II-II, q. 187 a. 5
Ob es den Ordensleuten erlaubt ist, zu betteln?
Quaestio 187 · Von dem, was den Ordensleuten zukommt.
Einwand 1: Es scheint, dass es den Ordensleuten unerlaubt ist, zu betteln. Denn Augustinus sagt (De oper. Monach. xxviii): „Der listigste Feind hat überall eine große Zahl von Heuchlern verstreut, die das Mönchsgewand tragen und im Land umherwandern“, und danach fügt er hinzu: „Sie alle bitten, sie alle fordern, in ihrer einträglichen Armut unterstützt zu werden oder für eine vorgetäuschte Heiligkeit bezahlt zu werden.“ Daher scheint es, dass das Leben bettelnder Ordensleute zu verurteilen ist.
Einwand 2: Ferner steht geschrieben (1 Thess 4,11): „Dass ihr . . . mit euren eigenen Händen arbeitet, wie wir es euch geboten haben, und dass ihr ehrbar wandelt gegenüber denen, die draußen sind: und dass ihr nichts von irgendeinem Menschen begehrt“: und eine Glosse zu dieser Stelle sagt: „Ihr müsst arbeiten und nicht müßig sein, weil Arbeit sowohl ehrenhaft als auch ein Licht für den Ungläubigen ist: und ihr dürft nicht begehren, was einem anderen gehört, und noch viel weniger betteln oder etwas nehmen.“ Wiederum sagt eine Glosse [*St. Augustinus, (De oper. Monach. iii)] zu 2 Thess 3,10 („Wenn jemand nicht arbeiten will“ usw.): „Er will, dass die Diener Gottes mit dem Körper arbeiten, um einen Lebensunterhalt zu gewinnen, und nicht durch Mangel gezwungen sind, um das Notwendige zu bitten.“ Nun ist dies betteln. Daher scheint es unerlaubt zu sein, zu betteln, während man unterlässt, mit seinen Händen zu arbeiten.
Einwand 3: Ferner ziemt das, was durch das Gesetz verboten ist und der Gerechtigkeit widerspricht, den Ordensleuten nicht. Nun ist Betteln im göttlichen Gesetz verboten; denn es steht geschrieben (Dtn 15,4): „Es soll kein Armer noch Bettler unter euch sein“, und (Ps 36,25): „Ich habe den Gerechten nicht verlassen gesehen, noch seinen Samen nach Brot suchen.“ Überdies wird ein körperlich fähiger Bettler durch das Zivilrecht bestraft, gemäß dem Gesetz (XI, xxvi, de Valid. Mendicant.). Daher ist es für Ordensleute unpassend, zu betteln.
Einwand 4: Ferner: „Scham bezieht sich auf das, was schändlich ist“, wie Damascenus sagt (De Fide Orth. ii, 15). Nun sagt Ambrosius (De Offic. i, 30), dass „sich zu schämen zu betteln ein Zeichen guter Herkunft ist.“ Daher ist es schändlich zu betteln: und folglich ziemt dies den Ordensleuten nicht.
Einwand 5: Ferner ziemt es gemäß dem Befehl unseres Herrn besonders den Predigern des Evangeliums, von Almosen zu leben, wie oben dargelegt (Artikel 4). Doch ziemt es sich nicht, dass sie betteln sollten, da eine Glosse zu 2 Tim 2,6 („Der Landmann, der sich müht“ usw.) sagt: „Der Apostel will, dass der Verkündiger des Evangeliums versteht, dass das Annehmen des Notwendigen von jenen, unter denen er arbeitet, nicht Bettelei ist, sondern ein Recht.“ Daher scheint es für Ordensleute unziemlich, zu betteln.
Dagegen spricht, dass es Ordensleuten ziemt, in Nachahmung Christi zu leben. Nun war Christus ein Bettler, gemäß Ps 39,18: „Ich aber bin ein Bettler und arm“; wo eine Glosse sagt: „Christus sagte dies von sich selbst, da er die ‚Gestalt eines Knechtes‘ trug“, und weiter unten: „Ein Bettler ist einer, der einen anderen bittet, und ein armer Mann ist einer, der nicht genug für sich selbst hat.“ Wiederum steht geschrieben (Ps 69,6): „Ich bin bedürftig und arm“; wo eine Glosse sagt: „‚Bedürftig‘, das heißt ein Bittsteller; ‚und arm‘, das heißt, nicht genug für mich selbst habend, weil ich keinen weltlichen Reichtum habe.“ Und Hieronymus sagt in einem Brief: „Hüte dich, dass, während dein Herr“, d.h. Christus, „bettelte, du den Reichtum anderer Leute anhäufst.“ Daher ziemt es Ordensleuten, zu betteln.
Ich antworte darauf, dass zwei Dinge in Bezug auf das Betteln betrachtet werden können. Das erste ist seitens des Aktes des Bettelns selbst, dem eine gewisse Erniedrigung anhaftet; da von allen Menschen jene am meisten erniedrigt scheinen, die nicht nur arm sind, sondern so bedürftig, dass sie ihre Speise von anderen empfangen müssen. Auf diese Weise verdienen einige Lob dafür, dass sie aus Demut betteln, so wie sie sich auf andere Weise erniedrigen, als wirksamstes Heilmittel gegen den Stolz, den sie entweder in sich selbst oder in anderen durch ihr Beispiel auslöschen wollen. Denn so wie eine Krankheit, die aus übermäßiger Hitze entsteht, am wirksamsten durch Dinge geheilt wird, die an Kälte übertreffen, so wird die Neigung zum Stolz am wirksamsten durch jene Dinge geheilt, die am meisten nach Erniedrigung schmecken. Daher heißt es in den Dekretalen (II, cap. Si quis semel, de Paenitentia): „Sich zu den niedrigsten Pflichten herabzulassen und sich dem geringsten Dienst zu widmen, ist eine Übung der Demut; denn so ist man fähig, die Krankheit des Stolzes und des menschlichen Ruhmes zu heilen.“ Daher lobt Hieronymus Fabiola (Ep. lxxvii ad ocean.) dafür, dass sie begehrte, „Almosen zu empfangen, nachdem sie all ihren Reichtum um Christi willen ausgeschüttet hatte.“ Der selige Alexis handelte in gleicher Weise, denn nachdem er auf all seinen Besitz um Christi willen verzichtet hatte, freute er sich, Almosen sogar von seinen eigenen Dienern zu empfangen. Es wird auch vom seligen Arsenius im Leben der Väter (v, 6) berichtet, dass er dankte, weil er durch Notwendigkeit gezwungen war, um Almosen zu bitten. Daher wird einigen Leuten als Buße für schwere Sünden auferlegt, bettelnd auf Wallfahrt zu gehen. Da jedoch die Demut wie die anderen Tugenden nicht ohne Diskretion sein sollte, gebührt es einem, diskret zu sein, wenn man zum Zweck der Demütigung ein Bettler wird, damit ein Mensch dadurch nicht das Kennzeichen der Habsucht oder irgendetwas anderen Unziemlichen auf sich lade. Zweitens kann das Betteln seitens dessen betrachtet werden, was man durch Betteln bekommt: und so kann ein Mensch durch ein zweifaches Motiv zum Betteln geführt werden. Erstens durch den Wunsch, Reichtum oder Speise zu haben, ohne dafür zu arbeiten, und solches Betteln ist unerlaubt; zweitens durch ein Motiv der Notwendigkeit oder Nützlichkeit. Das Motiv ist eines der Notwendigkeit, wenn ein Mensch kein anderes Mittel zum Lebensunterhalt außer Betteln hat; und es ist ein Motiv der Nützlichkeit, wenn er etwas Nützliches vollbringen will und unfähig ist, dies ohne die Almosen der Gläubigen zu tun. So werden Almosen für den Bau einer Brücke oder Kirche erbeten oder für irgendein anderes Werk, das dem Gemeinwohl dienlich ist: so können Gelehrte Almosen suchen, damit sie sich dem Studium der Weisheit widmen können. Auf diese Weise ist das Betteln für Ordensleute nicht weniger erlaubt als für Weltleute.
Antwort auf Einwand 1: Augustinus spricht dort ausdrücklich von jenen, die aus Motiven der Habsucht betteln.
Antwort auf Einwand 2: Die erste Glosse spricht vom Betteln aus Motiven der Habsucht, wie aus den Worten des Apostels hervorgeht; während die zweite Glosse von jenen spricht, die, ohne irgendeinen nützlichen Zweck zu bewirken, ihren Lebensunterhalt erbetteln, um im Müßiggang zu leben. Andererseits lebt der nicht müßig, der in irgendeiner Weise nützlich lebt.
Antwort auf Einwand 3: Dieses Gebot des göttlichen Gesetzes verbietet niemandem zu betteln, aber es verbietet den Reichen, so geizig zu sein, dass einige durch Notwendigkeit gezwungen sind zu betteln. Das Zivilrecht verhängt eine Strafe über körperlich fähige Bettler, die weder aus Motiven der Nützlichkeit noch der Notwendigkeit betteln.
Antwort auf Einwand 4: Schande ist zweifach; eine entsteht aus Mangel an Ehrbarkeit, die andere aus einem äußeren Mangel, so ist es für einen Menschen schändlich, krank oder arm zu sein. Solche Unansehnlichkeit des Bettelns gehört nicht zur Sünde, sondern sie kann zur Demut gehören, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 5: Prediger haben das Recht, von jenen gespeist zu werden, denen sie predigen: doch wenn sie dies durch Betteln suchen wollen, um es als freies Geschenk und nicht als Recht zu empfangen, wird dies ein Zeichen größerer Demut sein.