II-II, q. 53 a. 2
Ob die Unklugheit eine spezielle Sünde ist?
Quaestio 53 · Von der Unklugheit
Einwand 1: Es scheint, dass die Unklugheit keine spezielle Sünde ist. Denn wer sündigt, handelt gegen die rechte Vernunft, d. h. gegen die Klugheit. Die Unklugheit besteht aber darin, gegen die Klugheit zu handeln, wie oben gesagt wurde (Artikel [1]). Also ist die Unklugheit keine spezielle Sünde.
Einwand 2: Ferner ist die Klugheit dem moralischen Handeln verwandter als das Wissen. Aber die Unwissenheit, die dem Wissen entgegengesetzt ist, wird als eine der allgemeinen Ursachen der Sünde gerechnet. Umso mehr sollte daher die Unklugheit unter diese Ursachen gerechnet werden.
Einwand 3: Ferner besteht die Sünde in der Verderbnis der Umstände der Tugend, weshalb Dionysius sagt (Div. Nom. iv), dass „das Böse aus jedem einzelnen Defekt entsteht.“ Nun sind für die Klugheit viele Dinge erforderlich; zum Beispiel Vernunft, Einsicht, Gelehrigkeit und so weiter, wie oben gesagt wurde (Fragen [48], 49). Daher gibt es viele Arten der Unklugheit, sodass sie keine spezielle Sünde ist.
Dagegen spricht, dass die Unklugheit der Klugheit entgegengesetzt ist, wie oben gesagt wurde (Artikel [1]). Nun ist die Klugheit eine spezielle Tugend. Also ist auch die Unklugheit ein spezielles Laster.
Ich antworte darauf, dass ein Laster oder eine Sünde auf zweifache Weise als allgemein bezeichnet werden kann; erstens absolut, weil sie nämlich in Bezug auf alle Sünden allgemein ist; zweitens, weil sie in Bezug auf bestimmte Laster allgemein ist, die ihre Arten sind. Auf die erste Weise kann ein Laster aus zwei Gründen allgemein genannt werden: erstens dem Wesen nach, weil es von allen Sünden ausgesagt wird: und auf diese Weise ist die Unklugheit keine allgemeine Sünde, wie auch die Klugheit keine allgemeine Tugend ist, da sie sich mit speziellen Akten befasst, nämlich den Akten der Vernunft selbst. Zweitens durch Teilhabe; und auf diese Weise ist die Unklugheit eine allgemeine Sünde: Denn so wie alle Tugenden an der Klugheit teilhaben, insofern sie sie lenkt, so haben alle Laster und Sünden Anteil an der Unklugheit, weil keine Sünde geschehen kann ohne einen Defekt im Akt der lenkenden Vernunft, welcher Defekt zur Unklugheit gehört.
Wenn andererseits eine Sünde allgemein genannt wird, nicht schlechthin, sondern in einer bestimmten Gattung, das heißt, als mehrere Arten von Sünde enthaltend, dann ist die Unklugheit eine allgemeine Sünde. Denn sie enthält verschiedene Arten auf dreifache Weise. Erstens durch Entgegensetzung zu den verschiedenen subjektiven Teilen der Klugheit; denn so wie wir die Klugheit, die den Einzelnen leitet, von anderen Arten unterscheiden, die Gemeinschaften regieren, wie oben gesagt wurde (Frage [48]; Frage [50], Artikel [7]), so unterscheiden wir auch verschiedene Arten der Unklugheit. Zweitens in Bezug auf die quasi-potenziellen Teile der Klugheit, welche mit ihr verbundene Tugenden sind und den verschiedenen Akten der Vernunft entsprechen. So ist durch einen Mangel an „Beratung“, welcher die euboulia (Wohlberatenheit) entspricht, die „Übereilung“ oder „Voreiligkeit“ eine Art der Unklugheit; durch einen Mangel an „Urteil“, worauf sich die synesis (Verständigkeit) und gnome (Scharfsinn) beziehen, gibt es die „Unbedachtsamkeit“; während „Unbeständigkeit“ und „Nachlässigkeit“ dem „Befehl“ entsprechen, welcher der eigentliche Akt der Klugheit ist. Drittens kann dies durch Entgegensetzung zu jenen Dingen aufgefasst werden, die für die Klugheit erforderlich sind, welche die quasi-integrierenden Teile der Klugheit sind. Da jedoch alle diese Dinge auf die Lenkung der genannten drei Akte der Vernunft abzielen, folgt daraus, dass alle entgegengesetzten Defekte auf die vier oben genannten Teile zurückführbar sind. So sind Unvorsichtigkeit und Mangel an Umsicht in der „Unbedachtsamkeit“ enthalten; Mangel an Gelehrigkeit, Gedächtnis oder Vernunft ist der „Übereilung“ zuzuordnen; Unvorhersehenheit, Mangel an Einsicht und an Findigkeit gehören zur „Nachlässigkeit“ und „Unbeständigkeit“.
Antwort auf Einwand 1: Dieses Argument betrachtet die Allgemeinheit durch Teilhabe.
Antwort auf Einwand 2: Da das Wissen weiter von der Moralität entfernt ist als die Klugheit, gemäß ihren jeweiligen eigentlichen Naturen, folgt daraus, dass die Unwissenheit nicht aus sich selbst heraus die Natur einer Todsünde hat, sondern entweder aufgrund einer vorangehenden Nachlässigkeit oder aufgrund des daraus folgenden Ergebnisses, und aus diesem Grund wird sie zu den allgemeinen Ursachen der Sünde gerechnet. Andererseits bezeichnet die Unklugheit ihrer Natur nach ein moralisches Laster; und aus diesem Grund kann sie eine spezielle Sünde genannt werden.
Antwort auf Einwand 3: Wenn verschiedene Umstände aus demselben Motiv verdorben werden, wird die Art der Sünde nicht vervielfacht: So ist es dieselbe Art von Sünde, das zu nehmen, was nicht das Eigene ist, wo man nicht soll und wann man nicht soll. Wenn es jedoch verschiedene Motive gibt, gibt es verschiedene Arten: Wenn zum Beispiel ein Mann das Eigentum eines anderen von einem Ort nimmt, wo er nicht soll, um einen heiligen Ort zu verletzen, so würde dies die Art konstituieren, die Sakrileg genannt wird; während, wenn ein anderer das Eigentum eines anderen nimmt, wann er nicht soll, bloß aus Begierde nach Besitz, dies ein Fall von einfachem Geiz wäre. Daher begründet der Mangel an jenen Dingen, die für die Klugheit erforderlich sind, keine Verschiedenheit der Arten, außer insofern sie auf verschiedene Akte der Vernunft gerichtet sind, wie oben gesagt wurde.