II-II, q. 148 a. 2
Ob die Völlerei eine Todsünde ist?
Quaestio 148 · Von der Völlerei
1. Einwand: Es scheint, dass die Völlerei keine Todsünde ist. Denn jede Todsünde steht im Widerspruch zu einem Gebot des Dekalogs: Dies scheint aber auf die Völlerei nicht zuzutreffen. Also ist die Völlerei keine Todsünde.
2. Einwand: Ferner ist jede Todsünde der Liebe (Caritas) entgegengesetzt, wie oben gesagt wurde (Q. 132, Art. 3). Aber die Völlerei ist nicht der Liebe entgegengesetzt, weder in Bezug auf die Liebe zu Gott noch in Bezug auf die Liebe zum Nächsten. Also ist die Völlerei niemals eine Todsünde.
3. Einwand: Ferner sagt Augustinus in einer Predigt über das Fegefeuer: „Wann immer ein Mensch mehr Speise und Trank zu sich nimmt als notwendig ist, soll er wissen, dass dies zu den geringeren Sünden gehört.“ Dies aber betrifft die Völlerei. Also wird die Völlerei zu den geringeren, das heißt lässlichen Sünden gezählt.
4. Einwand: Dagegen spricht, was Gregor sagt (Moral. 30, 18): „Solange das Laster der Völlerei einen Menschen im Griff hat, ist alles, was er tapfer getan hat, von ihm verwirkt: und solange der Bauch ungezügelt ist, wird alle Tugend zunichtegemacht.“ Aber die Tugend wird nur durch Todsünde beseitigt. Also ist die Völlerei eine Todsünde.
Ich antworte darauf, dass, wie oben gesagt (Art. 1), das Laster der Völlerei eigentlich in der ungeordneten Begierde besteht. Nun kann die Ordnung der Vernunft bei der Regelung der Begierde unter zwei Gesichtspunkten betrachtet werden. Erstens in Bezug auf die Dinge, die auf das Ziel hingeordnet sind, insofern sie unangemessen und folglich unproportioniert zum Ziel sein können; zweitens in Bezug auf das Ziel selbst, insofern die Begierde den Menschen von seinem gebührenden Ziel abwendet. Wenn also die ungeordnete Begierde in der Völlerei so beschaffen ist, dass sie den Menschen vom letzten Ziel abwendet, so ist die Völlerei eine Todsünde. Dies ist der Fall, wenn er dem Vergnügen der Völlerei als seinem Ziel anhängt, um dessentwillen er Gott verachtet, indem er bereit ist, Gottes Gebote zu missachten, um jene Vergnügungen zu erlangen. Wenn andererseits die ungeordnete Begierde im Laster der Völlerei nur solche Dinge betrifft, die auf das Ziel hingeordnet sind, zum Beispiel wenn ein Mensch ein zu großes Verlangen nach den Genüssen des Gaumens hat, aber um ihretwillen nichts gegen Gottes Gesetz tun würde, so ist es eine lässliche Sünde.
Antwort auf den 1. Einwand: Das Laster der Völlerei wird zur Todsünde, indem es den Menschen von seinem letzten Ziel abwendet: und dementsprechend ist es durch eine Art Zurückführung dem Gebot der Heiligung des Sabbats entgegengesetzt, welches uns befiehlt, in unserem letzten Ziel zu ruhen. Denn nicht alle Todsünden sind direkt den Geboten des Dekalogs entgegengesetzt, sondern nur jene, die Ungerechtigkeit beinhalten: weil die Gebote des Dekalogs speziell zur Gerechtigkeit und ihren Teilen gehören, wie oben gesagt (Q. 122, Art. 1).
Antwort auf den 2. Einwand: Insofern sie den Menschen von seinem letzten Ziel abwendet, ist die Völlerei der Liebe zu Gott entgegengesetzt, der als unser letztes Ziel über alles geliebt werden muss: und nur in dieser Hinsicht ist die Völlerei eine Todsünde.
Antwort auf den 3. Einwand: Dieser Ausspruch des Augustinus bezieht sich auf die Völlerei, insofern sie eine ungeordnete Begierde lediglich in Bezug auf die Dinge bezeichnet, die auf das Ziel hingeordnet sind.
Antwort auf den 4. Einwand: Von der Völlerei wird gesagt, dass sie die Tugend zunichtemacht, nicht so sehr um ihrer selbst willen, als vielmehr wegen der Laster, die aus ihr entstehen. Denn Gregor sagt (Pastor. 3, 19): „Wenn der Bauch durch Völlerei ausgedehnt wird, werden die Tugenden der Seele durch Wollust zerstört.“