Suppl., q. 36 a. 5
Ob ein Mensch, der in Sünde ist, ohne Sünde die Weihe ausüben kann, die er empfangen hat?
Quaestio 36 · Von den Eigenschaften, die für jene erforderlich sind, die dieses Sakrament empfangen.
Einwand 1: Es scheint, dass einer, der in Sünde ist, ohne Sünde die Weihe ausüben kann, die er empfangen hat. Denn da er kraft seines Amtes verpflichtet ist, seine Weihe auszuüben, sündigt er, wenn er es unterlässt. Wenn er also sündigt, indem er sie ausübt, kann er die Sünde nicht vermeiden: was unzulässig ist.
Einwand 2: Ferner ist eine Dispens eine Lockerung des Gesetzes. Daher, obwohl es von Rechts wegen für ihn unerlaubt wäre, die empfangene Weihe auszuüben, wäre es ihm durch Dispens erlaubt, dies zu tun.
Einwand 3: Ferner sündigt jeder schwer, der mit einem anderen in einer Todsünde kooperiert. Wenn also ein Sünder schwer sündigt, indem er seine Weihe ausübt, sündigt auch derjenige schwer, der irgendeine göttliche Sache von ihm empfängt oder verlangt: und dies scheint absurd.
Einwand 4: Ferner, wenn er durch die Ausübung seiner Weihe sündigt, folgt daraus, dass jeder Akt seiner Weihe, den er vollzieht, eine Todsünde ist; und folglich, da viele Akte in der einen Ausübung seiner Weihe zusammenkommen, scheint es, dass er viele Todsünden begeht: was sehr hart scheint.
Dagegen spricht: Dionysius sagt (Ep. ad Demophil.): „Es scheint vermessen für einen solchen Menschen, einen nämlich, der nicht erleuchtet ist, Hand an priesterliche Dinge zu legen; er fürchtet sich nicht noch schämt er sich, ganz unwürdig wie er ist, an göttlichen Dingen teilzunehmen, mit dem Gedanken, dass Gott nicht sieht, was er in sich selbst sieht; er denkt, durch falschen Vorwand Den zu betrügen, Den er fälschlich seinen Vater nennt; er wagt es, in der Person Christi Worte zu äußern, die durch seine Schandtat beschmutzt sind, ich will sie nicht Gebete nennen, über den göttlichen Symbolen.“ Also ist ein Priester ein Gotteslästerer und Betrüger, wenn er seine Weihe unwürdig ausübt, und so sündigt er schwer: und in gleicher Weise jede andere Person in den Weihen.
Ferner ist Heiligkeit des Lebens in einem erforderlich, der eine Weihe empfängt, damit er qualifiziert sei, sie auszuüben. Nun sündigt ein Mensch schwer, wenn er sich in Todsünde zu den Weihen stellt. Viel mehr also sündigt er schwer, wann immer er seine Weihe ausübt.
Ich antworte darauf: Das Gesetz schreibt vor (Dtn 16,20), dass „der Mensch gerecht dem nachjagen soll, was gerecht ist“. Wer daher unwürdig die Pflichten seiner Weihe erfüllt, jagt ungerecht dem nach, was gerecht ist, und handelt entgegen einem Gebot des Gesetzes und sündigt dadurch schwer. Nun tut dies jeder, der ein heiliges Amt in Todsünde ausübt, ohne Zweifel unwürdig. Daher ist es klar, dass er schwer sündigt.
Antwort auf Einwand 1: Er ist nicht in einer Zwickmühle, als ob er in der Notwendigkeit zu sündigen wäre; denn er kann seiner Sünde entsagen oder sein Amt niederlegen, wodurch er zur Ausübung seiner Weihe verpflichtet war.
Antwort auf Einwand 2: Das Naturgesetz lässt keine Dispens zu; und es gehört zum Naturgesetz, dass der Mensch heilige Dinge heilig behandelt. Daher kann niemand hiervon dispensieren.
Antwort auf Einwand 3: Solange ein Diener der Kirche, der in Todsünde ist, von der Kirche anerkannt wird, muss sein Untergebener die Sakramente von ihm empfangen, da dies der Zweck ist, für den er an ihn gebunden ist. Dennoch, außerhalb des Notfalls, wäre es nicht sicher, ihn zu einer Ausführung seiner Weihe zu veranlassen, solange er sich bewusst ist, in Todsünde zu sein, welches Gewissen er jedoch ablegen kann, da ein Mensch in einem Augenblick durch die göttliche Gnade wiederhergestellt wird.
Antwort auf Einwand 4: Wenn irgendein Mensch eine Handlung als Diener der Kirche vollzieht, während er im Zustand der Todsünde ist, sündigt er schwer, und zwar so oft er jene Handlung vollzieht, da, wie Dionysius sagt (Eccl. Hier. i), „es für die Unreinen falsch ist, die Symbole auch nur zu berühren“, d.h. die sakramentalen Zeichen. Daher sündigen sie schwer, wenn sie in der Ausübung ihres Amtes heilige Dinge berühren. Anders verhielte es sich, wenn sie irgendeine heilige Sache berühren oder irgendeine heilige Pflicht erfüllen würden in einem Notfall, wenn es sogar einem Laien erlaubt wäre, zum Beispiel wenn sie in einem dringenden Fall taufen oder den Leib des Herrn aufheben würden, sollte er zu Boden geworfen sein.