Suppl., q. 39 a. 4
Ob jemand wegen Tötung vom Empfang der Weihe ausgeschlossen werden sollte?
Quaestio 39 · Von den Hindernissen dieses Sakraments
Einwand 1: Es scheint, dass jemand wegen Tötung nicht vom Empfang der Weihe ausgeschlossen werden sollte. Denn unsere Weihen nahmen ihren Ursprung im Amt der Leviten, wie in der vorherigen Distinktion (Sent. iv, D, 24) dargelegt. Aber die Leviten weihten ihre Hände durch das Vergießen des Blutes ihrer Brüder (Ex 32,29). Daher sollte auch im Neuen Testament niemand wegen des Blutvergießens vom Empfang der Weihe ausgeschlossen werden.
Einwand 2: Ferner sollte niemand wegen eines Aktes der Tugend von einem Sakrament ausgeschlossen werden. Nun wird Blut bisweilen um der Gerechtigkeit willen vergossen, zum Beispiel durch einen Richter; und wer das Amt innehat, würde sündigen, wenn er es nicht vergösse. Daher ist er deswegen nicht am Empfang der Weihe gehindert.
Einwand 3: Ferner ist Strafe nur für eine Schuld geschuldet. Nun begeht jemand bisweilen eine Tötung ohne Schuld, zum Beispiel indem er sich verteidigt oder auch durch ein Missgeschick. Daher sollte er nicht die Strafe der Irregularität auf sich ziehen.
Dagegen spricht: Dagegen stehen viele kanonische Satzungen [*Cap. Miror; cap. Clericum; cap. De his Cler., dist. 1; cap. Continebatur, De homic. volunt.], wie auch der Brauch der Kirche.
Ich antworte darauf, dass alle Weihen eine Beziehung zum Sakrament der Eucharistie haben, welches das Sakrament des Friedens ist, der uns durch das Vergießen des Blutes Christi gewährt wurde. Und da Tötung dem Frieden am meisten entgegengesetzt ist und jene, die töten, eher den Mördern Christi gleichgestaltet sind als dem getöteten Christus, dem alle Diener des besagten Sakraments gleichgestaltet sein sollten, folgt daraus, dass es für jene, die eine Tötung begangen haben, unerlaubt, wenn auch nicht ungültig ist, zur Weihe erhoben zu werden.
Antwort auf Einwand 1: Das Alte Gesetz verhängte die Blutstrafe, wohingegen das Neue Gesetz dies nicht tut. Daher versagt der Vergleich zwischen den Dienern des Alten Testaments und denen des Neuen, welches ein süßes Joch und eine leichte Bürde ist (Mt 11,30).
Antwort auf Einwand 2: Irregularität zieht man sich nicht nur wegen Sünde zu, sondern hauptsächlich deswegen, weil eine Person untauglich ist, das Sakrament der Eucharistie zu spenden. Daher sind der Richter und alle, die mit ihm an einer Blutsache teilnehmen, irregulär, weil das Vergießen von Blut für die Diener dieses Sakraments unziemlich ist.
Antwort auf Einwand 3: Niemand tut etwas, ohne die Ursache davon zu sein, und im Menschen ist dies etwas Freiwilliges. Daher wird derjenige, der durch ein Missgeschick einen Menschen tötet, ohne zu wissen, dass es ein Mensch ist, nicht als Mörder bezeichnet, noch zieht er sich Irregularität zu (es sei denn, er beschäftigte sich auf irgendeine unerlaubte Weise oder ließ es an ausreichender Sorgfalt fehlen, da in diesem Fall das Töten gewissermaßen freiwillig wird). Aber dies ist nicht deshalb so, weil er ohne Schuld ist, da Irregularität sogar ohne Schuld zugezogen wird. Weshalb selbst derjenige, der in einem besonderen Fall einen Menschen in Notwehr tötet, ohne eine Sünde zu begehen, nichtsdestoweniger irregulär ist [*St. Thomas spricht gemäß dem Kirchenrecht seiner Zeit. Dies ist heute nicht mehr der Fall.].