Suppl., q. 39 a. 5
Ob unehelich Geborene vom Empfang der Weihe ausgeschlossen werden sollten?
Quaestio 39 · Von den Hindernissen dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass unehelich Geborene nicht vom Empfang der Weihe ausgeschlossen werden sollten. Denn der Sohn soll nicht die Missetat des Vaters tragen (Ez 18,20); und doch würde er dies, wenn dies ein Hindernis für seinen Empfang der Weihe wäre. Daher usw.
Einwand 2: Ferner ist die eigene Schuld ein größeres Hindernis als die Schuld eines anderen. Nun schließt unerlaubter Verkehr einen Mann nicht immer vom Empfang der Weihe aus. Daher sollte er auch nicht durch den unerlaubten Verkehr seines Vaters ausgeschlossen werden.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Dtn 23,2): „Ein Mamzer, das heißt, einer, der von einer Dirne geboren ist, soll nicht in die Kirche des Herrn eintreten bis zur zehnten Generation.“ Viel weniger also sollte er geweiht werden.
Ich antworte darauf, dass jene, die geweiht werden, in eine Position der Würde über andere gestellt werden. Daher ist es durch eine Art von Angemessenheit erforderlich, dass sie ohne Tadel seien, nicht für die Gültigkeit, sondern für die Erlaubtheit des Sakraments, nämlich dass sie von gutem Ruf seien, geschmückt mit einem tugendhaften Leben und nicht öffentlich büßend. Und da der gute Name eines Mannes durch eine sündhafte Herkunft verdunkelt wird, sind daher auch jene, die aus einer unerlaubten Verbindung geboren sind, vom Empfang der Weihe ausgeschlossen, es sei denn, sie erhalten eine Dispens; und diese ist umso schwieriger zu erlangen, je schändlicher ihre Herkunft ist.
Antwort auf Einwand 1: Irregularität ist keine Strafe, die für Sünde geschuldet ist. Daher ist es klar, dass jene, die unehelich geboren sind, nicht die Missetat ihres Vaters tragen, indem sie irregulär sind.
Antwort auf Einwand 2: Was ein Mensch durch seinen eigenen Akt tut, kann durch Reue und durch einen gegenteiligen Akt beseitigt werden; nicht so die Dinge, die von Natur aus sind. Daher versagt der Vergleich zwischen sündhaftem Akt und sündhafter Herkunft.