Suppl., q. 32 a. 7
Ob jene, die an diesen Teilen missgebildet sind, gesalbt werden sollen?
Quaestio 32 · Wem dieses Sakrament gespendet werden soll und an welchem Körperteil.
Einwand 1: Es scheint, dass jene, die missgebildet sind, an diesen Teilen nicht gesalbt werden sollten. Denn so wie dieses Sakrament eine gewisse Disposition seitens des Empfängers verlangt, nämlich dass er krank sei, so verlangt es, dass er an einem bestimmten Teil des Körpers gesalbt werde. Nun kann derjenige, der nicht krank ist, nicht gesalbt werden. Daher kann auch derjenige nicht gesalbt werden, dem der zu salbende Teil fehlt.
Einwand 2: Ferner sündigt ein blind Geborener nicht durch sein Sehen. Doch bei der Salbung der Augen werden Sünden durch das Sehen erwähnt. Daher sollte diese Salbung nicht bei einem blind Geborenen angewendet werden, und in gleicher Weise bezüglich der anderen Sinne.
Dagegen spricht: Körperliche Missbildung ist kein Hindernis für irgendein anderes Sakrament. Daher sollte sie kein Hindernis für dieses sein. Nun ist jede der Salbungen wesentlich für das Sakrament. Daher sollten alle bei jenen angewendet werden, die missgebildet sind.
Ich antworte darauf: Auch jene, die missgebildet sind, sollen gesalbt werden, und zwar so nah wie möglich an dem Teil, der hätte gesalbt werden sollen. Denn obwohl sie die Glieder nicht haben, haben sie doch zumindest wurzelhaft die Seelenvermögen, die diesen Gliedern entsprechen, und sie können innerlich die Sünden begehen, die zu diesen Gliedern gehören, auch wenn sie es äußerlich nicht können.
Dies genügt für die Antworten auf die Einwände.