II-II, q. 187 a. 2
Ob es den Ordensleuten erlaubt ist, sich mit weltlichen Geschäften zu befassen?
Quaestio 187 · Von dem, was den Ordensleuten zukommt.
Einwand 1: Es scheint, dass es den Ordensleuten unerlaubt ist, sich mit weltlichen Geschäften zu befassen. Denn in dem oben zitierten Dekret (Artikel 1) von Papst Bonifatius heißt es, dass der „selige Benedikt ihnen gebot, gänzlich frei von weltlichen Geschäften zu sein; und dies wird ausdrücklich durch die apostolische Lehre und die Lehre aller Väter vorgeschrieben, nicht nur den Ordensleuten, sondern auch allen kanonischen Klerikern“, gemäß 2 Tim 2,4: „Niemand, der für Gott Kriegsdienst leistet, verstrickt sich in weltliche Geschäfte.“ Nun ist es die Pflicht aller Ordensleute, Soldaten Gottes zu sein. Daher ist es ihnen unerlaubt, sich mit weltlichen Geschäften zu befassen.
Einwand 2: Ferner sagt der Apostel (1 Thess 4,11): „Dass ihr euch bemüht, ruhig zu leben und eure eigenen Geschäfte zu betreiben“, was eine Glosse so erklärt: „indem ihr euch von den Angelegenheiten anderer Leute fernhaltet, um so besser auf die Besserung eures eigenen Lebens achten zu können.“ Nun widmen sich Ordensleute in besonderer Weise der Besserung ihres Lebens. Daher sollten sie sich nicht mit weltlichen Geschäften befassen.
Einwand 3: Ferner sagt Hieronymus im Kommentar zu Mt 11,8 („Siehe, die in weiche Gewänder gekleidet sind, sind in den Häusern der Könige“): „Daraus entnehmen wir, dass ein strenges Leben und ernste Predigt die Paläste der Könige und die Wohnungen der Wollüstigen meiden sollten.“ Aber die Erfordernisse weltlicher Geschäfte veranlassen Menschen, die Paläste der Könige aufzusuchen. Daher ist es den Ordensleuten unerlaubt, sich mit weltlichen Geschäften zu befassen.
Dagegen spricht, dass der Apostel sagt (Röm 16,1): „Ich empfehle euch Phöbe, unsere Schwester“, und weiter unten (Röm 16,2): „dass ihr ihr beisteht in jedwedem Geschäft, in dem sie euch braucht.“
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Frage 186, Artikel 1, 7, ad 1), der Ordensstand auf die Erlangung der Vollkommenheit der Liebe ausgerichtet ist, die hauptsächlich in der Liebe zu Gott und zweitrangig in der Liebe zum Nächsten besteht. Folglich ist das, was Ordensleute hauptsächlich und um seiner selbst willen beabsichtigen, sich Gott hinzugeben. Doch wenn ihr Nächster in Not ist, sollten sie sich aus Nächstenliebe um seine Angelegenheiten kümmern, gemäß Gal 6,2: „Einer trage des anderen Last; und so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen“, da sie durch den Dienst am Nächsten um Gottes willen der göttlichen Liebe gehorsam sind. Daher steht geschrieben (Jak 1,27): „Ein reiner und makelloser Gottesdienst vor Gott und dem Vater ist dieser: Waisen und Witwen in ihrer Trübsal zu besuchen“, was gemäß einer Glosse bedeutet, den Hilflosen in ihrer Zeit der Not beizustehen.
Wir müssen daher schließen, dass es weder Mönchen noch Klerikern erlaubt ist, weltliche Geschäfte aus Motiven der Habsucht zu betreiben; aber aus Motiven der Nächstenliebe und mit Erlaubnis ihres Oberen dürfen sie sich mit gebührender Mäßigung mit der Verwaltung und Leitung weltlicher Geschäfte befassen. Daher heißt es in den Dekretalen (Dist. xxxviii, can. Decrevit): „Die heilige Synode beschließt, dass fortan kein Kleriker Eigentum kaufen oder sich mit weltlichen Geschäften befassen soll, außer im Hinblick auf die Sorge für Waisen oder Witwen, oder wenn der Bischof der Stadt ihm befiehlt, die Verantwortung für die mit der Kirche verbundenen Geschäfte zu übernehmen.“ Und dasselbe gilt für Ordensleute wie für Kleriker, weil beide aus denselben Gründen von weltlichen Geschäften ausgeschlossen sind, wie oben gesagt.
Antwort auf Einwand 1: Mönchen ist verboten, sich aus Motiven der Habsucht mit weltlichen Geschäften zu befassen, aber nicht aus Motiven der Nächstenliebe.
Antwort auf Einwand 2: Sich aufgrund der Not eines anderen mit weltlichen Geschäften zu befassen, ist nicht Aufdringlichkeit, sondern Nächstenliebe.
Antwort auf Einwand 3: Die Paläste der Könige aus Motiven des Vergnügens, des Ruhmes oder der Habsucht aufzusuchen, ziemt sich nicht für Ordensleute, aber es ist nichts Ungehöriges daran, sie aus Motiven der Frömmigkeit zu besuchen. Daher steht geschrieben (4 Kön 4,13): „Hast du irgendein Geschäft, und willst du, dass ich zum König oder zum Feldherrn des Heeres spreche?“ Ebenso ziemt es sich für Ordensleute, zu den Palästen der Könige zu gehen, um sie zurechtzuweisen und zu leiten, so wie Johannes der Täufer Herodes zurechtwies, wie in Mt 14,4 berichtet wird.