er fleischlichen Verkehr mit ihr hat, ebenso schwer sündigt, als wäre sie seine geistliche Tochter. Der Grund hierfür ist, dass die Beziehungen zwischen Priester und Büßender höchst vertraut sind, und folglich wurde dieses Verbot erlassen, um die Gelegenheit zur Sünde zu entfernen.
Antwort auf Einwand 9: Ein geistlicher Vater wird so genannt aufgrund seiner Ähnlichkeit mit einem leiblichen Vater. Nun gibt, wie der Philosoph sagt (Ethic. viii, 2), ein leiblicher Vater seinem Kind drei Dinge: Sein, Nahrung und Unterweisung: und folglich wird der geistliche Vater einer Person nach einem dieser drei Dinge so genannt. Dennoch hat er, dadurch dass er sein geistlicher Vater ist, keine geistliche Verwandtschaft mit ihm, es sei denn, er ist wie ein (leiblicher) Vater hinsichtlich der Zeugung, welche der Weg zum Sein ist. Diese Lösung kann auch auf den vorangehenden achten Einwand angewendet werden.