Suppl., q. 14 a. 4
Ob Werke, die ohne Liebe getan werden, irgendein, zumindest zeitliches Gut verdienen?
Quaestio 14 · Von der Beschaffenheit der Genugtuung
Einwand 1: Es scheint, dass Werke, die ohne Liebe getan werden, irgendein, zumindest ein zeitliches Gut verdienen. Denn wie sich die Strafe zur bösen Tat verhält, so verhält sich der Lohn zur guten Tat. Nun bleibt keine böse Tat von Gott, dem gerechten Richter, ungestraft. Daher bleibt keine gute Tat unbelohnt, und so verdient jede gute Tat irgendein Gut.
Einwand 2: Ferner wird Lohn nur für Verdienst gegeben. Nun wird ein gewisser Lohn für Werke gegeben, die ohne Liebe getan werden, weshalb über jene, die gute Taten um der menschlichen Ehre willen tun, geschrieben steht (Mt 6,2.5.16), dass „sie ihren Lohn empfangen haben“. Daher verdienen jene Werke irgendein Gut.
Einwand 3: Ferner: Wenn es zwei Menschen gibt, die beide in Sünde sind, von denen der eine viele Taten vollbringt, die an sich und in ihren Umständen gut sind, während der andere keine tut, so sind sie dem Empfang guter Dinge von Gott nicht gleichermaßen nahe; sonst müsste dem Letzteren nicht geraten werden, irgendwelche guten Taten zu tun. Nun empfängt derjenige, der Gott näher ist, mehr von seinen Gütern. Daher verdient der Erstere aufgrund seiner guten Werke irgendein Gut von Gott.
Dagegen spricht, dass Augustinus sagt, „der Sünder ist des Brotes nicht würdig, das er isst“. Daher kann er nichts von Gott verdienen.
Ferner kann derjenige, der nichts ist, nichts verdienen. Ein Sünder aber ist, da er die Liebe nicht hat, nichts in Bezug auf das geistliche Sein, gemäß 1 Kor 13,2. Daher kann er nichts verdienen.
Ich antworte darauf, dass ein Verdienst eigentlich gesprochen eine Handlung ist, aufgrund derer es gerecht ist, dass dem Handelnden etwas gegeben wird. Nun ist die Gerechtigkeit zweifach: Erstens gibt es die Gerechtigkeit im eigentlichen Sinne, die etwas betrachtet, das von Seiten des Empfängers geschuldet ist. Zweitens gibt es sozusagen eine metaphorische Gerechtigkeit, die etwas betrachtet, das von Seiten des Gebers geschuldet ist, denn es kann für den Geber recht sein, etwas zu geben, worauf der Empfänger keinen Anspruch hat. In diesem Sinne ist die „Angemessenheit der göttlichen Güte“ Gerechtigkeit; so sagt Anselm (Proslog. X), dass „Gott gerecht ist, wenn er den Sünder verschont, weil dies angemessen ist“. Und auf diese Weise ist auch das Verdienst zweifach. Das erste ist eine Handlung, in Bezug auf welche der Handelnde selbst einen Anspruch hat, etwas zu empfangen, und dies wird Verdienst der „Würdigkeit“ [meritum de condigno] genannt. Das zweite ist eine Handlung, deren Ergebnis ist, dass im Geber aufgrund der Angemessenheit eine Pflicht zum Geben besteht, weshalb es Verdienst der „Angemessenheit“ [meritum de congruo] genannt wird. Da nun bei allen unentgeltlichen Gaben der primäre Grund des Gebens die Liebe ist, ist es für niemanden möglich, eigentlich gesprochen Anspruch auf eine Gabe zu erheben, wenn ihm die Freundschaft fehlt. Da uns daher alle Dinge, ob zeitlich oder ewig, durch die Freigebigkeit Gottes geschenkt werden, kann niemand einen Anspruch auf irgendeines von ihnen erwerben, außer durch die Liebe zu Gott: so dass Werke, die ohne Liebe getan werden, keines Gutes von Gott, weder eines ewigen noch eines zeitlichen, würdig verdienstlich sind. Da es aber der Güte Gottes angemessen ist, dass er, wo immer er eine Disposition findet, die Vollendung gewähren sollte, sagt man, dass ein Mensch mittels guter Werke, die ohne Liebe getan werden, auf angemessene Weise irgendein Gut verdient. Dementsprechend nützen derartige Werke für ein dreifaches Gut: Erwerb zeitlicher Güter, Disposition zur Gnade, Gewöhnung an gute Werke. Da dies jedoch kein Verdienst im eigentlichen Sinne ist, sollten wir eher zugestehen, dass solche Werke kein Gut verdienen, als dass sie es tun.
Zu Einwand 1: Wie der Philosoph feststellt (Ethik VIII, 14), kann ein Sohn, egal was er tut, seinem Vater niemals das Gleiche zurückgeben, was er von ihm empfangen hat; ein Vater kann niemals der Schuldner seines Sohnes werden: und noch viel weniger kann der Mensch Gott aufgrund der Äquivalenz des Werkes zu seinem Schuldner machen. Folglich kann kein Werk von uns einen Lohn aufgrund seines Maßes an Güte verdienen, wohl aber aufgrund der Liebe, die Freunde ihren Besitz gemeinsam haben lässt. Daher gibt ein Werk, egal wie gut es sein mag, wenn es ohne Liebe getan wird, dem Menschen keinen Anspruch, etwas von Gott zu empfangen. Andererseits verdient eine böse Tat eine äquivalente Strafe gemäß dem Maß ihrer Bosheit, weil uns von Seiten Gottes kein Übel angetan wurde, wie das Gute, das er getan hat. Daher verdient eine böse Tat zwar eine würdige Strafe, dennoch verdient eine gute Tat ohne Liebe keinen würdigen Lohn.
Zu Einwand 2 und 3: Diese Argumente betrachten das Verdienst der Angemessenheit; während die anderen Argumente das Verdienst der Würdigkeit betrachten.