Suppl., q. 45 a. 5
Ob eine heimlich in Worten der Gegenwart gegebene Zustimmung eine Ehe bewirkt?
Quaestio 45 · Vom Ehekonsens in sich betrachtet
Einwand 1: Es scheint, dass eine heimlich in Worten der Gegenwart gegebene Zustimmung keine Ehe bewirkt. Denn eine Sache, die in der Gewalt einer Person ist, wird nicht ohne die Zustimmung der Person, in deren Gewalt sie war, in die Gewalt einer anderen übertragen. Nun ist die Jungfrau in der Gewalt ihres Vaters. Daher kann sie durch die Ehe nicht ohne die Zustimmung ihres Vaters in die Gewalt eines Ehemannes übertragen werden. Wenn also die Zustimmung heimlich gegeben wird, selbst wenn sie in Worten der Gegenwart ausgedrückt werden sollte, kommt keine Ehe zustande.
Einwand 2: Ferner ist in der Buße, genau wie in der Ehe, unsere Handlung gleichsam wesentlich für das Sakrament. Aber das Sakrament der Buße wird nicht vollendet außer durch die Diener der Kirche, welche die Spender der Sakramente sind. Daher kann auch die Ehe nicht ohne den Segen des Priesters vollendet werden.
Einwand 3: Ferner verbietet die Kirche nicht, dass die Taufe heimlich gespendet wird, da man entweder privat oder öffentlich taufen kann. Aber die Kirche verbietet die Feier von klandestinen Ehen (cap. Cum inhibitio, De clandest. despons.). Daher können sie nicht heimlich geschlossen werden.
Einwand 4: Ferner kann eine Ehe nicht von jenen geschlossen werden, die im zweiten Grad verwandt sind, weil die Kirche es verboten hat. Aber die Kirche hat auch klandestine Ehen verboten. Daher können sie keine gültigen Ehen sein.
Dagegen spricht: Wenn die Ursache gegeben ist, folgt die Wirkung. Nun ist die hinreichende Ursache der Ehe die in Worten der Gegenwart ausgedrückte Zustimmung. Daher ist das Ergebnis eine Ehe, ob dies nun öffentlich oder privat geschieht.
Ferner, wo immer die gehörige Materie und die gehörige Form eines Sakraments vorhanden sind, da ist das Sakrament. Nun gibt es in einer heimlichen Ehe die gehörige Materie, da es Personen sind, die rechtmäßig fähig sind, einen Vertrag zu schließen – und die gehörige Form, da es die Worte der Gegenwart gibt, welche die Zustimmung ausdrücken. Daher liegt eine wahre Ehe vor.
Ich antworte darauf, dass, so wie in den anderen Sakramenten bestimmte Dinge für das Sakrament wesentlich sind, und wenn sie weggelassen werden, kein Sakrament zustande kommt, während bestimmte Dinge zur Feierlichkeit des Sakraments gehören, und wenn diese weggelassen werden, das Sakrament dennoch gültig vollzogen wird, obwohl es eine Sünde ist, sie wegzulassen; so bewirkt auch die Zustimmung, die in Worten der Gegenwart zwischen Personen ausgedrückt wird, die rechtlich qualifiziert sind, einen Vertrag zu schließen, eine Ehe, weil diese zwei Bedingungen für das Sakrament wesentlich sind; während alles andere zur Feierlichkeit des Sakraments gehört, da es getan wird, damit die Ehe angemessener vollzogen werde. Wenn diese also weggelassen werden, ist es eine wahre Ehe, obwohl die Vertragsparteien sündigen, es sei denn, sie haben ein rechtmäßiges Motiv, um entschuldigt zu sein. [*Klandestine Ehen wurden seitdem durch das Konzil von Trient (Sitzung xxiv) für ungültig erklärt. Es muss bedacht werden, dass der hl. Thomas in der gesamten Abhandlung über die Ehe das kanonische Recht seiner Zeit wiedergibt.]
Antwort auf Einwand 1: Die Jungfrau ist in der Gewalt ihres Vaters, nicht als eine Sklavin ohne Gewalt über ihren eigenen Körper, sondern als eine Tochter zum Zwecke der Erziehung. Daher kann sie sich, insofern sie frei ist, ohne die Zustimmung ihres Vaters in die Gewalt eines anderen geben, so wie ein Sohn oder eine Tochter, da sie frei sind, ohne die Zustimmung ihrer Eltern in den Ordensstand eintreten können.
Antwort auf Einwand 2: In der Buße genügt unsere Handlung, obwohl sie für das Sakrament wesentlich ist, nicht, um die nächste Wirkung des Sakraments hervorzubringen, nämlich die Vergebung der Sünden, und folglich ist es notwendig, dass die Handlung des Priesters dazwischentritt, damit das Sakrament vollendet werde. Aber in der Ehe sind unsere Handlungen die hinreichende Ursache für die Hervorbringung der nächsten Wirkung, welche das Eheband ist, weil jeder, der das Recht hat, über sich selbst zu verfügen, sich an einen anderen binden kann. Folglich ist der Segen des Priesters für die Ehe nicht als wesentlich für das Sakrament erforderlich.
Antwort auf Einwand 3: Es ist auch verboten, die Taufe anders als von einem Priester zu empfangen, außer im Notfall. Aber die Ehe ist kein notwendiges Sakrament: und folglich hinkt der Vergleich. Jedoch sind klandestine Ehen verboten wegen der üblen Folgen, für die sie anfällig sind, da es oft vorkommt, dass eine der Parteien sich in solchen Ehen des Betrugs schuldig macht; häufig nehmen sie auch Zuflucht zu anderen Hochzeiten, wenn sie bereuen, in Eile geheiratet zu haben; und viele andere Übel resultieren daraus, abgesehen davon, dass ihnen etwas Schändliches anhaftet.
Antwort auf Einwand 4: Klandestine Ehen sind nicht in der Weise verboten, als ob sie dem Wesen der Ehe entgegenstünden, so wie die Ehen unrechtmäßiger Personen, die eine ungehörige Materie für dieses Sakrament sind; und daher gibt es keinen Vergleich.