Suppl., q. 14 a. 3
Ob eine frühere Genugtuung zu nützen beginnt, nachdem der Mensch zur Liebe wiederhergestellt ist?
Quaestio 14 · Von der Beschaffenheit der Genugtuung
Einwand 1: Es scheint, dass, wenn ein Mensch die Liebe wiedererlangt hat, seine frühere Genugtuung zu nützen beginnt, weil eine Glosse zu Lev 25,25 („Wenn dein Bruder verarmt“ usw.) besagt, dass „die Frucht der guten Werke eines Menschen von der Zeit an gezählt werden sollte, als er sündigte“. Sie würden aber nicht gezählt werden, wenn sie nicht eine gewisse Wirksamkeit aus seiner nachfolgenden Liebe bezögen. Daher beginnen sie zu nützen, nachdem er die Liebe wiedererlangt hat.
Einwand 2: Ferner: Wie die Wirksamkeit der Genugtuung durch die Sünde gehindert wird, so wird die Wirksamkeit der Taufe durch Unaufrichtigkeit gehindert. Nun beginnt die Taufe zu wirken, wenn die Unaufrichtigkeit aufhört. Daher beginnt die Genugtuung zu wirken, wenn die Sünde weggenommen ist.
Einwand 3: Ferner: Wenn einem Menschen als Buße für die begangenen Sünden auferlegt wird, mehrere Tage zu fasten, und er dann, nachdem er wieder in Sünde gefallen ist, seine Buße vollendet, wird ihm, wenn er ein zweites Mal zur Beichte geht, nicht gesagt, er solle noch einmal fasten. Er würde aber dazu aufgefordert werden, wenn er seine Pflicht zur Genugtuung durch sie nicht erfüllt hätte. Daher werden seine früheren Werke durch seine nachfolgende Reue zur Genugtuung gültig.
Dagegen spricht, dass Werke, die ohne Liebe getan wurden, nicht genugtuend waren, da sie tote Werke waren. Sie werden aber durch die Buße nicht lebendig gemacht. Daher beginnen sie nicht, genugtuend zu sein.
Ferner macht die Liebe ein Werk nicht lebendig, es sei denn, jenes Werk geht in irgendeiner Weise aus ihr hervor. Werke können aber Gott nicht wohlgefällig und daher nicht genugtuend sein, wenn sie nicht durch die Liebe belebt sind. Da also die ohne Liebe getanen Werke in keiner Weise aus der Liebe hervorgingen noch jemals aus ihr hervorgehen können, können sie keinesfalls zur Genugtuung zählen.
Ich antworte darauf, dass einige gesagt haben, Werke, die im Zustand der Liebe getan werden und die lebendige Werke genannt werden, seien verdienstlich in Bezug auf das ewige Leben und genugtuend in Bezug auf die Abtragung der Strafschuld; und dass durch die nachfolgende Liebe Werke, die ohne Liebe getan wurden, so belebt werden, dass sie genugtuend sind, aber nicht so, dass sie verdienstlich für das ewige Leben sind. Dies ist jedoch unmöglich, weil Werke, die in der Liebe getan werden, beide Wirkungen aus demselben Grund hervorrufen, nämlich weil sie Gott wohlgefällig sind: Weshalb die Liebe durch ihre Ankunft ebenso wenig bewirken kann, dass Werke, die ohne Liebe getan wurden, in der einen Hinsicht wohlgefällig sind, wie sie sie in der anderen Hinsicht wohlgefällig machen kann.
Zu Einwand 1: Dies bedeutet, dass die Früchte nicht von der Zeit an gerechnet werden, als er zuerst in Sünde war, sondern von der Zeit an, als er aufhörte zu sündigen, als er nämlich zuletzt in Sünde war; es sei denn, er war zerknirscht, sobald er gesündigt hatte, und tat viele gute Taten, bevor er beichtete. Oder wir können sagen, dass, je größer die Reue ist, desto mehr sie die Strafe lindert, und je mehr gute Taten ein Mensch tut, während er in Sünde ist, desto mehr er sich für die Gnade der Reue disponiert, so dass es wahrscheinlich ist, dass er eine geringere Strafschuld hat. Aus diesem Grund sollte der Priester Diskretion walten lassen, indem er diese berücksichtigt, um ihm eine leichtere Buße aufzuerlegen, je nachdem, wie er ihn besser disponiert findet.
Zu Einwand 2: Die Taufe prägt der Seele ein Merkmal ein, wohingegen die Genugtuung dies nicht tut. Daher bewirkt die Ankunft der Liebe, die sowohl Unaufrichtigkeit als auch Sünde beseitigt, dass die Taufe ihre Wirkung entfaltet, wohingegen sie dies für die Genugtuung nicht tut. Überdies verleiht die Taufe die Rechtfertigung kraft des vollzogenen Werkes [ex opere operato], welches nicht das Werk des Menschen, sondern Gottes ist, weshalb sie nicht zu einem leblosen Werk wird wie die Genugtuung, die ein Werk des Menschen ist.
Zu Einwand 3: Manchmal ist die Genugtuung derart, dass sie eine Wirkung in der Person hinterlässt, die Genugtuung leistet, selbst nachdem der Akt der Genugtuung getan wurde; so hinterlässt das Fasten den Körper geschwächt, und Almosengeben führt zu einer Verminderung des Vermögens einer Person und so weiter. In solchen Fällen ist es nicht notwendig, die Werke der Genugtuung zu wiederholen, wenn sie im Zustand der Sünde getan wurden, weil sie durch die Buße in dem Ergebnis, das sie hinterlassen, Gott wohlgefällig sind. Wenn aber ein Werk der Genugtuung keine Wirkung in der Person hinterlässt, die Genugtuung leistet, muss es wiederholt werden, wie im Falle des Gebets und so weiter. Innere Werke, da sie gänzlich vergehen, werden in keiner Weise lebendig gemacht und müssen wiederholt werden.