II-II, q. 148 a. 1
Ob die Völlerei eine Sünde ist?
Quaestio 148 · Von der Völlerei
1. Einwand: Es scheint, dass die Völlerei keine Sünde ist. Denn der Herr sagt (Mt 15,11): „Nicht das, was in den Mund hineingeht, verunreinigt den Menschen.“ Die Völlerei aber bezieht sich auf die Speise, die in den Menschen hineingeht. Da also jede Sünde den Menschen verunreinigt, scheint die Völlerei keine Sünde zu sein.
2. Einwand: Ferner sündigt niemand in dem, was er nicht vermeiden kann. Nun ist die Völlerei eine Unmäßigkeit im Essen; dies aber kann der Mensch nicht vermeiden, denn Gregor sagt (Moral. 30, 18): „Da beim Essen Lust und Notwendigkeit zusammenkommen, unterscheiden wir nicht zwischen dem Ruf der Notwendigkeit und der Verführung der Lust“, und Augustinus sagt (Confess. 10, 31): „Wer ist es, Herr, der nicht ein wenig mehr isst, als notwendig ist?“ Also ist die Völlerei keine Sünde.
3. Einwand: Ferner ist in jeder Art von Sünde die erste Regung eine Sünde. Aber die erste Regung bei der Nahrungsaufnahme ist keine Sünde, sonst wären Hunger und Durst sündhaft. Also ist die Völlerei keine Sünde.
Dagegen spricht, dass Gregor sagt (Moral. 30, 18): „Wenn wir nicht zuerst den Feind zähmen, der in uns wohnt, nämlich unser gieriges Begehren, haben wir uns noch nicht einmal erhoben, um den geistlichen Kampf aufzunehmen.“ Der innere Feind des Menschen aber ist die Sünde. Also ist die Völlerei eine Sünde.
Ich antworte darauf, dass Völlerei nicht jedwedes Begehren nach Essen und Trinken bezeichnet, sondern das ungeordnete Begehren. Ungeordnet aber wird das Begehren genannt, wenn es die Ordnung der Vernunft verlässt, worin das Gute der moralischen Tugend besteht: Und ein Ding wird Sünde genannt, weil es der Tugend entgegengesetzt ist. Daher ist es offensichtlich, dass die Völlerei eine Sünde ist.
Antwort auf den 1. Einwand: Das, was als Speise in den Menschen hineingeht, verunreinigt den Menschen aufgrund seiner Substanz und Natur nicht geistig. Aber die Juden, gegen die der Herr spricht, und die Manichäer meinten, gewisse Speisen machten den Menschen unrein, nicht wegen ihrer Bedeutung, sondern wegen ihrer Natur. Es ist das ungeordnete Begehren nach Speise, das den Menschen geistig verunreinigt.
Antwort auf den 2. Einwand: Wie oben gesagt, bezieht sich das Laster der Völlerei nicht auf die Substanz der Speise, sondern auf deren Begehren, das nicht durch die Vernunft geregelt ist. Wenn daher jemand das Maß der Speise überschreitet, nicht aus Begehren nach der Speise, sondern weil er es für notwendig hält, so gehört dies nicht zur Völlerei, sondern zu einer Art von Unerfahrenheit. Es ist nur dann ein Fall von Völlerei, wenn jemand wissentlich das Maß beim Essen überschreitet, aus einem Verlangen nach den Genüssen des Gaumens.
Antwort auf den 3. Einwand: Das Begehrungsvermögen ist zweifach. Es gibt das natürliche Begehren, das zu den Kräften der vegetativen Seele gehört. In diesen Kräften sind Tugend und Laster unmöglich, da sie nicht der Vernunft unterworfen sein können; weshalb das begehrende Vermögen von den Kräften der Absonderung, Verdauung und Ausscheidung unterschieden wird, und diesem sind Hunger und Durst zuzuschreiben. Außer diesem gibt es ein anderes, das sinnliche Begehrungsvermögen, und in der Begierlichkeit dieses Begehrens besteht das Laster der Völlerei. Daher bezeichnet die erste Regung der Völlerei eine Ungeordnetheit im sinnlichen Begehrungsvermögen, und dies ist nicht ohne Sünde.