Suppl., q. 45 a. 1
Ob die Zustimmung die Wirkursache der Ehe ist?
Quaestio 45 · Vom Ehekonsens in sich betrachtet
Einwand 1: Es scheint, dass die Zustimmung nicht die Wirkursache der Ehe ist. Denn die Sakramente hängen nicht vom menschlichen Willen ab, sondern von der göttlichen Einsetzung, wie oben gezeigt wurde (Sent. IV, D. 2; TP, Frage [64], Artikel [2]). Die Zustimmung aber gehört zum menschlichen Willen. Daher ist sie nicht mehr die Ursache der Ehe als die der anderen Sakramente.
Einwand 2: Ferner ist nichts seine eigene Ursache. Die Ehe scheint aber nichts anderes zu sein als die Zustimmung, da es die Zustimmung ist, welche die Vereinigung Christi mit der Kirche bezeichnet.
Einwand 3: Ferner sollte es für eine Sache eine einzige Ursache geben. Nun ist die Ehe zwischen zwei Personen eine einzige, wie oben dargelegt (Frage [44], Artikel [1]); wohingegen die Zustimmungen der beiden Parteien verschieden sind, denn sie werden von verschiedenen Personen und auf verschiedene Dinge gegeben, da es auf der einen Seite die Zustimmung ist, einen Ehemann zu nehmen, und auf der anderen Seite die Zustimmung, eine Ehefrau zu nehmen. Daher ist die gegenseitige Zustimmung nicht die Ursache der Ehe.
Dagegen spricht, dass Chrysostomus sagt [*Hom. xxxii im Opus Imperfectum, fälschlicherweise dem hl. Johannes Chrysostomus zugeschrieben]: „Nicht der Beischlaf, sondern die Zustimmung macht die Ehe.“
Ferner erhält eine Person keine Gewalt über das, was der freien Verfügung einer anderen unterliegt, ohne deren Zustimmung. Nun erhält durch die Ehe jeder der Ehegatten Gewalt über den Leib des anderen (1 Kor 7,4), wohingegen bisher jeder freie Gewalt über seinen eigenen Leib hatte. Daher macht die Zustimmung die Ehe.
Ich antworte darauf, dass in jedem Sakrament eine geistige Wirkung mittels einer materiellen Handlung erfolgt, die sie bezeichnet; so wird in der Taufe die innere geistige Reinigung durch eine körperliche Waschung bewirkt. Da es nun in der Ehe eine Art geistiger Verbindung gibt, insofern die Ehe ein Sakrament ist, und eine gewisse materielle Verbindung, insofern sie auf eine Aufgabe der Natur und des bürgerlichen Lebens ausgerichtet ist, folgt daraus, dass die geistige Verbindung die Wirkung der göttlichen Kraft mittels der materiellen Verbindung ist. Da nun die Verbindungen materieller Verträge durch gegenseitige Zustimmung bewirkt werden, folgt daraus, dass die Verbindung der Ehe auf die gleiche Weise bewirkt wird.
Antwort auf Einwand 1: Die erste Ursache der Sakramente ist die göttliche Kraft, die in ihnen das Heil der Seele wirkt; die zweiten oder instrumentalen Ursachen aber sind materielle Handlungen, die ihre Wirksamkeit aus der göttlichen Einsetzung beziehen, und so ist die Zustimmung die Ursache in der Ehe.
Antwort auf Einwand 2: Die Ehe ist nicht die Zustimmung selbst, sondern die Vereinigung von Personen, die auf einen Zweck ausgerichtet ist, wie oben dargelegt (Frage [44], Artikel [1]), und diese Vereinigung ist die Wirkung der Zustimmung. Überdies bezeichnet die Zustimmung eigentlich nicht die Vereinigung Christi mit der Kirche, sondern seinen Willen, durch den seine Vereinigung mit der Kirche zustande gebracht wurde.
Antwort auf Einwand 3: So wie die Ehe eine einzige ist von Seiten des Objekts, auf das die Vereinigung gerichtet ist, während sie mehr als eine ist von Seiten der vereinigten Personen, so ist auch die Zustimmung eine einzige von Seiten der Sache, der zugestimmt wird, nämlich der besagten Vereinigung, während sie mehr als eine ist von Seiten der zustimmenden Personen. Auch ist das direkte Objekt der Zustimmung nicht ein Ehemann, sondern die Vereinigung mit einem Ehemann von Seiten der Frau, so wie es die Vereinigung mit einer Frau von Seiten des Mannes ist.