II-II, q. 148 a. 5
Ob die Völlerei ein Hauptlaster ist?
Quaestio 148 · Von der Völlerei
1. Einwand: Es scheint, dass die Völlerei kein Hauptlaster ist. Denn Hauptlaster bezeichnen jene, aus denen unter dem Aspekt der Zweckursache andere Laster entspringen. Nun hat die Speise, welche die Materie der Völlerei ist, nicht den Aspekt des Ziels, da sie nicht um ihrer selbst willen gesucht wird, sondern zur Ernährung des Körpers. Also ist die Völlerei kein Hauptlaster.
2. Einwand: Ferner scheint ein Hauptlaster einen gewissen Vorrang in der Sündhaftigkeit zu haben. Dies aber trifft nicht auf die Völlerei zu, die ihrer Gattung nach anscheinend die geringste der Sünden ist, da sie dem am nächsten steht, was notwendig ist. Also ist die Völlerei kein Hauptlaster.
3. Einwand: Ferner resultiert die Sünde daraus, dass ein Mensch das Gut der Tugend verlässt wegen etwas, das für das gegenwärtige Leben nützlich oder für die Sinne angenehm ist. Nun gibt es in Bezug auf Güter, die den Aspekt der Nützlichkeit haben, nur ein Hauptlaster, nämlich den Geiz. Daher scheint es, dass es auch in Bezug auf Vergnügungen nur ein Hauptlaster gäbe: und dies ist die Wollust, die ein größeres Laster ist als die Völlerei und sich auf größere Vergnügungen bezieht. Also ist die Völlerei kein Hauptlaster.
Dagegen spricht, dass Gregor (Moral. 31, 45) die Völlerei zu den Hauptlastern rechnet.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (I-II, Q. 84, Art. 3), ein Hauptlaster ein solches bezeichnet, aus dem, betrachtet als Zweckursache, d.h. als ein höchst erstrebenswertes Ziel habend, andere Laster entspringen: weshalb die Menschen durch das Begehren jenes Ziels dazu angestachelt werden, auf viele Arten zu sündigen. Nun wird ein Ziel höchst erstrebenswert dadurch, dass es eine der Bedingungen des Glücks aufweist, welches seiner Natur nach erstrebenswert ist: und Lust ist wesentlich für das Glück, gemäß Ethik 1, 8; 10, 3,7,8. Daher wird das Laster der Völlerei, da es sich um die Vergnügungen des Tastsinns handelt, die unter anderen Vergnügungen an vorderster Stelle stehen, passenderweise zu den Hauptlastern gerechnet.
Antwort auf den 1. Einwand: Es ist wahr, dass die Speise selbst auf etwas als ihr Ziel hingeordnet ist: aber da jenes Ziel, nämlich die Erhaltung des Lebens, höchst erstrebenswert ist und da das Leben ohne Speise nicht erhalten werden kann, folgt daraus, dass auch die Speise höchst erstrebenswert ist: in der Tat ist fast die ganze Mühsal des menschlichen Lebens darauf gerichtet, gemäß Pred 6,7: „Alle Arbeit des Menschen ist für seinen Mund.“ Doch scheint die Völlerei eher die Vergnügungen der Speise zu betreffen als die Speise selbst; weshalb, wie Augustinus sagt (De Vera Relig. 53), „die Menschen mit solcher Speise, wie sie für den wertlosen Körper gut ist, gefüttert zu werden begehren“, worin nämlich das Vergnügen besteht, „eher als gesättigt zu werden: da das ganze Ziel jenes Begehrens dies ist – nicht zu dürsten und nicht zu hungern.“
Antwort auf den 2. Einwand: In der Sünde wird das Ziel im Hinblick auf die Hinwendung ermittelt, während die Schwere der Sünde im Hinblick auf die Abwendung bestimmt wird. Daher folgt nicht, dass die Hauptsünde, die das erstrebenswerteste Ziel hat, die anderen an Schwere übertrifft.
Antwort auf den 3. Einwand: Das, was Vergnügen bereitet, ist an sich erstrebenswert: und folglich gibt es entsprechend seiner Verschiedenheit zwei Hauptlaster, nämlich Völlerei und Wollust. Andererseits ist das, was nützlich ist, nicht an sich erstrebenswert, sondern als auf etwas anderes hingeordnet: weshalb es anscheinend in allen nützlichen Dingen nur einen Aspekt der Erstrebenswerte gibt. Daher gibt es in Bezug auf solche Dinge nur ein Hauptlaster.