Suppl., q. 14 a. 2
Ob ein Mensch, wenn er der Liebe beraubt ist, für Sünden Genugtuung leisten kann, über die er zuvor zerknirscht war?
Quaestio 14 · Von der Beschaffenheit der Genugtuung
Einwand 1: Es scheint, dass, wenn ein Mensch in Sünde fällt, nachdem er über alle seine Sünden zerknirscht war, er nun, da er die Liebe verloren hat, für seine anderen Sünden Genugtuung leisten kann, die ihm durch seine Reue bereits vergeben waren. Denn Daniel sagte zu Nebukadnezar (Dan 4,24): „Löse deine Sünden durch Almosen ein.“ Doch war er noch ein Sünder, wie seine nachfolgende Bestrafung zeigt. Daher kann ein Mensch Genugtuung leisten, während er sich im Zustand der Sünde befindet.
Einwand 2: Ferner: „Der Mensch weiß nicht, ob er der Liebe oder des Hasses würdig ist“ (Pred 9,1). Wenn man also keine Genugtuung leisten könnte, es sei denn, man befände sich im Zustand der Liebe, wäre es unmöglich zu wissen, ob man Genugtuung geleistet hat, was unziemlich wäre.
Einwand 3: Ferner erhält die gesamte Handlung eines Menschen ihre Form von der Absicht, die er zu Beginn hatte. Ein Büßer aber befindet sich im Zustand der Liebe, wenn er zu bereuen beginnt. Daher wird seine gesamte nachfolgende Genugtuung ihre Wirksamkeit aus der Liebe beziehen, die seine Absicht belebt.
Einwand 4: Ferner besteht Genugtuung in einer gewissen Gleichsetzung von Schuld und Strafe. Diese Dinge können aber auch bei einem ausgeglichen werden, der der Liebe entbehrt. Daher usw.
Dagegen spricht: „Die Liebe deckt alle Sünden zu“ (Spr 10,12). Die Genugtuung aber hat die Kraft, Sünden zu tilgen. Daher ist sie ohne die Liebe kraftlos.
Ferner ist das Hauptwerk der Genugtuung das Almosengeben. Aber Almosen, die von einem gegeben werden, der der Liebe entbehrt, nützen nichts, wie in 1 Kor 13,3 klar gesagt wird: „Und wenn ich meine ganze Habe austeilte, um die Armen zu speisen ... und hätte die Liebe nicht, so nützte es mir nichts.“ Daher kann es keine Genugtuung mit einer Todsünde geben.
Ich antworte darauf, dass einige gesagt haben, wenn einem Menschen alle Sünden durch Reue vergeben wurden und er, bevor er für sie Genugtuung geleistet hat, in Sünde fällt und dann Genugtuung leistet, eine solche Genugtuung gültig sei, so dass er, wenn er in jener Sünde stirbt, in der Hölle nicht für die anderen Sünden bestraft werde.
Dies kann jedoch nicht sein, weil Genugtuung die Wiederherstellung der Freundschaft und die Wiederherstellung der Gleichheit der Gerechtigkeit erfordert, deren Gegenteil die Freundschaft zerstört, wie der Philosoph feststellt (Ethik IX, 1,3). Nun beruht bei der Gott geleisteten Genugtuung die Gleichheit nicht auf Äquivalenz, sondern vielmehr auf der Annahme durch Gott: So müssen die Werke der Genugtuung, obwohl die Beleidigung bereits durch die vorherige Reue beseitigt ist, Gott wohlgefällig sein, und hierfür sind sie von der Liebe abhängig. Folglich sind Werke, die ohne Liebe getan werden, nicht genugtuend.
Zu Einwand 1: Daniels Rat bedeutete, dass er die Sünde aufgeben und bereuen und so durch Almosengeben Genugtuung leisten sollte.
Zu Einwand 2: So wie der Mensch nicht mit Gewissheit weiß, ob er die Liebe hatte, als er Genugtuung leistete, oder ob er sie jetzt hat, so weiß er auch nicht mit Gewissheit, ob er volle Genugtuung geleistet hat; weshalb geschrieben steht (Sir 5,5): „Sei wegen der vergebenen Sünde nicht ohne Furcht.“ Und doch muss der Mensch wegen dieser Furcht die geleistete Genugtuung nicht wiederholen, wenn er sich keiner Todsünde bewusst ist. Denn obwohl er seine Strafe durch jene Genugtuung vielleicht nicht gesühnt hat, lädt er sich nicht die Schuld der Unterlassung auf, indem er es versäumt, Genugtuung zu leisten; ebenso wie derjenige, der die Eucharistie empfängt, ohne sich einer Todsünde bewusst zu sein, deren er schuldig ist, sich nicht die Schuld des unwürdigen Empfangs auflädt.
Zu Einwand 3: Seine Absicht wurde durch seine nachfolgende Sünde unterbrochen, so dass sie den Werken, die nach jener Sünde getan wurden, keine Kraft verleiht.
Zu Einwand 4: Eine hinreichende Gleichsetzung ist unmöglich, sowohl was die göttliche Annahme als auch was die Äquivalenz betrifft; daher beweist das Argument nichts.