Suppl., q. 14 a. 1
Ob jemand für eine Sünde Genugtuung leisten kann, ohne für eine andere Genugtuung zu leisten?
Quaestio 14 · Von der Beschaffenheit der Genugtuung
Einwand 1: Es scheint, dass ein Mensch für eine Sünde Genugtuung leisten kann, ohne für eine andere Genugtuung zu leisten. Denn wenn mehrere Dinge nicht miteinander verbunden sind, kann eines ohne das andere hinweggenommen werden. Nun hängen die Sünden nicht zusammen, sonst hätte jeder, der eine hat, alle. Daher kann eine Sünde durch Genugtuung gesühnt werden, ohne die andere.
Einwand 2: Ferner ist Gott barmherziger als der Mensch. Der Mensch aber nimmt die Bezahlung einer Schuld an, ohne die Bezahlung einer anderen zu verlangen. Daher nimmt Gott die Genugtuung für eine Sünde ohne die für die andere an.
Einwand 3: Ferner heißt es im Text (Sent. IV, D. 15): „Genugtuung bedeutet, die Ursachen der Sünde auszureißen und ihren Einflüsterungen keinen Zugang zu gewähren.“ Dies kann nun in Bezug auf eine Sünde geschehen und nicht auf eine andere, wie wenn ein Mensch seine Wollust zügelt, aber in der Habgier verharrt. Daher können wir für eine Sünde Genugtuung leisten, ohne für eine andere Genugtuung zu leisten.
Dagegen spricht, dass das Fasten derer, die „zu Zank und Streit“ fasteten (Jes 58,4.5), Gott nicht wohlgefällig war, obwohl das Fasten ein Werk der Genugtuung ist. Nun kann Genugtuung nur durch Werke geschehen, die Gott wohlgefällig sind. Daher kann derjenige, der eine Sünde auf dem Gewissen hat, Gott keine Genugtuung leisten.
Ferner ist die Genugtuung ein Heilmittel zur Heilung vergangener Sünden und zur Bewahrung vor zukünftigen Sünden, wie oben dargelegt wurde (Quaestio [12], Artikel [3]). Ohne die Gnade aber ist es unmöglich, Sünden zu vermeiden. Da nun jede Sünde die Gnade ausschließt, ist es nicht möglich, für eine Sünde Genugtuung zu leisten und für eine andere nicht.
Ich antworte darauf, dass einige behauptet haben, es sei möglich, für eine Sünde Genugtuung zu leisten und für eine andere nicht, wie der Magister feststellt (Sent. IV, D. 15). Dies kann jedoch nicht sein. Denn da die frühere Beleidigung durch Genugtuung beseitigt werden muss, muss die Art der Genugtuung notwendigerweise mit der Beseitigung der Beleidigung vereinbar sein. Die Beseitigung der Beleidigung ist nun aber die Erneuerung der Freundschaft: Wenn es also etwas gibt, das die Erneuerung der Freundschaft hindert, kann es keine Genugtuung geben. Da nun jede Sünde ein Hindernis für die Freundschaft der Liebe ist, welche die Freundschaft des Menschen zu Gott ist, ist es für den Menschen unmöglich, für eine Sünde Genugtuung zu leisten, während er an einer anderen festhält: ebenso wenig wie ein Mensch einem anderen für einen Schlag Genugtuung leisten würde, wenn er ihm, während er sich ihm zu Füßen wirft, einen weiteren Schlag versetzte.
Zu Einwand 1: Da die Sünden nicht in einer einzigen verbunden sind, kann ein Mensch eine begehen, ohne eine andere zu begehen; wohingegen alle Sünden aufgrund einer einzigen und selben Sache vergeben werden, so dass die Vergebung verschiedener Sünden miteinander verbunden ist. Folglich kann nicht für eine Genugtuung geleistet werden und für eine andere nicht.
Zu Einwand 2: Wenn ein Mensch einem anderen aufgrund einer Schuld verpflichtet ist, besteht die einzige Ungleichheit zwischen ihnen in dem, was der Gerechtigkeit entgegengesetzt ist, so dass für die Wiedererstattung nichts weiter erforderlich ist, als dass die Gleichheit der Gerechtigkeit wiederhergestellt wird; und dies kann in Bezug auf eine Schuld ohne die andere geschehen. Wenn aber die Verpflichtung auf einer Beleidigung beruht, besteht eine Ungleichheit nicht nur der Gerechtigkeit, sondern auch der Freundschaft. Damit also die Beleidigung durch Genugtuung beseitigt wird, muss nicht nur die Gleichheit der Gerechtigkeit durch die Zahlung einer der Beleidigung entsprechenden Strafe wiederhergestellt werden, sondern auch die Gleichheit der Freundschaft muss wiederhergestellt werden, was unmöglich ist, solange ein Hindernis für die Freundschaft bestehen bleibt.
Zu Einwand 3: Durch ihr Gewicht zieht uns eine Sünde zur anderen hinab, wie Gregor sagt (Moral. XXV): Wenn also ein Mensch an einer Sünde festhält, schneidet er sich nicht hinreichend von den Ursachen weiterer Sünden ab.