II-II, q. 53 a. 1
Ob die Unklugheit Sünde ist?
Quaestio 53 · Von der Unklugheit
Einwand 1: Es scheint, dass die Unklugheit keine Sünde ist. Denn jede Sünde ist freiwillig, gemäß Augustinus [*De Vera Relig. xiv]; die Unklugheit aber ist nicht freiwillig, da kein Mensch unklug sein will. Also ist die Unklugheit keine Sünde.
Einwand 2: Ferner kommt dem Menschen nur die Erbsünde mit der Geburt zu. Die Unklugheit aber kommt dem Menschen mit der Geburt zu, weshalb die Jungen unklug sind; und doch ist sie nicht die Erbsünde, welche der ursprünglichen Gerechtigkeit entgegengesetzt ist. Also ist die Unklugheit keine Sünde.
Einwand 3: Ferner wird jede Sünde durch die Reue hinweggenommen. Die Unklugheit aber wird nicht durch die Reue hinweggenommen. Also ist die Unklugheit keine Sünde.
Dagegen spricht, dass der geistliche Schatz der Gnade nur durch Sünde genommen wird. Er wird aber durch die Unklugheit genommen, gemäß Spr 21,20: „Ein wünschenswerter Schatz und Öl ist in der Wohnung des Gerechten, aber der unkluge [Vulgata: ‚törichte‘] Mensch verschwendet ihn.“ Also ist die Unklugheit eine Sünde.
Ich antworte darauf, dass die Unklugheit auf zweifache Weise aufgefasst werden kann: erstens als eine Beraubung (privatio), zweitens als ein Gegensatz (contrarium). Im eigentlichen Sinne wird sie nicht als bloße Verneinung aufgefasst, sodass sie lediglich die Abwesenheit der Klugheit bezeichnet, denn dies kann ohne jede Sünde sein. Als Beraubung aufgefasst, bezeichnet die Unklugheit den Mangel an jener Klugheit, die ein Mensch haben kann und soll; und in diesem Sinne ist die Unklugheit eine Sünde aufgrund der Nachlässigkeit des Menschen im Bestreben, Klugheit zu besitzen.
Die Unklugheit wird als Gegensatz aufgefasst, insofern die Bewegung oder der Akt der Vernunft im Widerspruch zur Klugheit steht: Während zum Beispiel die rechte Vernunft der Klugheit durch Beratung handelt, verachtet der unkluge Mensch den Rat, und dasselbe gilt für die anderen Bedingungen, die beim Akt der Klugheit bedacht werden müssen. Auf diese Weise ist die Unklugheit eine Sünde in Bezug auf die Klugheit, betrachtet unter ihrem eigentlichen Aspekt, da es für einen Menschen nicht möglich ist, gegen die Klugheit zu handeln, außer indem er die Regeln verletzt, von denen die rechte Vernunft der Klugheit abhängt. Wenn dies nun durch Abkehr vom göttlichen Gesetz geschieht, so ist es eine Todsünde, wie wenn ein Mensch aus Verachtung und Zurückweisung der göttlichen Lehre übereilt handelt. Handelt er jedoch neben dem Gesetz und ohne Verachtung sowie ohne Schaden für die zum Heil notwendigen Dinge, so ist es eine lässliche Sünde.
Antwort auf Einwand 1: Kein Mensch begehrt die Entstellung der Unklugheit, aber der voreilige Mensch will den Akt der Unklugheit, weil er übereilt handeln will. Daher sagt der Philosoph (Ethic. vi, 5), dass „wer willentlich gegen die Klugheit sündigt, weniger zu loben ist.“
Antwort auf Einwand 2: Dieses Argument fasst die Unklugheit im negativen Sinne auf. Es muss jedoch beachtet werden, dass der Mangel an Klugheit oder an jeder anderen Tugend im Mangel der ursprünglichen Gerechtigkeit eingeschlossen ist, welche die gesamte Seele vervollkommnete. Dementsprechend kann jeder solche Mangel an Tugend der Erbsünde zugeschrieben werden.
Antwort auf Einwand 3: Die Reue stellt die eingegossene Klugheit wieder her, und so endet der Mangel an dieser Klugheit; aber die erworbene Klugheit wird nicht dem Habitus nach wiederhergestellt, obwohl der entgegengesetzte Akt hinweggenommen wird, worin im eigentlichen Sinne die Sünde der Unklugheit besteht.