II-II, q. 187 a. 4
Ob es den Ordensleuten erlaubt ist, von Almosen zu leben?
Quaestio 187 · Von dem, was den Ordensleuten zukommt.
Einwand 1: Es scheint, dass es den Ordensleuten unerlaubt ist, von Almosen zu leben. Denn der Apostel (1 Tim 5,16) verbietet jenen Witwen, die andere Mittel zum Lebensunterhalt haben, von den Almosen der Kirche zu leben, damit die Kirche „genug habe für die, welche wirklich Witwen sind“. Und Hieronymus sagt zu Papst Damasus, dass „jene, die ausreichend Einkommen von ihren Eltern und ihrem eigenen Besitz haben, wenn sie nehmen, was den Armen gehört, die Schuld des Sakrilegs begehen und sich durch den Missbrauch solcher Dinge Gericht essen und trinken.“ Nun können Ordensleute, wenn sie körperlich fähig sind, sich durch die Arbeit ihrer Hände unterhalten. Daher scheint es, dass sie sündigen, wenn sie die Almosen verzehren, die den Armen gehören.
Einwand 2: Ferner ist das Leben auf Kosten der Gläubigen der Sold, der jenen bestimmt ist, die das Evangelium predigen, als Bezahlung ihrer Mühe oder Arbeit, gemäß Mt 10,10: „Der Arbeiter ist seiner Speise wert.“ Nun kommt es nicht den Ordensleuten zu, das Evangelium zu predigen, sondern hauptsächlich den Prälaten, die Hirten und Lehrer sind. Daher können Ordensleute nicht rechtmäßig von den Almosen der Gläubigen leben.
Einwand 3: Ferner sind Ordensleute im Stand der Vollkommenheit. Aber es ist vollkommener, Almosen zu geben als zu empfangen; denn es steht geschrieben (Apg 20,35): „Geben ist seliger als nehmen.“ Daher sollten sie nicht von Almosen leben, sondern vielmehr Almosen von ihrer Hände Arbeit geben.
Einwand 4: Ferner kommt es den Ordensleuten zu, Hindernisse der Tugend und Gelegenheiten zur Sünde zu meiden. Nun bietet das Empfangen von Almosen eine Gelegenheit zur Sünde und hindert einen Akt der Tugend; daher sagt eine Glosse zu 2 Thess 3,9 („Damit wir uns selbst euch zum Vorbild gäben“): „Wer durch Müßiggang oft am Tisch eines anderen isst, muss notwendigerweise dem schmeicheln, der ihn speist.“ Es steht auch geschrieben (Ex 23,8): „Auch sollst du keine Bestechungsgeschenke nehmen, welche . . . die Weisen blenden und die Worte der Gerechten verkehren“, und (Spr 22,7): „Der Borger ist der Knecht dessen, der leiht.“ Dies ist der Religion entgegengesetzt, weshalb eine Glosse zu 2 Thess 3,9 („Damit wir uns selbst euch zum Vorbild gäben“ usw.) sagt: „Unsere Religion ruft die Menschen zur Freiheit.“ Daher scheint es, dass Ordensleute nicht von Almosen leben sollten.
Einwand 5: Ferner sind besonders Ordensleute verpflichtet, die Vollkommenheit der Apostel nachzuahmen; weshalb der Apostel sagt (Phil 3,15): „Lasst uns . . . so viele wir vollkommen sind, so gesinnt sein.“ Aber der Apostel war unwillig, auf Kosten der Gläubigen zu leben, entweder um den falschen Aposteln den Anlass abzuschneiden, wie er selbst sagt (2 Kor 11,12), oder um zu vermeiden, den Schwachen Ärgernis zu geben, wie aus 1 Kor 9,12 hervorgeht. Es scheint daher, dass Ordensleute aus denselben Gründen davon absehen sollten, von Almosen zu leben. Daher sagt Augustinus (De oper. Monach. 28): „Schneidet den Anlass schändlichen Handels ab, wodurch ihr euch in der Achtung anderer erniedrigt und den Schwachen Ärgernis gebt: und zeigt den Menschen, dass ihr nicht einen leichten Lebensunterhalt im Müßiggang sucht, sondern das Reich Gottes auf dem schmalen und engen Weg.“
Dagegen spricht, dass Gregor sagt (Dial. ii, 1): Der selige Benedikt wohnte, nachdem er sein Heim und seine Eltern verlassen hatte, drei Jahre lang in einer Höhle und lebte dort von der Speise, die ihm von einem Mönch aus Rom gebracht wurde. Dennoch, obwohl er körperlich fähig war, lesen wir nicht, dass er suchte, von der Arbeit seiner Hände zu leben. Daher dürfen Ordensleute rechtmäßig von Almosen leben.
Ich antworte darauf, dass ein Mensch rechtmäßig von dem leben kann, was sein ist oder ihm gebührt. Nun wird das, was aus Freigebigkeit gegeben wird, das Eigentum der Person, der es gegeben wird. Weshalb Ordensleute und Kleriker, deren Klöster oder Kirchen von der Freigebigkeit von Fürsten oder irgendwelcher Gläubigen irgendeine Stiftung für ihren Unterhalt erhalten haben, rechtmäßig von einer solchen Stiftung leben können, ohne mit ihren Händen zu arbeiten, und doch leben sie zweifellos von Almosen. Weshalb in gleicher Weise, wenn Ordensleute bewegliche Güter von den Gläubigen erhalten, sie rechtmäßig von ihnen leben können. Denn es ist absurd zu sagen, dass eine Person ein Almosen von großem Besitz annehmen darf, aber nicht Brot oder eine kleine Geldsumme. Dennoch, da diese Gaben den Ordensleuten verliehen zu werden scheinen, damit sie mehr Muße für religiöse Werke haben, an denen die Spender der zeitlichen Güter Anteil haben wollen, würde der Gebrauch solcher Gaben für sie unerlaubt werden, wenn sie sich der religiösen Werke enthielten, weil sie in diesem Fall, was sie betrifft, die Absicht jener vereiteln würden, die jene Gaben verliehen haben.
Eine Sache gebührt einer Person auf zwei Arten. Erstens aufgrund von Notwendigkeit, die alle Dinge gemeinsam macht, wie Ambrosius versichert. Folglich können Ordensleute, wenn sie in Not sind, rechtmäßig von Almosen leben. Solche Notwendigkeit kann auf drei Arten eintreten. Erstens durch Schwäche des Körpers, mit dem Ergebnis, dass sie unfähig sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit mit ihren Händen zu verdienen. Zweitens, weil das, was sie durch ihre Handarbeit gewinnen, für ihren Lebensunterhalt unzureichend ist: weshalb Augustinus sagt (De oper. Monach. xvii), dass „die guten Werke der Gläubigen Gottes Diener, die mit ihren Händen arbeiten, nicht ohne einen Vorrat an Notwendigem lassen sollten, damit, wenn die Stunde kommt, dass sie ihre Seelen nähren müssen, sodass es ihnen unmöglich ist, diese körperlichen Werke zu tun, sie nicht durch Mangel bedrückt werden.“ Drittens wegen der früheren Lebensweise jener, die ungewohnt waren, mit ihren Händen zu arbeiten: weshalb Augustinus sagt (De oper. Monach. xxi), dass „wenn sie in der Welt das hatten, womit sie dieses Leben leicht ohne Arbeit unterhalten konnten, und es den Bedürftigen gaben, als sie sich zu Gott bekehrten, wir ihrer Schwäche Glauben schenken und sie ertragen müssen.“ Denn jene, die so zart erzogen wurden, sind gewohnt, die Mühsal körperlicher Arbeit nicht ertragen zu können.
Auf eine andere Weise wird eine Sache einer Person geschuldet, indem sie anderen etwas gewährt, sei es zeitlich oder geistlich, gemäß 1 Kor 9,11: „Wenn wir euch geistliche Dinge gesät haben, ist es eine große Sache, wenn wir eure leiblichen Dinge ernten?“ Und in diesem Sinne dürfen Ordensleute auf vier Arten von Almosen leben, als ihnen geschuldet. Erstens, wenn sie durch die Autorität der Prälaten predigen. Zweitens, wenn sie Diener des Altares sind, gemäß 1 Kor 9,13.14: „Die dem Altar dienen, haben ihren Anteil vom Altar. So hat auch der Herr angeordnet, dass die, welche das Evangelium verkündigen, vom Evangelium leben sollen.“ Daher sagt Augustinus (De oper. Monach. xxi): „Wenn sie Verkündiger des Evangeliums sind, gestehe ich zu, haben sie“ (einen Anspruch, auf Kosten der Gläubigen zu leben): „wenn sie Diener des Altares und Spender der Sakramente sind, brauchen sie nicht darauf zu bestehen, aber es gehört ihnen mit vollkommenem Recht.“ Der Grund dafür ist, dass das Sakrament des Altares, wo immer es dargebracht wird, allen Gläubigen gemeinsam ist. Drittens, wenn sie sich dem Studium der Heiligen Schrift zum allgemeinen Nutzen der ganzen Kirche widmen. Weshalb Hieronymus sagt (Contra Vigil. xiii): „Es ist immer noch Sitte in Judäa, nicht nur bei uns, sondern auch bei den Hebräern, dass jene, die Tag und Nacht über das Gesetz des Herrn nachsinnen und keinen anderen Anteil auf Erden haben als Gott allein, durch die Beiträge der Synagogen und der ganzen Welt unterstützt werden.“ Viertens, wenn sie das Kloster mit den Gütern ausgestattet haben, die sie besaßen, dürfen sie von den Almosen leben, die dem Kloster gegeben werden. Daher sagt Augustinus (De oper. Monach. xxv), dass „jene, die unter Verzicht oder Verteilung ihrer Mittel, ob reichlich oder in welchem Betrag auch immer, mit frommer und heilsamer Demut begehrt haben, unter die Armen Christi gezählt zu werden, einen Anspruch an die Gemeinschaft und an die brüderliche Liebe haben, im Gegenzug einen Lebensunterhalt zu erhalten. Sie sind in der Tat zu loben, wenn sie mit ihren Händen arbeiten, aber wenn sie unwillig sind, wer wird wagen, sie zu zwingen? Noch macht es etwas aus, wie er weiter sagt, welchen Klöstern oder an welchem Ort einer von ihnen seine Güter seinen bedürftigen Brüdern verliehen hat; denn alle Christen gehören zu einem Gemeinwesen.“
Andererseits ist es in Ermangelung jeglicher Notwendigkeit oder wenn sie anderen keinen Nutzen gewähren, für Ordensleute unerlaubt, im Müßiggang von den Almosen leben zu wollen, die den Armen gegeben werden. Daher sagt Augustinus (De oper. Monach. xxii): „Manchmal kommen jene, die in den Stand des Gottesdienstes eintreten, aus einem servilen Lebensstand, vom Bestellen des Bodens oder der Arbeit in einem Handwerk oder einer niedrigen Beschäftigung. In ihrem Fall ist es nicht so klar, ob sie mit der Absicht kamen, Gott zu dienen, oder einem Leben in Mangel und Mühsal zu entfliehen, um im Müßiggang gespeist und gekleidet zu werden, und ferner um von jenen geehrt zu werden, von denen sie gewohnt waren, verachtet und niedergetreten zu werden. Solche Personen können sich sicherlich nicht aufgrund körperlicher Schwäche von der Arbeit entschuldigen, denn ihre frühere Lebensweise zeugt gegen sie.“ Und er fügt weiter unten hinzu (De oper. Monach. xxv): „Wenn sie nicht arbeiten wollen, sollen sie auch nicht essen. Denn wenn die Reichen sich zur Frömmigkeit erniedrigen, geschieht dies nicht, damit die Armen zum Stolz erhöht werden; da es gänzlich unziemlich ist, dass in einem Leben, in dem Senatoren Arbeiter werden, Arbeiter müßig werden sollten, und dass dort, wo die Herren des Gutes gekommen sind, nachdem sie auf ihre Bequemlichkeit verzichtet haben, die Leibeigenen in Komfort leben sollten.“
Antwort auf Einwand 1: Diese Autoritäten müssen so verstanden werden, dass sie sich auf Fälle der Notwendigkeit beziehen, das heißt, wenn es kein anderes Mittel gibt, den Armen zu helfen: denn dann wären sie verpflichtet, nicht nur von der Annahme von Almosen abzusehen, sondern auch das zu geben, was sie haben, zur Unterstützung der Bedürftigen.
Antwort auf Einwand 2: Prälaten sind kompetent zu predigen kraft ihres Amtes, aber Ordensleute können kompetent sein, dies kraft Delegation zu tun; und so dürfen sie, wenn sie im Feld des Herrn arbeiten, ihren Lebensunterhalt dadurch verdienen, gemäß 2 Tim 2,6: „Der Landmann, der sich müht, muss als Erster an den Früchten teilhaben“, was eine Glosse so erklärt: „das heißt, der Prediger, der im Feld der Kirche die Herzen seiner Hörer mit dem Pflug von Gottes Wort bestellt.“ Auch jene, die den Predigern dienen, dürfen von Almosen leben. Daher sagt eine Glosse zu Röm 15,27 („Wenn die Heiden an ihren geistlichen Gütern Anteil erhalten haben, sind sie auch verpflichtet, ihnen mit irdischen Gütern zu dienen“): „nämlich den Juden, die Prediger von Jerusalem sandten.“ Es gibt überdies andere Gründe, aus denen eine Person einen Anspruch hat, auf Kosten der Gläubigen zu leben, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 3: Unter sonst gleichen Umständen ist es vollkommener zu geben als zu empfangen. Dennoch ist es besser, alles, was man besitzt, um Christi willen zu geben oder aufzugeben und ein wenig für den eigenen Lebensunterhalt zu empfangen, als den Armen Stück für Stück zu geben, wie oben dargelegt (Frage 186, Artikel 3, ad 6).
Antwort auf Einwand 4: Gaben zu empfangen, um den eigenen Reichtum zu vermehren, oder einen Lebensunterhalt von einem anderen anzunehmen, ohne einen Anspruch darauf zu haben und ohne Nutzen für andere oder selbst in Not zu sein, bietet eine Gelegenheit zur Sünde. Aber dies gilt nicht für Ordensleute, wie oben dargelegt.
Antwort auf Einwand 5: Wann immer eine offensichtliche Notwendigkeit besteht, dass Ordensleute von Almosen leben, ohne irgendeine Handarbeit zu verrichten, sowie ein offensichtlicher Nutzen, der von anderen daraus gezogen wird, sind es nicht die Schwachen, die Ärgernis nehmen, sondern jene, die voller Bosheit sind wie die Pharisäer, deren Ärgernis unser Herr uns zu verachten lehrt (Mt 15,12-14). Wenn jedoch diese Motive der Notwendigkeit und des Nutzens fehlen, könnten die Schwachen möglicherweise dadurch Ärgernis nehmen; und dies sollte vermieden werden. Doch könnte dasselbe Ärgernis durch jene verursacht werden, die im Müßiggang von den gemeinsamen Einkünften leben.