II-II, q. 53 a. 3
Ob die Übereilung eine unter der Unklugheit enthaltene Sünde ist?
Quaestio 53 · Von der Unklugheit
Einwand 1: Es scheint, dass die Übereilung (praecipitatio) keine unter der Unklugheit enthaltene Sünde ist. Die Unklugheit ist der Tugend der Klugheit entgegengesetzt; die Übereilung hingegen ist der Gabe des Rates entgegengesetzt, gemäß Gregor, der sagt (Moral. ii, 49), dass die Gabe des „Rates als Heilmittel gegen die Übereilung gegeben ist.“ Also ist die Übereilung keine unter der Unklugheit enthaltene Sünde.
Einwand 2: Ferner scheint die Übereilung zur Tollkühnheit (temeritas) zu gehören. Nun impliziert Tollkühnheit Anmaßung, welche zum Stolz gehört. Also ist die Übereilung kein Laster, das unter der Unklugheit enthalten ist.
Einwand 3: Ferner scheint Übereilung eine ungeordnete Eile zu bezeichnen. Nun geschieht Sünde in der Beratung nicht nur durch Überhastung, sondern auch durch zu große Langsamkeit, sodass die Gelegenheit zum Handeln vorübergeht, und durch Verderbnis anderer Umstände, wie in Ethic. vi, 9 dargelegt. Daher gibt es keinen Grund, die Übereilung eher als eine unter der Unklugheit enthaltene Sünde zu rechnen als die Langsamkeit oder etwas anderes dieser Art, das zur ungeordneten Beratung gehört.
Dagegen spricht, dass geschrieben steht (Spr 4,19): „Der Weg der Gottlosen ist dunkel, sie wissen nicht, wo sie fallen.“ Nun gehören die dunklen Wege der Gottlosigkeit zur Unklugheit. Also führt die Unklugheit den Menschen dazu, zu fallen oder übereilt zu sein.
Ich antworte darauf, dass die Übereilung metaphorisch den Akten der Seele zugeschrieben wird, im Wege der Ähnlichkeit zur körperlichen Bewegung. Nun wird ein Ding in Bezug auf die körperliche Bewegung als herabgestürzt (praecipitari) bezeichnet, wenn es durch den Impuls entweder seiner eigenen Bewegung oder der eines anderen von oben herabgebracht wird, und nicht in geordneter Weise stufenweise. Nun ist der Gipfel der Seele die Vernunft, und die Basis wird in der vom Körper ausgeführten Handlung erreicht; während die dazwischenliegenden Stufen, über die man in geordneter Weise hinabsteigen soll, das „Gedächtnis“ der Vergangenheit, die „Einsicht“ in die Gegenwart, die „Findigkeit“ in der Betrachtung des zukünftigen Ausgangs, das „Schlussfolgern“, das eine Sache mit der anderen vergleicht, und die „Gelehrigkeit“ im Annehmen der Meinungen anderer sind. Wer Rat hält, steigt über diese Stufen in gehöriger Ordnung hinab; wenn hingegen ein Mensch durch den Impuls seines Willens oder einer Leidenschaft zur Handlung getrieben wird, ohne diese Stufen zu nehmen, so ist dies ein Fall von Übereilung. Da nun ungeordnete Beratung zur Unklugheit gehört, ist es offensichtlich, dass das Laster der Übereilung unter der Unklugheit enthalten ist.
Antwort auf Einwand 1: Die Richtigkeit des Rates gehört zur Gabe des Rates und zur Tugend der Klugheit; wenn auch auf verschiedene Weise, wie oben gesagt wurde (Frage [52], Artikel [2]), und folglich ist die Übereilung beiden entgegengesetzt.
Antwort auf Einwand 2: Dinge werden als tollkühn getan bezeichnet, wenn sie nicht von der Vernunft geleitet werden: und dies kann auf zweifache Weise geschehen; erstens durch den Impuls des Willens oder einer Leidenschaft, zweitens durch Verachtung der leitenden Regel; und dies ist es, was eigentlich unter Tollkühnheit verstanden wird, weshalb sie aus jener Wurzel des Stolzes hervorzugehen scheint, der sich weigert, sich einer fremden Regelung zu unterwerfen. Aber die Übereilung bezieht sich auf beides, sodass die Tollkühnheit unter der Übereilung enthalten ist, obwohl sich die Übereilung eher auf das Erstere bezieht.
Antwort auf Einwand 3: Viele Dinge müssen bei der Nachforschung der Vernunft bedacht werden; daher erklärt der Philosoph (Ethic. vi, 9), dass „man langsam sein soll im Beraten.“ Daher ist die Übereilung der Richtigkeit des Rates direkter entgegengesetzt als die zu große Langsamkeit, denn letztere trägt eine gewisse Ähnlichkeit zum rechten Rat.