Suppl., q. 36 a. 1
Ob für jene, die die Weihen empfangen, ein guter Lebenswandel erforderlich ist?
Quaestio 36 · Von den Eigenschaften, die für jene erforderlich sind, die dieses Sakrament empfangen.
Einwand 1: Es scheint, dass für jene, die die Weihen empfangen, ein guter Lebenswandel nicht erforderlich ist. Denn durch die Weihe wird der Mensch zur Spendung der Sakramente bestellt. Die Sakramente können aber von Guten und Bösen gespendet werden. Also ist ein guter Lebenswandel nicht erforderlich.
Einwand 2: Ferner ist der Dienst Gottes in den Sakramenten nicht größer als der Dienst, der Ihm am Leibe erwiesen wird. Nun hat unser Herr die sündige und berüchtigte Frau nicht davon zurückgewiesen, Ihm einen leiblichen Dienst zu erweisen (Lk 7). Also sollten auch dergleichen Personen nicht von Seinem Dienst in den Sakramenten ausgeschlossen werden.
Einwand 3: Ferner wird durch jede Gnade ein Heilmittel gegen die Sünde gegeben. Nun sollte jenen, die in Sünde sind, ein Heilmittel, das ihnen nützen kann, nicht verweigert werden. Da also im Sakrament der Weihe Gnade verliehen wird, scheint es, dass dieses Sakrament auch Sündern gespendet werden sollte.
Dagegen spricht: „Wer immer aus dem Samen Aarons in ihren Geschlechtern einen Makel hat, der soll nicht Brot opfern seinem Gott noch herantreten, um ihm zu dienen“ (Lev 21,17.18). Nun bezeichnet „Makel“ jede Art von Laster, gemäß einer Glosse. Also darf derjenige, der in irgendein Laster verstrickt ist, nicht zum Dienst der Weihen zugelassen werden.
Ferner sagt Hieronymus im Kommentar zu den Worten aus Titus 2,15 „Niemand verachte dich“, dass „nicht nur Bischöfe, Priester und Diakone sehr darauf achten sollten, Vorbilder in Rede und Wandel für jene zu sein, über die sie gesetzt sind, sondern auch die niederen Grade und ausnahmslos alle, die dem Hause Gottes dienen; denn es ist höchst verhängnisvoll für die Kirche, wenn die Laien besser sind als der Klerus.“ Also ist Heiligkeit des Lebens in allen Weihegraden erforderlich.
Ich antworte darauf: Wie Dionysius sagt (Eccl. Hier. iii): „So wie die feineren und klareren Wesenheiten, erfüllt vom Ausströmen des Sonnenstrahls, wie die Sonne andere Körper mit ihrem glänzenden Licht erleuchten, so darf in allen Dingen, die Gott betreffen, ein Mensch nicht wagen, Führer anderer zu werden, wenn er nicht in all seinen Gewohnheiten höchst gottförmig und gottähnlich ist.“ Daher, da in jeder Weihe ein Mensch bestellt wird, andere in göttlichen Dingen zu führen, macht sich derjenige, der sich im Bewusstsein einer Todsünde zu den Weihen stellt, der Vermessenheit schuldig und sündigt schwer. Folglich ist Heiligkeit des Lebens für die Weihen erforderlich, als eine Sache des Gebots, aber nicht als wesentlich für das Sakrament; und wenn ein böser Mensch geweiht wird, empfängt er die Weihe nichtsdestoweniger, doch zugleich mit Sünde.
Antwort auf Einwand 1: So wie der Sünder die Sakramente gültig spendet, so empfängt er auch gültig das Sakrament der Weihe, und wie er unwürdig spendet, so empfängt er auch unwürdig.
Antwort auf Einwand 2: Der Dienst in jenem Punkt bestand nur in der Ausübung leiblicher Huldigung, die auch Sünder rechtmäßig darbringen können. Anders verhält es sich mit dem geistlichen Dienst, zu dem die Geweihten bestellt sind, weil sie dadurch dazu bestimmt sind, zwischen Gott und dem Volk zu stehen. Daher sollen sie mit gutem Gewissen vor Gott und mit gutem Ruf vor den Menschen leuchten.
Antwort auf Einwand 3: Gewisse Arzneien erfordern eine robuste Konstitution, sonst ist es lebensgefährlich, sie einzunehmen; andere können den Schwachen gegeben werden. So sind auch in geistlichen Dingen gewisse Sakramente als Heilmittel für die Sünde verordnet, und dergleichen sind Sündern zu geben, wie Taufe und Buße, während andere, welche die Vollkommenheit der Gnade verleihen, einen durch Gnade gestärkten Menschen erfordern.